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9 provisions
§ 1
Schutzgebiet
1 Das Naturschutzgebiet «Rehhagweid-Lauchweid», Gemeinden Langenbruck
und Eptingen, als Objekt von nationaler Bedeutung durch Regierungsratsbeschluss in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, besteht aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 414 des
Grundbuchs Langenbruck und der gesamten Parzelle Nr. 1489 des Grundbuchs Eptingen.
2 Der Perimeter des Naturschutzgebiets ist in einem Plan eingetragen, welcher
einen integralen Bestandteil dieser Verordnung bildet und auf dem Geoportal
des Kantons Basel-Landschaft eingesehen werden kann. Die Gesamtfläche
des Naturschutzgebiets beträgt 34,35 ha, davon sind 5,98 ha Trockenweiden
von nationaler Bedeutung.
§ 2
Schutzziele
1 Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele:
a. Erhaltung und Förderung der «Rehhagweid-Lauchweid» als Magerweide
von nationaler Bedeutung mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften;
b. Erhaltung und Förderung von Dorngebüschen, wertvollen Einzelbäumen,
Waldinseln und Kleinstrukturen im Offenland;
c. Erhaltung einer Teilfläche als ungenutztes und unberührtes Waldgebiet
(Totalwaldreservat) mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensraum für störungsempfindliche Arten;
d. Förderung lichter Waldbestände als Lebensraum für Licht und Wärme liebende Tier- und Pflanzenarten;
1) SGS 100
2) SGS 790
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2026.008
2 790.552
e. Erhaltung und Förderung des Biotop-Verbunds für Tagfalter, Widderchen
und kleine Säugetiere, insbesondere mit der Verzahnung von Wald und
Offenland;
f. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und
Pflanzenarten gemäss Artenliste im Anhang sowie generell der Arten der
Trockenwiesen und -weiden.
§ 3
Schutzmassnahmen
1 Massnahmen, Veränderungen, Eingriffe und Störungen, welche die Schutzziele gefährden, sind untersagt. Es ist verboten, das Naturschutzgebiet in seinem Bestand zu gefährden sowie in seinem Wert oder seiner Wirkung zu beeinträchtigen.
2 Verboten sind insbesondere:
a. Bauten, Anlagen, Einrichtungen sowie Boden- und Terrainveränderungen
jeglicher Art, sofern diese nicht im Nutzungs- und Pflegekonzept vorgesehen sind;
b. Freizeitaktivitäten, welche die gebietsspezifischen Naturwerte gefährden,
oder solche mit übermässig starken Immissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächige Störungen oder Schädigungen von
Standorten seltener oder geschützter Arten;
c. das Durchführen von nicht bewilligten Veranstaltungen jeglicher Art abseits der Wege sowie das Verlassen der erlaubten Wege;
d. das Campieren, Lagern in Gruppen sowie Entfachen von Feuer ausserhalb der bezeichneten Feuerstellen;
e. das Wegwerfen, Ablagern oder Einleiten von Abfällen, Materialien und
Flüssigkeiten aller Art;
f. das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen;
g. das Radfahren, Biken und Reiten sowie das unberechtigte Befahren mit
Motorfahrzeugen ausser zu forstlichen oder landwirtschaftlichen Zwecken
abseits der erlaubten Wege;
h. das Verwenden von chemischen Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmitteln jeglicher Art sowie das Ausbringen von Düngemitteln;
i. das Pflücken, Ausgraben oder unbewilligte Ansiedeln von Pflanzen und
Pilzen sowie das Stören und unbewilligte Sammeln, Fangen oder Aussetzen von Tieren;
j. das Erstellen neuer Wald- und Maschinenwege, sofern diese nicht im
Nutz- und Schutzkonzept enthalten sind.
3 Vorbehalten bleiben sämtliche Eingriffe und Massnahmen zur Pflege und Aufwertung des Naturschutzgebiets gemäss den Schutzzielen, zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zur Bekämpfung von Problemarten.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2026.008
3 790.552
4 Veränderungen im Schutzgebiet, Änderungen der Nutzung sowie das Ansiedeln von Pflanzen und Tieren dürfen nur mit dem Einverständnis und unter
Aufsicht der kantonalen Naturschutzfachstelle, des Amts für Wald und Wild
beider Basel und der Grundeigentümerschaft vorgenommen werden.
5 Die kantonale Naturschutzfachstelle kann in begründeten Fällen nach Absprache mit dem Amt für Wald und Wild beider Basel weitere Ausnahmen von
den Schutzbestimmungen bewilligen.
6 Als Ausnahme vom Veranstaltungsverbot gemäss § 3 Abs. 2 Bst. c bleibt die
Nutzung der Wege erlaubt.
7 Als Ausnahme vom Verbot gemäss § 3 Abs. 2 Bst. f bleibt das Befliegen mit
Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche und wissenschaftliche Zwecke
gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen.
8 Der Unterhalt bestehender Wald- und Maschinenwege bleibt gewährleistet.
9 Als Ausnahme vom Verbot gemäss § 3 Abs. 2 Bst. h bleibt das Ausbringen
von Hofdünger in Form von Mist auf einer maximalen Fläche von 3,0 ha in Absprache mit der kantonalen Naturschutzfachstelle erlaubt.
10 Sollten die hier zugelassenen Aktivitäten irgendwelcher Art (insbesondere
Erholungsaktivitäten) im Naturschutzgebiet nachweislich Konflikte mit den
Schutzzielen ergeben, muss die Verordnung entsprechend angepasst werden.
§ 4
Bewilligungen
1 Alle Veranstaltungen im Wald mit mehr als 50 Personen unterliegen der Bewilligungspflicht. Bewilligungen können unter Beachtung der Schutzziele erteilt
werden, soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets entstehen. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen.
2 Für Bewilligungen von Veranstaltungen im Wald sind der Gemeinderat oder,
wenn mehrere Einwohnergemeinden betroffen sind, das Amt für Wald und Wild
beider Basel zuständig. Für Veranstaltungen im Offenland erteilt der Gemeinderat die Bewilligung im Einverständnis mit der kantonalen Naturschutzfachstelle.
§ 5
Aufsicht, Pflege und Unterhalt
1 Die kantonale Naturschutzfachstelle sorgt in Zusammenarbeit mit dem Amt
für Wald und Wild beider Basel, der Grundeigentümerschaft und den Bewirtschaftern für die Betreuung und Pflege des Naturschutzgebiets gemäss den
§§ 17, 27 und 28 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom
20. November 19913). Die verantwortlichen Stellen können je in ihrem Zuständigkeitsbereich diese Aufgaben oder Teile davon Dritten übertragen. Der
Kanton behält dabei die Oberaufsicht.
3) SGS 790
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2026.008
4 790.552
2 Im Waldareal erfolgt die Pflege durch die Eigentümer und die Aufsicht durch
den Forstdienst. Die den Schutzzielen entsprechende Pflege der Offenlandbereiche wird mittels Bewirtschaftungsvereinbarungen sichergestellt. In gegenseitigem Einverständnis können Pflege und Aufsicht auch geeigneten Dritten
übertragen werden.
3 Das Nutz- und Schutzkonzept vom 8. Juli 2025 für die Waldflächen sowie die
zugehörige Abgeltungsberechnung vom 8. Juli 2025 bilden die Grundlage für
Nutzung, Pflege und Unterhalt des geschützten Gebiets. Die Schutzziele sind
nach 25 Jahren von den beiden kantonalen Fachstellen gemeinsam mit der
Grundeigentümerschaft zu überprüfen und bei Bedarf in gegenseitigem Einvernehmen anzupassen. Gleichzeitig ist die finanzielle Abgeltung allfälliger Mindererträge neu zu ermitteln und für die nächste Periode zu entrichten.
4 Die Pflegearbeiten dürfen nur bei trockenem Wetter und bei trockenen oder
gefrorenen Bodenverhältnissen ausgeführt werden. Um Gewässerverunreinigungen zu vermeiden, sind durch die Bewirtschafter jeweils die erforderlichen
Vorsichtsmassnahmen zu treffen.
§ 6
Haftung
1 Die Bewirtschafter oder Auftragnehmer tragen die Verantwortung für eine
sachgerechte, sorgfältige Pflege der Naturobjekte sowie für die Einhaltung erforderlicher Schutzvorkehrungen.
2 Der jeweilige Bewirtschafter oder Auftragnehmer ist haftbar bei durch ihn verursachten Schädigungen der Naturobjekte oder bei Gewässerverunreinigungen.
§ 7
Waldareal
1 Im Waldareal gelten für sämtliche Massnahmen die Bestimmungen der Waldgesetzgebung.
§ 8
Jagd
1 Die Jagd bleibt im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
gewährleistet. Der Einsatz von Jagdhunden zu Jagdzwecken ist weiterhin erlaubt.
2 Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass die Waldungen mit standortgerechten Baumarten und ohne aufwendige Wildschutzmassnahmen natürlich
verjüngt werden können.
§ 9
Übertretungen
1 Widerhandlungen gegen die Schutzvorschriften werden mit Busse bestraft.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2026.008
5 790.552
2 Bei Missachtung der Schutzvorschriften kann die kantonale Naturschutzfachstelle die Herstellung des rechtmässigen Zustands innert angemessener Frist
verfügen. Wird eine solche Anordnung nicht befolgt, so ist die zuständige
Fachstelle befugt, die notwendigen Massnahmen auf Kosten der Fehlbaren
durchführen zu lassen.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2026.008
6 790.552
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.12.2025 07.01.2026 Erlass Erstfassung 2026.008
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2026.008
7 790.552
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 16.12.2025 07.01.2026 Erstfassung 2026.008
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 2026.008
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft
genehmigt
mit Beschluss Nr. _____ vom ______
Die Landschreiberin:
\'=�------ -
//'?_____
Naturschutzgebiet "Rehhagweid - Lauchweid".
Langenbruck und Eptingen
Legende
D Perimeter Naturschutzgebiet
t:Za 211 Naturwaldreservat (>Sha)
E:l 212 Altholzinsel ( <Sha)
0 100 200 300 400 500 m
---'-.,..,� --�-.s
�----
BASEL #'J
LANDSCHAFT.
Format: A4
1:5'500
AVGD, Ebenrain, Abt. NL, 30.09.2025 / rp
2025-1884 16.Dezember 2025
Naturschutzgebiet "Rehhagweid-Lauchweid"
1. Vorkommende, prioritär zu erhaltende Arten:
Organismengruppe Name wissenschaftlich Name deutsch
Amphibien Salamandra salamandra Feuersalamander
Gefaesspflanzen Anacamptis pyramidalis Spitzorchis
Gefaesspflanzen Aster amellus Berg-Aster
Gefaesspflanzen Buphthalmum salicifolium Weidenblättriges Rindsauge
Gefaesspflanzen Carlina acaulis Silberdistel
Gefaesspflanzen Carlina vulgaris Gewöhnliche Golddistel
Gefaesspflanzen Coeloglossum viride Grüne Hohlzunge
Gefaesspflanzen Coronilla coronata Berg-Kronwicke
Gefaesspflanzen Crepis praemorsa Trauben-Pippau
Gefaesspflanzen Daphne mezereum Echter Seidelbast
Gefaesspflanzen Gentiana ciliata Gefranster Enzian
Gefaesspflanzen Gentiana germanica Deutscher Enzian
Gefaesspflanzen Gentiana lutea Gelber Enzian
Gefaesspflanzen Gentiana verna Frühlings-Enzian
Gefaesspflanzen Gymnadenia conopsea Langspornige Handwurz
Gefaesspflanzen Gymnadenia odoratissima Wohlriechende Handwurz
Gefaesspflanzen Listera ovata Grosses Zweiblatt
Gefaesspflanzen Lotus maritimus Gelbe Spargelerbse
Gefaesspflanzen Ophrys holosericea subsp. holosericea Gewöhnliche Hummel-Ragwurz
Gefaesspflanzen Orchis mascula Männliches Knabenkraut
Gefaesspflanzen Orchis militaris Helm-Knabenkraut
Gefaesspflanzen Orchis morio Kleines Knabenkraut
Gefaesspflanzen Orchis ustulata Schwärzliches Knabenkraut
Gefaesspflanzen Parnassia palustris Sumpf-Herzblatt
Gefaesspflanzen Phyteuma orbiculare Rundköpfige Rapunzel
Gefaesspflanzen Platanthera chlorantha Grünliches Breitkölbchen
Gefaesspflanzen Polygala comosa Schopfige Kreuzblume
Gefaesspflanzen Rosa rubiginosa Wein-Rose
Gefaesspflanzen Tofieldia calyculata Kelch-Simsenlilie
Gefaesspflanzen Traunsteinera globosa Kugelorchis
Gefaesspflanzen Trifolium ochroleucon Gelblicher Klee
Grossschmetterlinge und Glasflügler Callimorpha dominula Schönbär
Grossschmetterlinge und Glasflügler Hemaris tityus Skabiosenschwärmer
Grossschmetterlinge und Glasflügler Setina irrorella Trockenrasen-Flechtenbärchen, Steinflechtenbär
Heuschrecken Chorthippus apricarius Feld-Grashüpfer
Heuschrecken Chrysochraon dispar Grosse Goldschrecke
Heuschrecken Decticus verrucivorus Gemeiner Warzenbeisser
Heuschrecken Metrioptera brachyptera Kurzflüglige Beissschrecke
Heuschrecken Platycleis albopunctata albopunctata Westliche Beissschrecke
Heuschrecken Psophus stridulus Rotflügelige Schnarrschrecke
Heuschrecken Tetrix bipunctata s.l. Zweipunkt-Dornschrecke
Kleinschmetterlinge Epichnopterix sieboldi Siebolds Felsflur-Sackträger
Laufkäfer Pterostichus hagenbachii hagenbachii
Moose Lewinskya speciosa aggr. Schönes Goldhaarmoos
Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse
Reptilien Zootoca vivipara Waldeidechse
Schnecken und Muscheln Helicella itala Gemeine Heideschnecke
Tagfalter und Widderchen Adscita statices Ampfer-Grünwidderchen
Tagfalter und Widderchen Boloria dia Magerrasen-Perlmutterfalter, Hainveilchen-Perlmutterfalter
Tagfalter und Widderchen Brintesia circe Weisser Waldportier
Tagfalter und Widderchen Callophrys rubi Brombeerzipfelfalter, Grüner Zipfelfalter
Tagfalter und Widderchen Carcharodus alceae Malven-Dickkopffalter
Tagfalter und Widderchen Coenonympha glycerion Rotbraunes Wiesenvögelchen
Tagfalter und Widderchen Erebia medusa Rundaugen-Mohrenfalter
Tagfalter und Widderchen Hamearis lucina Schlüsselblumen-Würfelfalter
Tagfalter und Widderchen Iphiclides podalirius Segelfalter
Tagfalter und Widderchen Jordanita notata Seltenes Grünwidderchen, Skabiosen-Grünwidderchen
Tagfalter und Widderchen Melitaea parthenoides Westlicher Scheckenfalter
Tagfalter und Widderchen Nymphalis antiopa Trauermantel
Tagfalter und Widderchen Phengaris arion Schwarzfleckiger Ameisenbläuling
Tagfalter und Widderchen Pieris mannii Karstweissling
Tagfalter und Widderchen Pyrgus armoricanus Zweibrütiger Würfelfalter
Tagfalter und Widderchen Spialia sertorius Roter Würfelfalter
Tagfalter und Widderchen Thymelicus acteon Mattscheckiger Braundickkopffalter
Tagfalter und Widderchen Zygaena fausta Bergkronwicken-Widderchen
Tagfalter und Widderchen Zygaena minos Bibernellwidderchen
Tagfalter und Widderchen Zygaena purpuralis Thymianwidderchen
Tagfalter und Widderchen Zygaena viciae Kleines Fünffleckwidderchen
Vögel Accipiter nisus Sperber
Vögel Anthus trivialis Baumpieper
Vögel Certhia familiaris Waldbaumläufer
Vögel Coccothraustes coccothraustes Kernbeisser
Vögel Columba oenas Hohltaube
Vögel Corvus corax Kolkrabe
Vögel Emberiza citrinella Goldammer
Vögel Falco peregrinus Wanderfalke
Vögel Lanius collurio Neuntöter
Vögel Lullula arborea Heidelerche
Vögel Muscicapa striata Grauschnäpper
Vögel Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz
Vögel Phylloscopus bonelli Berglaubsänger
Vögel Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger
Vögel Picus canus Grauspecht
Vögel Poecile palustris Sumpfmeise
Vögel Pyrrhula pyrrhula Gimpel
Vögel Sylvia borin Gartengrasmücke
Vögel Turdus pilaris Wacholderdrossel
Vögel Turdus viscivorus Misteldrossel
Wildbienen Anthophora aestivalis Streifen-Pelzbiene
Wildbienen Anthophora quadrimaculata Vierfleck-Pelzbiene
Wildbienen Bombus humilis Veränderliche Hummel
Wildbienen Eucera longicornis Juni-Langhornbiene
Wildbienen Hoplitis ravouxi Französische Felsenbiene
Wildbienen Osmia rufohirta Schneckenhaus-Mauerbiene