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Nr. 7083 - Lauried zwischen Gubelstrasse - Baarerstrasse - Guthirtstrasse und Lauriedstrasse

Zug · 7.2.3-60 · communal act

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1 provision

BAUDEPAATEMENT BEBAUUNGSPLAN LAURIED ZWISCHEN GUBELSTRASSE - BAARERSTRASSE - GUTHIRTSTRASSE UND LAURIEDSTRASSE 1 :500 PLAN NA: 7083 DATUM : 09. SEPTEMBER 2009 / 27. MAI 201 O VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM 15. SEPTEMBER 2009 VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 03. MÄRZ 2010 GGR - VORLAGE NR 2100 VOM: 1. JUNI 2010 1. PUPLIKATION IM AMTSBLATT NR: 34 UND 35 VOM : 27. AUGUST UND 03. SEPTEMBER ZIFFER: 4677, 4859 VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM : 1. JUNI 2010 1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT VOM : 27. AUGUST 2010 BIS: 27. SEPTEMBER 2010 VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM : 25. JANUAR 2011 DER PRÄSIDENT: JÜRG MESSMER DER STADTSCHREIBER: ARTHUR CANTIENl VON DEN STIMMBERECHTIGTEN ANGENOMMEN AM: 15. MAI 2011 2. PUPLIKATION IM AMTSBLATT NA: 20 UND 21 2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT VOM: 20 . MAI 2011 BIS: 8. JUNI 2011 VOM : 20, UND 27. MAI 2011 ZIFFER: 2931 , 3066 Von der Baudirektion genehmigt am : Zug, 21. AUG. 2011 SCHEMASCHNITT / ANSICHT A-A 443.00 - - 440.00 w "' !a: w 1NNENHOF i 1 EG422.15 SCHEMASCHNITT / ANSICHT 8-8 443.00 -w 1§(!) EG 422.15 - Der Baudirektor: 443.00 -440,00 - 1 1 1 - 440.00 INNENHOF 422.55 " w w a: ~ - ..__ Anzahl 26013366 Grundstück Teilgebiet A Anzahl Parkfelder Anteil Fahrradabstellplätze 2153/2702 Teilgebiet B l . l / l ' l / l ' l / l ' : 1 l ' l / l ' l / l ' l / l ,- ' 1 1 '''' '''' '''''' ''''''''' ''' '''' '''''''' 16 5.93% 9 3.33% 9 3.33% 13 4.82% 19 7.04% 23 8.52% 0 0.00% 15 5.56% 3 1.11% 16 5.93% 12 4.44% 33 12.22% 9 3.34% 8 2.96% 20 7.41% 30 11.11% 8 2.96% 7 2.59% 7 2.59% 7 2.59% 6 2.22% i <!~- -1 I ! I / r-----=-J,.1 J_J / r---=-.J ------ --- 303 1 2145 I 3228 1 ' ' ' ' ! l1 , •■ o •■ o ••••••• ·■ ' 521 • ·■' rtf;;:-..j • ' i■ l >=II ,; . ' -1 522 • • • • r--i--1-:J•f'?'-;;~ •••• ----- RRa 10.11.1903 •••• ••• ----- -- = -= - 1 57 / ~ I 1 &/ ~ / / -& ,---___ 1 ·11! 1 ~ I -.., t/J~ •••• •••• ••• •■ 2639 -- Guthirtstrasse --1 223~- I 1 1 1 I 1 • ----_, 1 r--- 11 --- •• •••••• RRB 12.09.1933 B!eichis• ,rasse r----• 1 --- 513 512 • ! : I : I 1 RRB ..,•...._ 12.09_1933 • • I. ' • I• •• I• • 31 1 127 C \ ,__, \ 1 , I 1 _ , ;, 1 7 I, 1 I 530 1J -,I J • t:. ----------- 1 ... ------ --- 2732 564 Gube/strasse RRB10. 11.~9Q31 .___;- -- __, __ I ~---1 - ---- --- ""\ 'I ' \' I 1 // II " 1 1 1 ,...____ 7' I' I' I'J,, 17113257 1 \ 1 1 1 1 1 1 1 1 1 J ' ' ' LEGENDE INHALT DES BESCHLUSSES •••••• BEBAUUNGSPLANPERIMETER •••••••• ABGRENZUNG TEILGEBIET B NEUE BAULINIE ZU GENEHMIGEN ------ AUFZUHEBENDE BAULINIE ZU GENEHMIGEN r WS TEILGEBIET B ◄ TG • ~---,-- -'-:--> <l [> [E] ooooooc □□□□□□□ V///1 l~~~I ® ® @ 0 0 BAUBEREICH A6: MAX. 6 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG) WOHNANTEIL MIN. 0% BAUBEREICH Af5: MAX. 5 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG) WOHNANTEIL MIN. 0% BAUBEREICH AW6 : MAX. 6 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG) WOHNANTEIL MIN. 50% BAUBEREICH AW5 : MAX. 5 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG) WOHNANTEIL MIN, 50% BAUBEREICH W6: MAX. 6 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG) WOHNANTEIL MIN. 80% BAUBEREICH W5: MAX. 5 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG) WOHNANTEIL MIN. 80% MAX. 6 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG) OBERKANTE DACH MAX. 443.00 M.Ü.M. BEREICH FÜR EIN- UND AUSFAHRT TIEFGARAGE PROVISORISCHE ODER BESTEHENDE EIN- UND AUSFAHRT TIEFGARAGE, LAGE SCH EMATISCH ANSCHLUSSACHSE TIEFGARAGE 1. UG - 3.UG ÖFFENTLICHER ZUGANG ZUR TIEFGARAGE, LAGE SCHEMATISCH BEREICH FÜR ANLIEFERUNG, LP-GE SCHEMATISCH DURCHGANG, MITTIG GRENZE GS 519 UND 527 LICHTE HÖHE MIN. 4.00 M, BREITE MIN. 7.00 M DURCHGANG, LAGE SCHEMATISCH, LICHTE HÖHE MIN. 4.00 M, BREITE MIN. 4.00 M (GS 505: BREITE MIN. 3.60 M) UNENTGELTLICHES ÖFFENTLICHES FUSSWEGRECHT UNENTGELTLICHES BESCHRÄNKTES ÖFFENTLICHES FAHRWEGRECHT FÜR UNTERHALTS- FAHAZEUGE, NOTZUFAHRT ETC. EINHEITLICHE AUSSENRAUMGESTALTUNG GEMÄSS KONZEPT AUSSENRAUM SOWIE BETRIEBS- UND GESTALTUNGSKONZEPT LAURIEDSTRASSE VOM 26. MAI 2010 SPIEUPLATZ, SPIELFLÄCHE DEZENTRALE ENTSORGUNGSSTELLEN, LAGE-SCHEMATISCH FEUERWEHAZUFAHRT ANLIEFERUNG HOCHSTAMMBÄUME, LAGE SCHEMATISCH INFORMATIONSINHALT RRB 10.11 .1903 RRB 17.04.1961 -+---+-- 0 5 10 15 20 GENEHMIGTE BAULINIEN GENEHMIGTE ARKADENBAULINIE NEUE BAUUNIE ZU GENEHMIGEN GEMÄSS SEPERATEM KANTONALEN VERFAHREN AUFZUHEBENDE BAUUNIE ZU GENEHMIGEN GEMÄSS SEPERATEM KANTONALEN VERFAHREN STRASSENRÄNDER GEMÄSS GENERELLEN PROJEKTEN 30 40 50m BESTIMMUNGEN 1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 1.1 Der Bebauungsplan Lauried bezweckt • die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Überbauung und für einen Übergang von der Mischnutzung an der Baarerstrasse zum Wohngebiet an der Laurledstrasse zu schaffen - die östlich des Bebauungsplangebietes gelegenen Wohngebiete vor Lärmimmissionen zu schützen - das Überbauungs-, Erschliessungs- und Freiraumkonzept zu sichern. 1.2 Der Bebauungsplan ist in die Teilgebiete A und B gegliedert. Das Teilgebiet A enthält die entsprechende detaillierten Regelungen . Für das Teilgebiet B ist der Bebauungsplan Lauried, Plan Nr. 7083, Im ordentlichen Verfahren zu ergänzen. 2. Bebauung 2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit. Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt auch für eine etappierte Realisierung . 2.2 Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Plan entsprechend festgelegten Baubereiche erstellt werden . Das Nutzungsmass wird durcll das Volumen aus Baubereich und der maximalen Höhe Oberkante Dach bestimmt. Die Höhen Oberkante Dach sind wie folgt festgelegt: - Für die Baubereiche AS, AWS und WS : 440.00 M.ü.M. - Für die Baubereiche A6, AW6 und W6 : 443.00 M.ü.M. 2.3 In den Baubereichen A6, AW6 und W6 dürfen die festgelegte Höhe Oberkent Dach von keinem Gebäudeteil durchstossen werden. Davon ausgenommen sind Kamine, Sonnenkollektoren und kleinere Aufbauten deren Standort technisch bedingt ist. Dachausstiege sind auf das absolute Minimum zu beschränken und so anzuordnen, dass sie von unten her nicht einsehbar sind. 2.4 Unter Einhaltung der maximalen Höhen Oberkant Dach sind die Geschosshöhen frei einteilbar. 2.5 Jede Wohnung muss mindestens einen gedeckten Gartensitzplatz, Balkon oder Terrasse innerhalb der Baubereiche enthalten. Vorspringende und auskragende Bauteile wie Vortreppen, Balkone, Erker und Dachvorsprünge dürfen nicht über die Baubereiche hinausragen. Bei den Grundstücken GS 5'19 , 520 und 527 sind entlang der Nordfassade Erker und Balkone vom 1. bis 4. Obergeschoss zulässig . Diese dürfen auf maximal einem Drittel der Gebäudelänge maximal 1.5m über das Baufeld hinausragen. Die Hauptfassade hat deutlich erkennbar zu bleiben. 2.6 Kleinbauten sind im ganzen Bebauungsplangebiet nicht zulässig. 2.7 Bauvorhaben haben mindestens den MINERGIE®-Standard 2009 einzuhalten. Maximal 60% des zulässigen Wärmebedarfs dürfen mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden . Sofern die örtlichen Verhältnisse dies verunmöglichen, kann der Stadtrat diesen Anteil erhöhen. 2.8 Der Übergang zwischen den Tellgebieten A und B muss so ausgebildet werden, dass eine harmonische Gesamtsituation entstel7t. Die Fassade muss entsprechend gestaltet werden. Im Rahmen des Baubewil ligungsverfahrens sind auf der Südfassade des GS 520 entsprechende Massnahmen wie durchgehende Befensterungen zu verlangen. 3. Nutzung 3.1 Die Nutzung wird durch das Volumen bestimmt. Es sind nicht und mässig störende gewerbliche Nutzungen, Dienstleistungen und Wohnen zulässig. 3.2 An der Baarerstrasse sind bei Neubauten die Erdgeschosse so auszugestalten, dass sie eine multifunktionale Nutzung zulassen. 4. Aussenraum 4.1 Das Konzept Aussenraum sowie das Betriebs- und Gestaltungskonzept Lauriedstrasse vom 26. Mai 201 Osind für die weitere Bearbeitung als Konzept verbindlich und stellen einen Bestandteil dieses Bebauungsplanes dar. 4.2 Mit dem Baugesuch des ersten Bauvorhabens Ist ein detaillierter Umgebungsplan für das ganze Gebiet basierend auf dem Konzept Aussenraum und dem Betriebs- und Gestaltungskonzept Lauriedstrasse vom 26. Mai 2010 einzureichen . Dieser ist für alle weiteren Bauvorhaben verblndlich. 4.3 Der Bau und die Gestaltung gemäss Vorgaben von Punkt 4.1 der Strassen- und Freiräume innerhalb des Perimeters sind Aufgaben der privaten Grundeigentümer. Die Realisierung hat zusammen mit der jeweiligen Bauetappe der angrenzenden Hochbauten zu erfolgen. 4.4 Der lnnenl7of ist mit grossen Bäumen zu bepflanzen . Die dafür notwendige Überdeckung mit mindestens 1.20 m pflanzsubstrat w1rd mit modelliertem Rasen erreicht. 4.5 Mindestens die Hälfte der Fläche des Innenhofes muss als Frei- oder Spielfläche ausgestaltet und für Bewohner und Beschäftigte frei zugänglich sein . 4.6 Dachaufsichten sind in die architektonische Gesamtgestaltung der Gebäude einzubeziehen . Sie sind extensiv zu begrünen, sofern diese nicht als Aufenthaltsflächen genutzt werden. 4.7 Das auf Dach- und Belagsflächen anfallende Meteorwasser Ist zu retensieren. 4.8 Der Umgebungsplan ist bei der Entwicklurig des Teilgebietes B entsprechend zu ergänzen. 5. Erschliessung 5.1 Die Erschllessung des Bebauungsplangebietes für den motorisierten Individualverkehr ist ab der Guthirtstrasse zulässig. 5.2 Die Einmündung der Bleichistrasse In die Baarerstrasse ist spätestens mit der Fertigstellung der Gebäude im heutigen Knotenbereich Baarer-/Bleichistrasse zu schliessen . 6. Parkierung 6.1 330 Parkfelder sind maximal zulässig . Für die minimale Anzahl zu erstellender Parkfelder gilt das Parkplatzreglement. Für Bewohner und Beschäftigte sind 270 Parkfelder zulässig (235 im Teilgebiet A und 35 Im Teilgebiet 8) . Die Aufteilung der Parkfelder auf die Grundstücke erfolgt gemäss Tabelle. Für Besucher und Kunden im Bebauungsplanperimeler sind 30 Parkfelder zulässig. Diese sind zwingend zu erstellen. Sie sind zusammenzufassen und in der Nähe der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage zu realisieren. Zusätzlich sind 30 öffentliche Parkfelder zulässig. Sie dienen unter anderem als Besucherparkfelder der GS 2090 und 2215 (nördlich der Guthirtstrasse) . 6.2 Sämtliche Parkfelder für Bewohner und Beschäftigte sowie Besucher und Kunden müssen unterirdisch In einer llefgarage angeordnet werden. Die Tiefgarageneinfahrt Ist auf GS 2153 und 2173 im Gebäude anzuordnen. Die Tiefgarage muss auf allen Grundstücken durchgehend von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze gemäss Parkierungskonzept Im Planungsbericht zum Bebauungsplan gebaut werden. Mit der Überbauung der Grundstücke 515, 519,520, 527 und 2863 muss die Tiefgarage jeweils bis Mitte Strassengrundstück GS 518 gebaut werden . Abweichungen von der Anschlussachse in der Tiefgarage setzen die schriftlichen Zustimmung der betroffenen Grundstücksbesitzer voraus. Anschlusskote 1. UG ca. 418.80 M.ü.M. Anschlusskote 2. UG ca. 415.90 M.ü.M. Anschlusskote 3. UG ca. 413.10 M.ü.M. 6.3 Mit der Inbetriebnahme der durchgehenden Tiefgarage sind bestehende Tiefgarageneinfahrten und allfällige Provisorien aufzuheben und zurückzubauen. Bis zur Inbetriebnahme der durchgehenden Tiefgarage können die GS 519, 520 und 527 mit einer provisorischen Ein- und Ausfahrt oder einem Autolift zur Tiefgarage erschlossen werden . 6.4 Innerhalb der Tiefgarage bestehen unentgeltliche gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte zu Gunsten und zu Lasten aller Parzellen innerhalb des Perimeters (Ausnahme Strassenparzellen GS 528) . 6.5 Die Erstellungskosten für die 30 Besucher- und Kundenparkplätze des Bebauungsp1anperimeters werden im Verhältnis der zugeteilten Parkplätze für Bewohner und Beschäftigte aufgeteilt. Die Erstellungskosten für die 30 zusätzlichen öffentlichen Parkfelder gehen zu Lasten des Erstellers. 6.6 Die Erstellungskosten des Rampenbauwerks sowie die Unterhaltskosten der Tiefgarage werden anteilsmässlg auf Grund der realisierten Parkfelder aufgeteilt. 6.7 An der Guthirtstrasse ist 1 Bereich für die Anlieferung zulässig. Entlang der Laurledstrasse sind 4 Bereiche für dle Anlieferung zulässig. 6.8 Es sind mindestens 500 Fahrradabstellplätze zu erstellen. Die Aufteilung der Fallrradabstellplätze auf die Grundstücke erfolgt gemäss Tabelle. Mindestens 50% der minimal zu erstellenden Anzahl Fahrradabstellplätze sind an gut zugänglichen Lagen, in der Nähe der Hauszugänge vorzusehen . 7. Lärmschutz lm Planungsgebiet sind die Immissionsgrenzwerte der Lärmemptindlichkeitsstufe ES III gemäss der eidgenössischen Lärmschutzverordnung elnzuhatten. 8. Allgemeine Bestimmungen Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorsch riften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Stadtrat kann im Sinne von§ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 Ausnahmen gestatten. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.

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