Art. 1 Landesbeitrag
Das Land richtet an den Liechtensteinischen Rundfunk zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages nach Massgabe des Gesetzes vom 23. Oktober 2003 über den "Liechtensteinischen Rundfunk" (LRFG) für die Jahre 2025 bis 2028 einen jährlichen Beitrag von 3 950 000 Franken aus.