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Richtlinien Sportlerehrung

Baar · 4.5-1 · communal act

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Contents: 7 provisions
  1. Art. 1 Zielsetzungen
  2. Art. 2 Kriterien
  3. Art. 3 Allgemeine Bedingungen
  4. Art. 4 Meldungen
  5. Art. 5 Zeremonie
  6. Art. 6 Auszeichnungen: Grundsätze
  7. Art. 7 Auszeichnungen: Preise

7 provisions

Art. 1 Zielsetzungen

1 Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler werden in einem würdigen Rahmen für ihre sportlichen Erfolge geehrt.

Art. 2 Kriterien

1 Für die Zulassung an die Sportlerehrung müssen folgende Kriterien erfüllt sein: a) Mitgliedschaft in einem Baarer Verein oder Baar als Wohnort: 1. Die/der zu ehrende Sportlerin/Sportler ist Mitglied eines Baarer Sportvereins, welcher von der Turn- und Sportkommission (TSK) anerkannt ist. Dementsprechend ist der Sportverein auch Mitglied eines Schweizer Sportverbandes, der Swiss Olympic angeschlossen ist oder 2. Die/der zu ehrende Sportlerin/Sportler ist in Baar wohnhaft und in einer Sportart aktiv, die von Swiss Olympic anerkannt ist b) Sportliche Leistung: 1. Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen in der höchsten Stärkeklasse an Schweizermeisterschaften sowie im Schweizer Cup der nationalen Sportverbände 2. Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen in der höchsten Stärkeklasse an Weltmeisterschaften, Europameisterschaften sowie im Gesamtweltcup und im Europacup 3. Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen und Diplomränge an olympischen Spielen 4. In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel andere Titel wie Schwinger- oder Schützenkönig, entscheidet die TSK

Art. 3 Allgemeine Bedingungen

1 Es werden nur Sportlerinnen und Sportler geehrt, die anwesend sind oder aus übergeordneten Gründen – wie Teilnahme an offiziellen Meisterschaften der Fachverbände, Militärdienst etc. – nicht teilnehmen können.

Art. 4 Meldungen

1 Die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler werden grundsätzlich vom eigenen Verein vorgeschlagen. Gestützt auf die jeweilige amtliche Publikation können sich Sportlerinnen und Sportler auch selbständig melden. 2 Für die Ehrung sind der TSK ein Kurzportrait der Sportlerin / des Sportlers mit dem Leistungsausweis, der alle erzielten Medaillen- und Diplomresultate umfasst, einzureichen. 3 Datum, Ort und Zeit der Sportlerehrung wie auch der Eingabetermin werden amtlich publiziert. Weiter erfolgt eine entsprechende Information per Mail an die Sportvereine.

Art. 5 Zeremonie

1 Die Sportlerehrung findet in der Regel alle zwei Jahre in einem würdigen Rahmen statt. Die Veranstaltung ist öffentlich und für alle zugänglich. 2 Den geeigneten Ablauf und das Rahmenprogramm legt die TSK in Absprache mit dem zuständigen Mitglied des Gemeinderats fest. 3 Die TSK kann zudem eine Person aus der Gemeinde Baar ehren, die sich in besonderer Weise um den Sport verdient gemacht hat.

Art. 6 Auszeichnungen: Grundsätze

1 Die Sportlerinnen und Sportler werden einzeln oder als Team für alle ihre erzielten Medaillenränge geehrt. 2 Die Sportlerinnen und Sportler werden mit einem Geschenk / Gutschein, abgestuft nach Bedeutung der Meisterschaft und der Rangierung, ausgezeichnet. 3 Die Auszeichnung mittels Präsents wird dabei pro Person nur einmal verliehen, jeweils für die höchste der gewonnenen Medaillen.

Art. 7 Auszeichnungen: Preise

1 Schweizer Cup und Schweizermeisterschaft (SC / SM): Rangierung Auszeichnung 1. Rang Kat. B 2. Rang Kat. C 3. Rang Kat. D 2 Gesamteuropacup / ‑weltcup (EC / WC): Rangierung Auszeichnung 1. Rang Kat. A 2. Rang Kat. B 3. Rang Kat. B 3 Europa- / Weltmeisterschaften (EM / WM): Rangierung Auszeichnung 1. Rang Kat. A 2. Rang Kat. B 3. Rang Kat. B 4 Olympische Spiele (OS): Rangierung Auszeichnung 1. Rang bis 8. Diplomrang Kat. A 5 Präsent: a) Kategorie A: bis max. CHF 400.00 (z.B. Goldvreneli oder Goldbarren) b) Kategorie B: bis max. CHF 300.00 (z.B. Goldbarren) c) Kategorie C: bis max. CHF 200.00 (z.B. Baarer Gewerbegutschein) d) Kategorie D: bis max. CHF 100.00 (z.B. Baarer Gewerbegutschein) 6 Die Definition der jeweiligen Geschenke bzw. Gutscheine obliegt der TSK und kann den aktuellen Gegebenheiten (Wirtschaftslage, Goldpreis etc.) angepasst werden.

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