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Bebauungsplan «Neuhof Süd»

Neuheim · 7.2.2-2 · communal act

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1 provision

§ 1

Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (VPBG) und zuslltzllch die Flächen einer allfälligen, freien Dachg&schossnulzung (§ 16, Abs. 2, 111.c) Nicht angerechnet werden Flächen von vellllasten Veranden, Vorbauten, Balkonen und Terrassen, sofern sie weniger als 15% der festgelegten. maximalen Nutzflllcf1e eusmac:han und heiztecf1nlsche Installationen fehlen. 2.2 festgelegte, maximal ■ Nutzfläche: Baubereich total : 1'396 m2 3. HÖHENKOTEN BAUBEREICH Dle HOhenentwlcklung des Baukörpers Ist gestaffelt. Die eingeschriebenen Höhenkoten bezeichnen den Dachrand . Geländer und technische Au/bauten dürfen diese Höhen überschreiten. 4. KUBISCHE GESTALTUNG 4.1 Nordfassade Die Nordfassade Ist durch eingezogene, vertikale Fassedenpartlen gegliedert (Eln:zug min. 1.5 m) 4.2 Geschouzahl Der Baukörper weist zwei Vollgeschosse auf. Ein :zusatzllches Attlkageschoss oder Dachgeschoss ist nicht :zulässig. 4.3 Innenhöfe/ Atrien Der Baukörper weist ein oder zwei Atrien auf (ab Erdgeschoss), welche :zusammen eine Fläche erQeben, welehe mindestens 15% derdurchschnltlllchen Vollgeschoss-Nut:zfläche betragt. 4,4 Auakraganda Bauteile Auf den drei V\/ohnselten (Süd-, West- und Ostfassade) dürfen zuslllzllch zur bebaubaren Fläche auskragende Bauteile wle Erker. BalkOne, Vortreppen und Dachvor1pronge angflordne1 werden. Die Tiefe der auskragenden Bauteile beträgt höchstens 1.50 m. ' · i 6. ,., 1. 7,1 FARBLICHE GESTALTUNG Der Baukörper Ist durch geeignete Farb- und Materlat-wahl so zu gestalten, dass dieser sieh unauffällig in die Landschaft Integriert, vorzugsweise mit erdfarbenen Tönen . PARKIERUNG Motorfahrzeuge Auf dem für Fahrzeuge erreichbaren Niveau (2.UG) sind mindestens 20 (höchstens 26) Parkplätze zu erstellen, davon mindestens 3 Plätze fllr Besucher frei zugllngllch. Einer der geplanten Besucherpark.plätze Ist behindertengerecht auszublklen . Veloa und Mopeds Fllr Zweiradfahrzeuge sind mindestens 20 Abstell,ol!ltze zu erstellen, Diese sind an gut zugänglieher Lage mit Verbindung zu den Treppenh!lusem voizusehen. FREIRAUMGESTAL TUNG Grundaatz Der Fre iraum Ist sorgfUtlg und mit Bezug auf die angrenzende Landwlrtschafts.zone zu gestalteri. Nl:lrdllche Grenze Entlang der nördlichen Grenze soll mit HIife einer heckena rtigen Bepflanzung (z.B. V\lildgehötzhecken) eine r!lumllche Trennung vom Sportplatz erreicht werden, 8. IMMISSIONEN SPORTBETRIEB UND EINFACH-MEHRZWECKHALLE Bautechnlseh werden angemessene Messnahmen getroffen , welche die Bewohnenden weltgehel'ld von Lärmimmissionen schützen, welche von der Nutzung des Sportplatzes und der Elnfach-Mehrzweekhalle auf dem gemeindlichen Grundstllek 602 ausgehen (z.B. Lärmschutzfenster, Komfortlllftung, Materialwahl, Orientierung der Srlzpllltze). 9. VERHÄLTNIS ZUR BAUORONUNG Sofern dieser Bebauungsplan keine Bestimmungen enthält, gilt dle Jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann kleine Abweichungen bewilligen . Bel Änderungen des Zonenplanes und/Oder der Bauordnung Ist der Bebauungsplan zu llberprüfen. arohetege ,l.rchlhlKl•n ETH/ S1,1. / HTI. Llllk:hatra-■ 8 8342 Baar 12.12.2007 rev. 211.02,Cle l m . 29.05.08

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