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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetze beschlossen:
Propose a changeGermany · statute
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetze beschlossen:
Propose a changeDem in Bonn am 7. Mai 1963 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Propose a changeFür die Durchführung der Heil- und Krankenbehandlung nach Artikel 3, 4, 6 und 7 Abs. 2 des Vertrags und für die Kostenerstattung an die Krankenkassen gelten die §§ 18 bis 21 des Bundesversorgungsgesetzes oder die an ihre Stelle tretenden Vorschriften entsprechend, soweit sie sich nicht auf Leistungen beziehen, die nach Artikel 3 Abs. 1 des Vertrags ausgenommen sind.
Propose a changeArtikel 11 des Vertrags wird, soweit es sich um Erstattungsverfahren in Durchführung der Artikel 2 bis 7 und 10 handelt, für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland von dem Versorgungsamt durchgeführt, das nach der Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung für Berechtigte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes vom 9. Juni 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 349) in der jeweils geltenden Fassung für die Versorgung der Opfer des Krieges in der Republik Österreich zuständig ist.
Propose a changeDieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
Propose a change(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
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