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Neukonzipierung eines Belohnungssystems für das Personal

Zug · 1.7.2-1.1.8 · communal act

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1 provision

StRB betreffend Neukonzipierung eines Belohnungssystems für das Personal (vom 25. November 1997) 1. Auf den 1. Januar 1998 wird das folgende Belohnungssystem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt: A. Spontananerkennung bei besonderen Leistungen Bei besonderen Einzel- oder Gruppenleistungen bezüglich Leistungs-Qualität, - Quantität und -Verhalten kann der zuständige Abteilungschef Spontanauszeichnungen im Wert bis max. Fr. 300.– gewähren. Die Auszeichnung erfolgt grundsätzlich als Naturalgeschenk (z. B. «Dinner for two», Waren- oder Buchgeschenk). Entsprechende Spesenbelege sind dem Personaldienst zur Belastung auf dem Konto 113/309.05 (Personalbetreuung) einzureichen. Für grössere Auszeichnungen von über Fr. 300.–, die in Geld, unter Abzug der Sozialkosten, oder in Form von bezahltem Urlaub ausgerichtet werden, entscheidet der Stadtrat. Schriftliche Gesuche sind beim Leiter Personaldienst einzureichen. B. Belohnung von Verbesserungsvorschlägen Wird die Organisation oder der Arbeitsablauf auf Vorschlag einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters wesentlich verbessert, kann ihr/ihm der Stadtrat eine angemessene Vergütung zusprechen. Kann der wirtschaftliche Nutzen errechnet werden, so beträgt die Prämie 20 % der jährlichen Nettoeinsparung. Sind die Einsparungen nicht errechenbar, so wird die Prämie nach der Bedeutung des Vorschlags bemessen. Die Höchstprämie beträgt in jedem Falle Fr. 2000.–. Schriftliche Gesuche sind beim Leiter Personaldienst einzureichen. Die Belastung erfolgt auf dem Konto 113/309.05 (Personalbetreuung). 2. Für beide Belohnungsarten zusammen darf pro Jahr der Maximalbetrag von Fr. 20000.– nicht überschritten werden. Für die entsprechende Koordination unter den Abteilungen sorgt der Personaldienst. Der Maximalbetrag von Fr. 20000.– steht den Abteilungen grundsätzlich im Verhältnis zu ihren Personaleinheiten zur Verfügung, wobei in Absprache mit dem Personaldienst abteilungsübergreifende Verschiebungen vorgenommen werden können.

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