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Festlegung der Freinächte, Einführung Abendverkauf, Verlegung des Abendverkaufs bei öffentlichen Ruhetagen

Zug · 9.5-1 · communal act

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1 provision

StRB betreffend neues Gastgewerbegesetz: Festlegung der Freinächte und Kompetenzdelegation an das Polizeiamt1 (vom 25. Juni 1996) 1. Im Rahmen des Vollzuges des neuen Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 wird die Kompetenz zur Bewilligung von Alkoholausschank an Anlässen gemäss §§ 6 ff. sowie die Bewilligung einmaliger Verlängerungen gemäss § 13 Abs. 4 an das Polizeiamt2 delegiert. 2. Gestützt auf § 15 des Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 werden die Freinächte in der ganzen Stadt Zug wie folgt festgelegt: – Schmutziger Donnerstag – Fasnachtsfreitag bis und mit Fasnachtsdienstag – 1. August – Silvester – Zuchtstierenmarkt (beide Tage) – anlässlich der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zug 3. Folgende Stadtratsbeschlüsse werden aufgehoben: – Beschluss vom 10. Januar 1989 betreffend Kompetenzübertragung an das Polizeiamt3 im Sinne des Tanzgesetzes vom 21. Oktober 1976 und Gebührenregelung; – Beschluss vom 22. Oktober 1985 betreffend Kompetenzen an das Polizeiamt4 im Sinne des Gastgewerbegesetzes vom 5. Juli 1984 – Beschluss vom 5. Mai 1992 betreffend Neuregelung für das Festlegen von Gebühren für Tageswirtschaftspatente. 4. Das Polizeiamt5 wird mit der Amtsblattpublikation von Ziff. 2 dieses Beschlusses beauftragt. 1 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr 2 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr 3 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr 4 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr 5 Heute: Abteilung Sicherheit und Verkehr Einführung eines wöchentlichen Abendverkaufs vom 13. Mai 1975 1. Ab 1. September 1975 wird für die Dauer eines Jahres ein Abendverkauf jeweils Donnerstag bis 21.00 Uhr bewilligt. 2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass sich die Migros-Genossenschaft verpflichtet hat, ihr Geschäft an der Grabenstrasse in Zug am Abendverkauf ebenfalls offen zu halten. 3. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage und die Öffnungszeiten der Verkaufsgeschäfte vom 4. November 1974. Definitive Einführung eines wöchentlichen Abendverkaufs 4. August 1976 1. Ab 1. September 1976 wird der Abendverkauf jeweils Donnerstag bis 21.00 Uhr definitiv eingeführt. 2. Im übrigen werden die Punkte 2. und 3. des Stadtratbeschlusses vom 13. Mai 1975 bestätigt. 3. 1) 1) Aufgehoben mit StRB vom 6. Mai 1980 StRB betreffend Verlegung des Abendverkaufs bei öffentlichen Ruhetagen vom 6. Mai 1980 1. Der Stadtratsbeschluss über die Verlegung des Abendverkaufs bei öffentlichen Ruhetagen vom 25. August 1975 wird aufgehoben. 2. Der Abendverkauf wird wie folgt neu festgelegt: 2.1 Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Donnerstag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Freitagabend verlegt. 2.2 Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag, wird der Abendverkauf in dieser Woche auf den Mittwochabend verlegt.

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