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Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung

Luzern · 897p · decree

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Contents: 3 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

3 provisions

§ 1

1 Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken für die Leistung von Kapitalzinsbeiträgen bewilligt, um a. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern, b. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen, c. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern, d. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.

§ 2

1 Diese Aufwendungen sind dem Konto 21.30.01.365.02 zu belasten.

§ 3

1 Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum3. 1 SRL Nr. 897 2 GR 1991 106 3 Die Referendumsfrist lief am 24. Mai 1991 unbenützt ab. * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 1991 743 | G 1991 129 2 Nr. 897p Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass 18.03.1991 09.06.1991 Erstfassung K 1991 743 | G 1991 129 Nr. 897p 3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G 18.03.1991 09.06.1991 Erlass Erstfassung K 1991 743 | G 1991 129

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