Art. 1 Beiträge
1) Das Land richtet der Bürgergenossenschaft Balzers für die Jahre 2014 bis 2028 zur Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes folgende Beiträge aus: a) jährlich 100 000 Franken für die Reduktion von Aufwendungen des Landes für die Waldbewirtschaftung; und b) einen jährlichen Beitrag für die durch den Betrieb des Holzheizwerkes erzielten CO2-Reduktionen, höchstens jedoch 100 000 Franken. 2) Der Preis für die Festlegung des Beitrags nach Abs. 1 Bst. b beträgt 25 Franken pro Tonne CO2 für die Jahre 2014 bis 2023 und wird im Jahr 2021 für die Jahre 2024 bis 2028 neu festgelegt.