Art. 1 Vom Bundesrat genehmigt am 10. März 1871
Der Knotenpunkt, in welchem die Grenzen der hohen Stände St. Gallen, Zürich und Schwyz auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen, liegt 100 westlich vom Löwenstein.
Intercantonal · 1.1-1 · intercantonal agreement
Ask the law about thisMore laws of IntercantonalFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 4c6474ed7c23c8351470ed4b3bc8517adb24ab6ff68b8fd4078a92b34e947e93
Der Knotenpunkt, in welchem die Grenzen der hohen Stände St. Gallen, Zürich und Schwyz auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen, liegt 100 westlich vom Löwenstein.
Nach allseitiger Ratifikation dieses Vertrages soll an diesem Punkte auf Unkosten sämtlicher drei Kantone ein auch beim höchsten Wasserstande sichtbarer Markstein angebracht werden. Die Regierung des Standes St. Gallen wird hiefür die erforderlichen Vorbereitungen treffen. BS 1 77 78