§ 5
Unentgeltliche Leistungen 1 Folgende Leistungen im Rahmen der Schulzahnpflege werden nicht in Rechnung gestellt: * a) gruppenprophylaktische Massnahmen; 1) BeE 328.600. 2) § 1: Siehe hiezu die Leistungsvereinbarung (Vertrag) zwischenn AAA Dent AG und der Einwohnergemeinde Bettingen sowie der Einwohnerge - meinde Riehen betreffend Schulzahnpflege Bettingen und Riehen vom 29./28. 1. 2013 und den Vertrag (Leistungsvereinbarung) zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Bettingen sowie der Einwohnergemeinde Riehen betreffend Schulzahnpflege Bettingen und Riehen vom 29./28./22. 1. 2013, einzusehen bei den Gemeindeverwaltungen Bettingen und Riehen oder unter http://www.riehen.ch, Stichwort "Schulzahnpflege". Zahnpflegereglement BeE 328.610 b) jährliche Gebisskontrollen; c) * ein Übersichtsröntgenbild zur Erfassung von Nichtanlagen der Zähne bis zur Schulentlassung; d) Instruktionen über die Zahnreinigung und über die Kariesprophylaxe in den Kindergärten; e) zwei Bissflügelaufnahmen bis zur Schulentlassung.