Law

Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss für eine sparsame und rationelle Energienutzung

Schaffhausen · 730.001 · ordinance

Ask the law about thisMore laws of SchaffhausenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 26628ecaa6df101eed562010b21f7d907a0e81ea9b258b68cb0f845a3cfae0ad

Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1

Zuständigkeit 1 Das Baudepartement ist für die Erteilung der gemäss Art. 9–13 ENV erforderlichen Bewilligungen zuständig. Es kann die Zuständigkeit zur Erteilung von Bewilligungen für ortsfeste Elektroheizungen delegieren. 2 Die Baubewilligungsbehörden vollziehen Art. 4 Abs. 1 und 2 ENB. Ausnahmebewilligungen gemäss Art. 8 Abs. 3 ENV erteilt das Baudepartement.

§ 2

Koordination mit Baubewilligungsverfahren 1 Ist für eine bewilligungspflichtige Massnahme eine Baubewilligung des Gemeinderates erforderlich oder besteht ein enger Sachzusammenhang mit einem Baubewilligungsverfahren, hat der Gemeinderat das energierechtliche Gesuch bzw. die entsprechenden Unterlagen dem Baudepartement zu überweisen. 2 Die energierechtliche Bewilligung des Baudepartementes ist zusammen mit dem Baubewilligungsentscheid zu eröffnen. 1) SR 730.0. 2) SR 730.01. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 730.001 Kanton Schaffhausen

§ 3

Verfahren 1 Die öffentlichen Energieversorgungsunternehmen leiten die nach ihren Bestimmungen genehmigten Anschlussgesuche an das Baudepartement weiter.

§ 4

Anschlussbedingungen für Selbstversorger 1 Zuständige Behörde in Streitfällen (Art. 7 Abs. 5 ENB) ist der Regierungsrat.

§ 5

Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft3) und ist in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. 3) In Kraft getreten am 20. März 1992 (Amtsblatt 1992, S. 333). Kanton Schaffhausen 730.001 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 10.03.1992 20.03.1992 Erlass Erstfassung Abl. 1992, S. 333 730.001 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 10.03.1992 20.03.1992 Erstfassung Abl. 1992, S. 333

← Find another law