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Verordnung über das Waldreservat Le Canada

Fribourg · 721.3.41 · ordinance

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1 Waldreservat Le Canada – V 721.3.41
  2. Art. 2 Waldreservat Le Canada – V 721.3.41

2 provisions

Art. 1 Waldreservat Le Canada – V 721.3.41

1 Der Wald, der sich innerhalb des Perimeters des am 16. Dezember 2024 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans befindet und eine Fläche von 24,37 ha umfasst, wird zum Waldreservat Le Canada erklärt. Es handelt sich um ein Totalreservat. 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt ab dem 16. Dezember 2024 für die Dauer von 50 Jahren bestehen.

Art. 2 Waldreservat Le Canada – V 721.3.41

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten. 2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich: a) waldbauliche Massnahmen zum Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf Landwirtschaftsland, auf eine Strasse oder auf einen Weg der sanften Mobilität gefallen sind; b) Planung, Benutzung, Markierung und Unterhalt dieser Wege sowie Sicherheitsschläge entlang dieser Wege; c) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur verordnet werden; d) Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten; e) Zugang für den periodischen Unterhalt (Reinigung, Reparatur, Sanierung) von Gräben, Wasserleitungen und Kanalisationen; f) Ausüben der Jagd und Sammeln von Pilzen unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung. 3 Bei waldbaulichen Massnahmen nach Artikel 2 Abs. 2 Bst. a werden die Bäume in den Wald gezogen oder im Wald belassen. 4 Bei Eingriffen gegen Borkenkäfer wird gefälltes Holz im Reservat am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde. Waldreservat Le Canada – V 721.3.41 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 21.04.2026 Erlass Grunderlass 01.12.2025 2026_038 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 21.04.2026 01.12.2025 2026_038

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