Art. 1 als Verordnung:2
Gegenstand 1 Dieser Erlass regelt die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen im Zuständigkeitsbereich des Kantons St.Gallen nach Art. 13d Abs. 4 GlG.
St. Gallen · 143.24 · ordinance
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Gegenstand 1 Dieser Erlass regelt die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen im Zuständigkeitsbereich des Kantons St.Gallen nach Art. 13d Abs. 4 GlG.
Geltungsbereich 1 Dieser Erlass gilt für: a) den Kanton und dessen selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten; b) die Gemeinden und die Zweck- und Gemeindeverbände nach dem Gemeindegesetz vom 21. April 20093; c) weitere selbständige öffentliche Unternehmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, soweit die Anstellungsverhältnisse öffentlich-rechtlich sind.
Zuständigkeit 1 Die einzelnen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art. 2 dieses Erlasses beauftragen entweder ihre gesetzliche, für die Revision und Kontrolle zuständige Behörde oder Dienststelle oder ein anderes zugelassenes Revisionsunternehmen nach Art. 13d Abs. 1 GlG mit der Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen. 1 SR 151.1; abgekürzt GlG. 2 In Vollzug ab 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2032. 3 sGS 151.2. nGS 2020-121 143.24 2 Die leitenden Revisorinnen und Revisoren erfüllen die Voraussetzungen von Art. 1 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 20194.
Art und Umfang der Überprüfung 1 Die leitenden Revisorinnen und Revisoren führen eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in sachgemässer Anwendung von Art. 7 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 20195 durch. 4 SR 151.14. 5 SR 151.14 143.24 * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2020-121 15.12.2020 01.01.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle 15.12.2020 01.01.2021 Erlass Grunderlass 2020-121