Kanton Zug Gemeinde Baar Bebauungsplan Victoria Areal Baar 1: 500 Abteilung Planung/Bau Baar, den 25.2.04 / 15.7.04 Vom Gemeinderat genehmigt am: 25.2.04 Der Gemeindepräsident: Der Abteilungsleiter: // g/L«/Z L Der Gemeindeschreiber: J. Dübendorfer LV. T. Guntli Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion: Zug, den 12.5.04 Der Baudirektor: Hans-Beat Uttinger Publiziert im Amtsblatt Nr. 30/31 Öffentliche Aufiage bei der Abteilung Planung / Bau bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau: vom: 23.7.04 bis: 23.8.04 U. Spillmann Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 13.12.04 Der Gemeindeprasident: Bt - [ Publiziert im Amtsblatt Nr. 52/53 Offentiiche Auflage bei der Abteitung Planung / Bau vom: 27.12.04 //é7 bis: 17.1.05 REGIERUNGSRAT 12.APR 2005 Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am: Datum: 28.6.2004 Verbindlicher Inhalt: - —— —— Geltungsbereich Baubereiche jeweilige max. Gesamthöhe bestehende und zu erhaltende Gebäude Unterniveaubaulinie zu genehmigen Zwangsbaulinie Mühlebachkanal zu genehmigen (Ober-, Erd- und Untergeschosse) Zwangsbaulinie Mühlebachkanal zu genehmigen (Ober- und Untergeschosse) Zwangsbaulinie Mühlebachkanal zu genehmigen (Erdgeschoss) aftraktiv gestaltete Erschliessungsfläche inkl. Aufenthalts- und Grünflächen Oberirdische Parkierung Hochstämmige Bäume neu (schematisch) Hochstämmige Bäume bestehend (schematisch) Victoriaplatz 5 offener Bereich Mühlebachkanal; Fliessrichtung interne Erschiiessungsstrasse (nicht öffentlich durchgängig;ab Inbetriebnahme der Stadtbahn-Haltestelle Sennweid öffentlicher Fuss- und Radweg) BHOSOBOR interne Hauptfusswegverbindung (nicht 6ffentlich durchgéangig) Erschliessung / Rampe Tiefgarage Zu- und Wegfahrten Areal Anschlusspunkt geplante Stadtbahn-Haltestelle SennweidA Informativer Inhalt: a bestehende, nicht zu erhaltende ! Gebäude Hauptzugang Gebäude Erschliessung / Rampe Tiefgarage Gemeinde Baar o° 228300 ’ ° o > % ° //E : 3988 . \ - > ; /10208 - / 8z L ® . 2e ® o 682400 Grundbuchplankopie 588300 B — (\ — N . n T . ‘‚„‚;E‘O{r&maonom “-‘70@ i // N /L/ 228300 / / / // { / / 2‘38;// e / AA | it / v{ 1.0‘; )g_f—/ '{’Y N e g & U - v Zufahrt Parkplatze über Grdst 3354> G ———— . Erschliessung N Tiefgarage ;Veloss 228700 Bestimmungen: 1. Zweckl Ziel: Mit der Zuführung des Victoria Areals zu einer Mischnutzung besteht die Absicht, dessen bestehenden Charakter aufrecht zu erhalten und eine bauliche Ergéanzung und Emeuerung vorzunehmen, die stadtebaulich und architektonisch von hoher Qualitat ist. 2. Architektonische Gestaltung : Alle Bauten sind besonders sorgfaltig gestalten. Dies gilt auch für Materialien Farben, sowoht fiir einzelnen Gebaude, als auch für Gesamtwirkung. Die Neubauten in den Baubereichen A, B D sind in Form, Material Farbe méglichst einheitlich gestalten. Der Miihlebachkanal ist in seiner heutigen Lage erhalten. Insbesondere ist offen geführte Teit Kanals offen halten. Mit geeigneten gestalterischen Massnahmen soll er seiner geschichtlichen Bedeutung entsprechend aufgewertet werden (z.B. Briickenelemente, Beleuchtung etc.). 3. Lage und Abmessungen der Baubereiche sind in der Situation und den Schemaschnitten eingetragen. Die Fassadenkonstruktion und Auskragungen wie Balkone, Erker etc. haben innerhalb der Baubereiche zu liegen. 4. Als Gesamthohe Baubereiche gilt senkrechte Abstand zwischen Hohenkote 443.40 m ü.M. dem jeweils héchsten Punkt Daches (exkl. Briistungen, exki. technischen Aufbauten). 5. Aufbau Baubereich E: Im Baubereich E ist vor Baueingabe fiir den Aufbau auf das bestehende Gebaude ein architektonisches Gesamtkonzept für den Baubereich E vorzulegen, welches auch Fassadengestaltung bestehenden Bauten mit einbezieht. Gleichzeitig mit einem Aufbau ist eine attraktivere Fassadengestaltung bestehenden Bauten Baubereichs E entsprechend dem Gesamtkonzept realisieren. 6. Zwangsbaulinien Miihlebachkanal: Auf Nordseite Miihlebachkanals im Baubereich A wird auf ca. 2/3 Lange Hochbauteils eine Zwangsbaulinie mit einem parallelen Abstand von 0.70 Meter zum Kanal definiert. Diese Zwangsbaulinie gilt für Unter-, Erd- Obergeschosse. Fiir Ober- Untergeschosse wird in Fortsetzung dieser Zwangsbaulinie im Abstand von 0.70 Metern zum Kanal eine weitere Zwangsbaulinie definiert. Für das Erdgeschoss wird eine dritte Zwangsbaulinie (auf Flucht heutigen Bauten) parallel zur vorigen Baulinie im Abstand von 4.00 Metern zum Kanal definiert. 7. Das zulässige maximale Nutzungsmass Gesamtareals wird über Baumassenziffer definiert betrégt 5.10. Im «Erläuternden Bericht» werden anrechenbaren Geschossfldchen Nutzungsverteilungen fiir einzelnen Baubereiche ausgewiesen. Sie verstehen sich als Richtmasse pro Baubereich. Abweichungen von diesem Nutzungsrichtmass pro Baubereich sind zulässig, im Rahmen Einhaltung zulassigen Nutzungsmasses über das gesamte Areal. 8. Der minimale Wohnanteil beträgt 20% der Baumasse. Der minimale Anteil für Arbeitsnutzung betragt in Abweichung zu Art. 59 der Bauordnung der Gemeinde Baar 20% der Baumasse. 9. Kleinwohnungsanteil: Entgegen der Bauordnung der Gemeinde Baar (vgl. Art. 39 Bauordnung), wird kein Kleinwohnungsanteil vorgeschrieben. 10. Im Erdgeschoss sind ausschliesslich Arbeitsnutzungen anzusiedeln. Wohnnutzungen sind nicht zuldssig. Im Erdgeschoss des Baubereiches A soll gegen den Victoriaplatz hin eine publikumsattraktive Nutzung angestrebt werden. 11. Ubersicht Parkplitze: Die nachfolgende Tabelle definiert Anzahl Parkplatze für Motorfahrzeuge (oberunterirdische Parkplétze). Diesen Angaben liegt eine angenommene Nutzungsverteilung zugrunde (44% Wohnnutzung, 56% Arbeitsnutzung). Die Parkplatzverteilung nach Nutzung ist daher als Richtmass verstehen. Abweichungen von diesem Richtmass sind zuidssig, im Rahmen Einhaltung maximal zulassigen Anzahi Parkplatze von Stk über das ganze Areal. Parkplatzverteilung nach Nutzung Nutzung aGF Bewohner/Angestelite Besucher/ Kunden Parkplitze aGF/PP Parkplitze aGF/PP Verkauf 786 11 71 27 29 Büro 6'270 88 71 43 146 Gewerbe 4'091 17 243 4 1023 Wohnen 8'634 96 90 10 863 Total/a 19’780 212 93 84 235 Total PP gesamt max. 296 Kennwert aGF/PP gesamt 67 12. An gut zugénglichen Steilen in Eingangsnahe Gebaude sind mind. gleich viel gedeckte Zweiradabstellplétze erstellen (ober- und unterirdisch) wie auf dem Areal Motorfahrzeugplétze erstellt werden. 13. Nutzung Gestaltung Dachterrassen iiber dem 1. Obergeschoss: Die Nutzung Dachgirten Baufelder A, B, D E sind, unier Voraussetzung von Wohnnutzung, den Wohngeschossen vorbehalten. Sie sind als Gartenbereiche gestalten und dienen als Spiel- Aufenthaltsbereiche. 14. Innenhéfe: Die zweigeschossigen Teilbereiche Baukörper Baufelder A, B D sind mittels grossziigiger Oblichter und/oder Lichthdfe optimal belichten. 15. Der Rereich Victoriaplatzes ist so zu gestalten, dass eine gute Aufenthaltsqualitit crreicht wird Platz offentlich nutzbar ist. Bei Platzgestaltung ist angrenzende Strassenraum Milhlegasse ge- [} stalterisch einzubeziehen. ‚ o o - o °/ ‚_'g "; o° - 16. Verhiltnis zur Bauordnung: Soweit dieser Bebauungsplan keine anders| autenden Bestimmungen enthalt,— S| > & 19 g vr gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmepara- © S \o ‘8, N &’ 100n . 5 5 graphen der Bauordnung kleinere Abweichungen gestatten.) > \ 5 2 o oä L. 284 610 _- /— nn \‘ s a . . s Der Bebauungsplan wird mit der laufenden Ortsplanungsrevision nicht angepasst. Bei zukiinftigen Anderun-e \ % g 1 288 ) gen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan hingegen zu überprüfen.x \ö { D 2 \ o 0 H > \ ; * o 8 \ ® 2» o E \ - 1:500 u„(fle„{.-':nen;lumms#kew 286 \ a . N Anmerkung:Z Snd Nach nicht recht Saln . . ) B ) 9 In der in Revision befindlichen Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Baar wird zukünftig von einer Arbeitsnutzung gesprochen. Wird in diesem Bebauungsplan die Bezeichnung Arbeitsnutzung verwendet, wird die heute übliche Gewerbe- & Dienstleistungsnutzung verstanden. Schemaschnitt Z-Z +21.85 Mt e N\ nnn 1T 7 ) ! ! 8\ Ansicht Aufba ™ Ansicht Jacklerweg 2 + 4 S Baubereich E | H 3 8 | Ng ! = 8 3 > { M 2 e5 ' E } D - RIS | ~ 3 k By 3 { 1 £ IT va T - m I Lo Tegaage 8 b 06 8 Schemaschnitt Y-Y Schemaschnitt X - X +22.15 —7 +22155 A —— « N v; Ansichtbest Ansicht Baubereich B Ansichtbaude best. GebaudeBaubersich © Zwangsbaulinie ol oo Mihlebach Ober- und E’‚\ Baubereich C ) 8 ; Untergeschosse Ansicht Jöchlerweg 2 + 4 ~ B & ID s 3 | +8.70 &x C} N A 4.00 . E —r x 8 “ &8 —A e | ™ zwangsbauinie EG E 8 ” i g 85 3 wan aulinie o 2 s 2 s |2 e (Fluchgt best. Gebaude) * @ 2 S )k % _ % 0.70 X X N % Mo ä =g 1 44340 0.M = x 0.00 £ 1 >n< n Victoriaplatz 5 | J g 443.40 6.M = x 0.00 4 £ | r = . T106G Tiefgarage | | Mihlebachkanal i gé F T nn Frschliessung Einstelhete —__ __ LLLn UG H] 2UuG I Zwangsbaulinie $ & ‘B‘ 206 38] Mühlebach Ober- und i 3alUntergeschosse
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Victoria Areal
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