Strassen auf Basis Verkehrstrennung Fahrtrichtungen GVRZ Kanal / Mögliche Verlegung GVRZ Kanal (Lage schematisch) Bestehende sowie projektierte Gebäude Legende Mögliche Lage von Hochbauten (schematisch) Mischverkehrsflächen Anordnung Quartierfreiräume A und B mit Total 1'850 m2 Gewässer offen / eingedolt Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung (Ziel: Vorwiegend Hartbelag mit örtlicher Begrünung / einzelne platzartige Situationen) Verbindungskorridor (Ziel: Naturnahe Gestaltung, Bestockung und Trockenwiese) Übergangsbereich Nordstrasse und Radweg (Ziel: Naturnahe Gestaltung z.B. als Trockenwiese) Baumreihe (Umsetzung: rot mit Strassenprojekt / blau mit angrenzendem Bauprojekt) Flach geneigte Rampe (2m Länge) Strassenplatz Rechtsgültige Baulinie Rechtsgültige Baulinie (Verbindungskorridor) Perimeter Quartiergestaltungsplan Buskorridor: Raumsicherung für eine mögliche Busverbindung Informationsinhalt Bahnareal Interessenlinie SBB E Eckposition (Ziel: besonders gute Gestaltung) Zu erhaltende / ergänzende Bestockung (Naturobjekt N117, gemäss Bauordnung § 6 Abs. 3) Geplante Baulinie (Nordstrasse) Projektierte Baulinie (Verbindungskorridor) Zu revidierende Baulinie (Nordstrasse) Zu revidierende Baulinie (Verbindungskorridor) Sperrung MIV (Durchfahrt nur für LV und evtl. Bus gestattet, Lage schematisch) Projektierte Gewässerbaulinie Mögliche Leitungsführung Fernwärmenetz WWZ AG Geplante Arkadenbaulinie (Nordstrasse) 20040629 19920707 20040629 20040629 20040629 20040629 RRB RRB RRB RRB RRB RRB 19920707RRB Interessenslinie SBB Fuss- und Radweg GVRZ Kanal überbaubar Quartierfreiraum A 1'350 m2 Oberneuhofstrasse Nordstrasse Basiserschliessung A A CC RRB 19920707 19920707RRB Wendeplatz 34m BB 32m D D 6m 6.1m min . 4m min . 8.60m 8m Quartierfreiraum B m2 Fuss- und Radweg (Lage schematisch) 40m E OptionLSA (Abgrenzung schematisch) 15.00m Linienführung Fuss- und Radweg nach Gleiserweiterung Verlegung GVRZ Kanal in Verbindungskorridor ermöglichen Fuss- und Radweg rund 2.5 m 9.5m Der Gemeindeschreiber: Walter Lipp Der Gemeindepräsident: Andreas Hotz Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord Abteilung Planung/Bau, den 12.9.2017 Vom Gemeinderat beschlossen am 6.9.2017 Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann Kanton Zug Gemeinde Baar Situation 1:1000 Schnitte 1:100 Öffentliche Auflage vom 5.1.2018 bis 5.2.2018 Visum Planung/Bau: Der GemeindeschreiberDer Gemeindepräsident Vom Gemeinderat festgesetzt am Fussweg Fahrbahn Granitband Baumreihe zusammen mit Strassenprojekt Fussweg 2.00m 5.70m 0.40m 1.50m 2.00m min. 4.00mmin. 4.00m Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung min. 4m Kronenansatz 3cm 3cm Fahrbahn Fussweg Vorbereich Gebäude 5.75m 2.00m 1.50m min. 2.50mmin. 4.00m Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung Baumreihe zusammen mit Strassenprojekt min. 4m Kronenansatz 3cm3cm Vorbereich Gebäude Fussweg Fahrbahn min. 4.00m 2.00m 5.50m min. 4.00m Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung 3cm 3cm Schnitt A - A Schnitt B - B Schnitt C - C Fahrbahn Granitband Baumreihe 5.70m 0.40m 2.00m1.50mmin. 4.00m Fussweg Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung min. 4m Stammhöhe Baumreihe zusammen mit angrenzendem Bauvorhaben3cm 3cm Schnitt D - D (Variante mit Grundstückerschliessung) 5.70m Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung 0.40mmin. 4.00m Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung Fahrbahn Granitband min. 4m Kronenansatz Baumreihe zusammen mit angrenzendem Bauvorhaben 3cm 3cm Schnitt D - D (Erweiterter Ausbau: Radweg / Fussweg / Buskorridor) Rad- / Fussweg 3.10mmin. 6.60m Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung Granitband 0.40m Baumreihe zusammen mit angrenzendem Bauvorhaben min. 4m Kronenansatz 3cm 3cm Schnitt D - D (Grundausbau: Radweg / Fussweg) Situationsplan N 20 50 m 0 20 50 m10 3lÊr{ Quartiergestaltu ngsplan Unterfeld Nord Handlungsanweisungen Abteilung Planung/Bau, den 12.9.2017 Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann Vom Gemeinderat beschlossen am 6.9.2017 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Andreas Hotz Walter Lipp Öffentliche Auflage vom 5.1.2018 bis 5.2.2018 Visum Planung/Bau l?. Vom Gemeinderat festgeseEt am Der Gemeindepräsident 0 0. Åüt. ?0t0 ,/,./ "/- / Der Gemeindlschreiber /,/ L-l 32589 -31.7.2017 Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar Handlungsanweisungen Zweck Ziele Der Quartiergestaltungsplan (QGP) Unterfeld Nord hat zum Ziel, die Grundzüge der Quartierentwicklung aufzuzeigen, damit ein gut nutzbares Arbeitsplatzgebiet entstehen kann, das entsprechend den Nutzungsabsichten der Grundeigentümer individuell überbaut werden kann und dank sorgfältig gestalteter Aussenräume eine hohe Aufenthaltsqualität für die Beschäftigten besitzt. Insbesondere bezweckt der QGP Unterfeld, • ein siedlungsverträgliches Erschliessungssystem sicherzustellen, das in Etappen umgesetzt werden kann; • eine gestaltete Nord-Süd-Verbindung anzulegen, die das Gebiet strukturiert, die Quartiere Unterfeld und Oberneuhof verbindet (Langsamverkehr) und eine Busverbindung ermöglicht; • die Lage der Quartierfreiräume festzulegen und zu sichern; • Bauten und Freiräume zu verzahnen und gut gestaltete Übergänge von den privaten Grundstücken zu den öffentlichen und halböffentlichen Räumen zu schaffen; • den Bebauungsspielraum längs dem kommunalen Verbindungskorridor zu erhöhen und dessen Qualitäten zu sichern. Verbindlichkeit und Wirkung Anordnungsspielraum Sämtliche Planfestlegungen sind schematisch und besitzen für die weitere Projektierung einen Anordnungsspielraum. Von der Grundkonzeption kann abgewichen werden, wenn wiederum ein grundstücksübergreifendes, abgestimmtes Konzept mit mindestens gleich hohen gestalterischen Qualitäten sichergestellt wird. Beurteilungsgrundlage Der vorliegende Quartiergestaltungsplan ist behördenverbindlich. Er dient als Grundlage für • die planerische Vertiefung der Quartiererschliessung; • die vertragliche Sicherung der Quartierfreiräume; • die Beurteilung von Bauvorhaben auf den Baugrundstücken. Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar Handlungsanweisungen Bebauung Orthogonale Bebauungsstruktur Grundsätzlich sollen die Gebäude orthogonal zum Erschliessungsnetz angeordnet werden. Durch die präzise Anordnung der Baukörper sollen spannungsvolle und gut nutzbare Aussenräume entstehen. Eckposition Nordstrasse Die Eckposition zur Nordstrasse ist für den Auftritt des Gebiets Unterfeld wichtig. Angestrebt wird eine ortsbaulich überzeugende Lösung mit besonders gut gestalteten Bauten und Anlagen. Zur Erhöhung des Bebauungsspielraums soll die bestehende Baulinie längs der Nordstrasse um das im Situationsplan bezeichnete Mass reduziert werden. Verzahnung von Bauten mit Verbindungskorridor Die rechtskräftige Baulinie, die den Raum für den Verbindungskorridor sichert, kann revidiert werden. Ziel einer Revision ist die Sicherstellung einer gut gestalteten, variierenden Freiraumabfolge, die auf die orthogonale Bebauungsstruktur der angrenzenden Bauten abgestimmt ist. Angestrebt wird eine flächenneutrale Anpassung der Baulinie, wobei bezogen auf die nördliche Grundstücksgrenze eine Mindestbreite von 15 m zu gewährleisten ist. Die im Situationsplan eingetragene projektierte Baulinie entspricht diesen Zielsetzungen. Sie ist für die weitere Projektierung wegleitend (siehe auch Umsetzung). Abstände Gebäude haben zur Interessenlinie der SBB einen Abstand von mindestens 8 m einzuhalten. Zu den Quartierfreiräumen gilt ein Abstand von 4 m. Im Übrigen gelten die Abstandsvorschriften der Bauordnung. GVRZ-Kanal Der Kanal des Gewässerschutzverbandes des Kantons Zug (GVRZ) darf überbaut werden. Innerhalb der projektierten Baulinie des Verbindungskorridors ist die spätere Verlegung des Kanals rechtlich sicherzustellen. Verdichtung Auf Grund der hohen Standortqualität und der zentralen Lage des Planungsgebiets ist eine Verdichtung im Sinne des kantonalen Richtplans zu prüfen. Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar Handlungsanweisungen Erschliessung Erschliessungsnetz Das im Situationsplan bezeichnete Erschliessungsnetz ist auf die heutige Eigentumsstruktur abgestimmt und für die weitere Projektierung wegleitend. Die Strassen können entsprechend der Bauabsicht der Grundeigentümer in Etappen realisiert werden. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) darf keine Verbindung zur Oberneuhofstrasse hergestellt werden (siehe A15 kommunaler Richtplan Verkehr). Sofern die Parzellen zu einem Grundstück vereint werden, kann das Erschliessungsnetz den neuen Gegebenheiten angepasst werden, wobei mindestens die Nord-Süd-Verbindung als Fuss-/ Radweg und Buskorridor zu gewährleisten ist. Siedlungsverträgliche Gestaltung Die Strassen sind siedlungsorientiert zu gestalten. Die Strassenplätze sind als Mischverkehrsflächen auszugestalten. Längs der bezeichneten Strassenräume sind Baumreihen anzulegen. Überdies ist die Nord-Süd-Verbindung mit einem gestalterischen Element speziell zu kennzeichnen (z.B. Natursteinband gemäss Eintrag in den Schnitten A–A und D–D). Fuss- und Radwege An schematisch bezeichneten Lagen sind kombinierte Fuss- und Radwege mit einer Breite von mindestens 3.5 m zu realisieren. Mit dem Ausbau der SBB-Gleisanlage ist der Fuss- und Radweg entlang des Bahndamms durch die SBB/den Kanton zu verlegen. Raumsicherung Buskorridor In der Nord-Süd-Verbindung ist der Raum für eine allfällige Busverbindung zu sichern. Strassenplan Bezüglich des maximal zulässigen Parkplatzangebots und der allenfalls zu ergreifenden Massnahmen im Bereich des westlichen Anschlusses an die Basiserschliessung (ev. Sperrung Ausfahrt/ev. Bau einer Lichtsignalanlage) sind die Festlegungen im Strassenplan Unterfeld zu beachten. Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar Handlungsanweisungen Freiräume Öffentliche Quartierfreiräume An schematisch bezeichneter Lage sind öffentliche Quartierfreiräume anzulegen. Der Quartierfreiraum A hat eine Fläche von mindestens 1’350 m2 und der Quartierfreiraum B eine Fläche von mindestens 500 m2 aufzuweisen. Die Quartierfreiräume sind als attraktive Freiflächen zu gestalten. Wegleitend ist das Merkblatt "Quartierfreiraum“ vom 13.12.2010 der Gemeinde Baar. Verbindungskorridor Der Verbindungskorridor ist naturnah zu gestalten (z.B. als Naturwiese). Die bestehende Bestockung ist zu erhalten und allenfalls punktuell zu ergänzen (siehe L3 kommunaler Richtplan Siedlung und Landschaft). Im Bereich des bezeichneten Gewässers gilt Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GschV). Mit Ausnahme der bezeichneten Erschliessungsanlagen (bestehende Brücke, GVRZ- Kanal) dürfen keine Anlagen innerhalb des Gewässerraums erstellt werden. Homogene, auf Strassenraum abgestimmte Gestaltung der privaten Vorzonen Die im Situationsplan bezeichneten privaten Vorzonen sind in Abstimmung auf den Strassenraum zu gestalten. Ziel ist die Sicherstellung homogen wirkender Strassenräume. Anzustreben sind örtliche Begrünungselemente. Übergangsbereich Nordstrasse und Interessenlinie Längs der Nordstrasse und des Fuss- und Radwegs, der angrenzend an die Interessenlinie der SBB geführt wird, ist ein naturnah gestalteter Grünstreifen anzulegen. Ver- und Entsorgung Entwässerung Das Planungsgebiet ist unter Beachtung der erforderlichen Retentionsmassnahmen im Trennsystem zu entwässern. Energieversorgung Sofern eine öffentliche Fernwärmeversorgung im Einzugsgebiet der Grundstücke im Unterfeld Nord lokale Abwärme oder erneuerbare Energien nutzt und die Wärme zu technisch und wirtschaftlich gleichwertigen Bedingungen wie aus konventionellen Anlagen anbietet, soll ein Anschluss der Gebäude an das Leitungsnetz erfolgen. Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar Handlungsanweisungen Entsorgungsstellen Im Planungsgebiet sind Unterflurcontainer vorzusehen. Diese sind gut in die Umgebung zu integrieren. Die Standorte werden im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Umsetzung Privatrechtliche Regelungen Durch die Grundeigentümer sind in einem Landumlegungs- und Erschliessungsvertrag insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu treffen: • Neuparzellierung und grundbuchrechtliche Bereinigung zur Sicherstellung von Bau und Unterhalt der gemeinsam benötigten Erschliessungs- sowie Ver- und Entsorgungsanlagen • Sicherstellung von Bau und Unterhalt der Quartierfreiräume • Nutzungsrechte zugunsten der Öffentlichkeit (Fuss- und beschränkte Fahrwegrechte, Nutzungsrecht an den Quartierfreiräumen, Kostenregelung) Konzepte Spätestens mit einem ersten Bauprojekt, welches einen Strassenabschnitt im Bereich der Schnitte A, B und D betrifft, sind über das Planungsgebiet folgende Konzepte zur Bewilligung einzureichen: • Gestaltungs- und Materialisierungskonzept für die Strassen und Wege • Ver- und Entsorgungskonzept (Wasserversorgung, Entwässerung inkl. Retention, Strom, Telekommunikation) Verbindungskorridor und Quartierfreiraum A Zusammen mit einem ersten Bauvorhaben im Bereich des Verbindungskorridors ist die Gestaltung des Verbindungskorridors (inklusive Fuss- und Radwegverbindung) und des Quartierfreiraums A aufzuzeigen. Gestützt auf dieses Konzept ist gegebenenfalls die projektierte Baulinie durch eine definitive Baulinie abzulösen. Der Verbindungskorridor und der Quartierfreiraum A sind zusammen mit einem angrenzenden Bauprojekt umzusetzen, jedoch spätestens, wenn 60 % des zulässigen Bauvolumens innerhalb des QGP-Perimeters realisiert sind. Quartierfreiraum B Die Gestaltung des Quartierfreiraums B ist zusammen mit einem angrenzenden Bauprojekt aufzuzeigen und mit diesem umzusetzen. Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord, Baar Handlungsanweisungen Bäume Die im Situationsplan mit einem blauen Punkt gekennzeichneten Strassenbäume sind spätestens zusammen mit einem angrenzenden Bauvorhaben zu pflanzen. Die übrigen Bäume müssen zum Zeitpunkt der Strassenabnahme gepflanzt sein. Überführung in eine definitive Bauzone Nach der Sicherstellung der Nutzungsrechte (öffentliche Fuss- und Wegrechte sowie öffentliche Freiräume) zugunsten der Öffentlichkeit in einem Vertrag wird die Reservebauzone mit Beschluss durch den Gemeinderat in eine definitive Bauzone überführt. Dazu ist dem Gemeinderat ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
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Quartiergestaltungsplan «Unterfeld Nord»
Baar · 7.2.5-22 · communal act
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