Art. 1
Anschlussgebühr 1. Die Anschlussgebühr beträgt CHF 3.50 pro m3 umbautem Raum nach SIA. 2. In der Anschlussgebühr von CHF 3.50 pro m3 ist der Wasserbezug während der Realisierung der Baute integriert. 3. Die Aufwendungen des Wasserwerks für die Installation der Provisorien werden in Rechnung gestellt. 4. Bei Sprinkleranlagen beträgt der Beitrag CHF 15.00 pro benötigten Minutenliter. Vom für die Sprinkleranlage und dem zusätzlichen Feuerwehrbedarf (nach Brandverhütungsdienst, BVD) insgesamt notwendigen Wasserbedarf kann eine Wassermenge von 1‘200 l/min in Abzug gebracht werden. Die Sprinklergebühr wird zusätzlich zur Anschlussgebühr gemäss Abs. 1 erhoben. Ebenso kann von der errechneten Gebühr die Anschlussgebühr gemäss Abs. 1 für das von der Sprinkleranlage erfasste Gebäudevolumen in Abzug gebracht werden. Es werden keine Rückzahlungen vorgenommen. Bei nachträglich installierten Sprinkleranlagen wird der gleiche Verrechnungsmodus angewandt. 5. Die Anschlussgebühren werden zum Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz erhoben.