Art. 40 Grabfonds
1 Die vorhandenen Grabfonds werden vom Bereich Finanzen und Beteiligungen bis zum Ende der Laufzeit geführt. Neue Grabfonds werden nicht mehr eröffnet. *
Glarus Nord · 8.2-1 · communal act
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1 Die vorhandenen Grabfonds werden vom Bereich Finanzen und Beteiligungen bis zum Ende der Laufzeit geführt. Neue Grabfonds werden nicht mehr eröffnet. *
1 Friedhof Niederurnen: Auf dem Friedhof in Niederurnen werden keine neuen Familiengräber, Doppel-Erdgräber und Urnenmauergräber mehr vermietet. In den letzten 20 Jahren der Mietdauer dürfen keine Erdbestattungen mehr stattfinden. * 2 Friedhof Näfels: Auf dem Friedhof Näfels besteht die Möglichkeit, südlich des Chores katholische Geistliche beizusetzen. 3 Friedhof Obstalden: Die Bepflanzungszeit beträgt mindestens 10 Jahre. Danach wird das Grab mit Rasen hergerichtet. Eine weitere Bepflanzung ist nicht zulässig.
1 Gegen Verfügungen des Bestattungsamtes kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Gemeinderat erhoben werden. 2 Gegen Entscheide des Gemeinderates kann innert 30 Tagen Beschwerde beim zuständigen kantonalen Departement erhoben werden.