L4 EINFACHER BEBAUUNGSPLAN SUVA-AREAL BAARERMATT 1:500 Gemeinde Baar Abteilung Planung/Bau Baar, 25. Mai 2020 Die Leiterin Siedlungs- und Verkehrsplanung: Helen Bisang Vom Gemeinderat verabschiedet am 26. Mai 2020 Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: Walter Lipp Andrea Bertolosi Offentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6, Baar vom 29. Mai bis 29. Juni 2020 Bescheinigtvon der Abteilung Planung/ Bau /7 /2'9 SG_‚L( Vom Gemeinderat beschlossen am 11. August 2020 Der Gemeindepräßident: H. Verbindlicher Inhalt = — Geltungsbereich m Baubereich A für Energiezentrale Bestehende Gebaude im Geltungsbereich Bestehende Freiflichen Bestehende Bäume (Lage schematisch) O Bestehende Erschliessungsflachen Bestehende Zu- und Wegfahrten Tiefgaragen i 1 Bestehende oberirdische Parkpldtze (Lage schematisch) . Informativer Inhalt Wald Gewdsser Waldabstandslinie Abmessung Projekt Energiezentrale 0 5 10 25m o | Bearbeitung Rahel Gamma Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geoportal Kanton Zug vom 14. Januar 2020 Schritte Neubau Energiezentrale Suva: axess Architekten AG vom 26. April 2019 Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlassigkeitsanforderungen der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebaude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung, Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewahr durch den Geometer besteht. 32733-20.7.2020 [ Situationsplan 1:500 Informationsinhalt Projekt Energiezentrale Grenze Langsschnitt Energiezentrale 1:100 Brunnen bestehend -1.45 = +427.45 m.ü.M. A Z —— -0.25= *465 I E +370 NZ Dachrand Terrain gew. -1.45= +42745 m.ü.M. Querschnitt Energiezentrale 1:100 \Z Terrain neu o GRenbach,- 0505204 o o.9 x o° o o °o © Terrain gew. Bestimmungen Zweck 1 Der einfache Bebauungsplan SUVA-Areal Baarermatt bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) des Kantons Zug « die bestehende Arealbebauung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben in einen einfachen Bebauungsplan gemdss 8 71b PBG zu überführen; * eine Energiezentrale zur Beheizung der Gebdude innerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen. Bestandteile 2 Der einfache Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen. Geltungsbereich Beb Freil Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der Festlegung im Situationsplan auung Die bestehenden Gebdude innerhalb des Geltungsbereichs besitzen Bestandesgarantie. Wesentliche Anderungen am Gebdudebestand sind nur zuldssig, wenn im Rahmen einer Bebauungsplanrevision die geforderten Vorziige gegenuber der Einzelbauweise nachgewiesen werden. Als nicht wesentliche Anderung gelten namentlich - die Erneuerung (Sanierung, Renovation, Umbau) der Gebaude - untergeordnete Erweiterungen, namentlich der Neubau von Kleinbauten, Anbauten und Gebdudeausstattungen wie Solaranlagen etc. - Anpassungen an der Umgebung und den Erschliessungs- sowie oberirdischen Parkierungsanlagen Solche nicht wesentlichen Anderungen haben die Einheitlichkeit der rechtskraftig bewilligten Arealbebauung zu respektieren und sich besonders gut in die Gesamtüberbauung zu integrieren, Im bezeichneten Baubereich ist der Bau einer Heizzentrale erlaubt. Lage und dussere Abmessung des Gebdudes ergeben sich aus dem festgelegten Baubereich Der Baubereich geht den Abstandsvorschriften gemdss BO der Gemeinde Baar und PBG vor. Lediglich Vordécher dirfen über den Baubereich hinausragen. Bauten, Anlagen und Freirdume sind bezuglich ihrer architektonischen Gestaltung in die bauliche und freirdumliche Umgebung zu integrieren. Die maximal zuldssige Gesamthohe betrdgt 4 m Gegenüber der Einzelbauweise sind die Abweichungen geméss § 32° Abs. 2 PBG zuldssig. raum Der Charakter der Umgebung ist zu erhalten. Dazu zahlen insbesondere: - die Bestockung entlang des Grienbachs; - das grüne Erscheinungsbild entlang der Baarermattstrasse. Bei wesentlichen Anderungen der bestehenden Gebdude ist der Freiraum aufzuwerten Der Baumbestand ist nach Möglichkeit zu erhalten und zu ergänzen. Erschliessung 9. Die oberirdischen Parkpldtze sowie die Tiefgaragenzufahrten gemäss Planeintrag besitzen Bestandesgarantie. Bei wesentlichen Anderungen der bestehenden Gebäude ist eine koordinierte Arealerschliessung sicherzustellen. Dabei ist der Anteil versiegelter Flachen zu minimieren Schlussbestimmungen 10 Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften - unter Berlcksichtigung von hoherrangigem Recht - der jeweils gliltigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend. Bei Baugesuchen ist jeweils die Berechnung der Baumasse gemäss 8 37 V PBG für samtliche Gebdude innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans nachzuweisen. Der einfache Bebauungsplan SUVA-Areal Baarermatt wird mit der Rechtskraft des gemeinderatlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.
Law
SUVA-Areal Baarermatt
Baar · 7.2.3-1 · communal act
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