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Wasserversorgung Tarifordnung

Schaan · 23757 · communal act

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1

Anschlussgebühr 1. Die Anschlussgebühr beträgt CHF 3.50 pro m3 umbautem Raum nach SIA. 2. In der Anschlussgebühr von CHF 3.50 pro m3 ist der Wasserbezug während der Realisierung der Baute integriert. 3. Die Aufwendungen des Wasserwerks für die Installation der Provisorien werden in Rechnung gestellt. 4. Bei Sprinkleranlagen beträgt der Beitrag CHF 15.00 pro benötigten Minutenliter. Vom für die Sprinkleranlage und dem zusätzlichen Feuerwehrbedarf (nach Brandverhütungsdienst, BVD) insgesamt notwendigen Wasserbedarf kann eine Wassermenge von 1‘200 l/min in Abzug gebracht werden. Die Sprinklergebühr wird zusätzlich zur Anschlussgebühr gemäss Abs. 1 erhoben. Ebenso kann von der errechneten Gebühr die Anschlussgebühr gemäss Abs. 1 für das von der Sprinkleranlage erfasste Gebäudevolumen in Abzug gebracht werden. Es werden keine Rückzahlungen vorgenommen. Bei nachträglich installierten Sprinkleranlagen wird der gleiche Verrechnungsmodus angewandt. 5. Die Anschlussgebühren werden zum Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz erhoben.

Art. 2

Benützungsgebühr 1. Die Grundgebühr pro Jahr für überbaute Liegenschaften wird über die Grösse der Wasserzähler wie folgt erhoben: Anteil Anteil Total Grundgebühr Löschschutz - Zähler DN 20 = CHF 50.00 CHF 20.00 CHF 70.00 - Zähler DN 25 = CHF 80.00 CHF 30.00 CHF 110.00 - Zähler DN 32 = CHF 140.00 CHF 50.00 CHF 190.00 - Zähler DN 40 = CHF 160.00 CHF 60.00 CHF 220.00 - Zähler DN 50 = CHF 180.00 CHF 70.00 CHF 250.00 - Zähler DN 65 = CHF 200.00 CHF 80.00 CHF 280.00 - Zähler DN 80 = CHF 220.00 CHF 90.00 CHF 310.00 - Zähler DN 100 = CHF 240.00 CHF 100.00 CHF 340.00 - Zähler DN 125 = CHF 260.00 CHF 110.00 CHF 370.00 - Zähler DN 150 = CHF 300.00 CHF 120.00 CHF 420.00 2. Die Verbrauchsgebühr beträgt CHF 0.85 pro m3 Wasserbezug. Übergangs- und Schlussbestimmung 1. Diese Tarifordnung tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat am 26. Oktober 2011, Trakt. Nr. 222, per 1. Januar 2012 in Kraft. 2. Als Stichtag für die Ablösung der bestehenden Tarife wird der 30. Dezember 2011, 17.00 Uhr, festgesetzt. Baugesuche die bis zu diesem Termin bei der Bauverwaltung eingehen, werden zu den bisher geltenden Tarifen verrechnet. Schaan, 10. November 2011 r Wasserversorgung Tarifordnung Gemeindevorstehung Schaan Daniel Hilti Gemeindevorsteher

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