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Gebühren- und Abgabetarif zum Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken

Glarus · 9.5-2.1 · communal act

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1 Gebühren
  2. Art. 2 Abgabe auf gebrannten Wassern für gastgewerbliche Betriebe
  3. Art. 3 Abgabe auf gebrannten Wassern für Gelegenheitswirtschaften
  4. Art. 4 Abgabe auf gebrannten Wassern für Handelsbetriebe

4 provisions

Art. 1 Gebühren

1 Die Gebühr für die Bearbeitung von Gesuchen für die Erteilung von Bewilligungen gemäss Gastgewerbegesetz (einschliesslich Nichterteilung von Bewilligungen oder Neubeurteilungen von befristeten Bewilligungen) beträgt pro Gesuch pauschal CHF 100. Die Gemeinde kann einen angemessenen Vorschuss für die möglicherweise aufzuerlegenden Gebühren verlangen. Dieser wird mit der Schlussrechnung verrechnet. 2 Für die Bearbeitung von Bewilligungsgesuchen für Gelegenheitswirtschaften und für die Verlängerung der Öffnungszeiten in Einzelfällen werden keine Gebühren erhoben. 3 Die Gebühr für weitere Amtshandlungen, insbesondere für die Durchführung von Kontrollen und für die Überprüfung infolge von Anpassungen der Räumlichkeiten gemäss Gastgewerbegesetz liegt je nach Aufwand zwischen CHF 50 und CHF 300.

Art. 2 Abgabe auf gebrannten Wassern für gastgewerbliche Betriebe

1 Grundtarif a. Gastgewerbebetrieb[1] mit Alkoholausschank mit 0 bis 6 Sitz-/Stehplätzen CHF 100 b. Gastgewerbebetrieb mit 7 bis 25 Sitz-/Stehplätzen CHF 250 c. Gastgewerbebetrieb mit 26 bis 100 Sitz-/Stehplätzen CHF 500 d. Gastgewerbetrieb mit 101 bis 150 Sitz-/Stehplätzen CHF 750 e. Gastgewerbebetrieb ab 151 Sitz-/Stehplätzen CHF 1'000 2 Zusatzabgabe a. bei dauernder Verlängerung der Öffnungszeit ab drei Wochentagen CHF 1'000 b. bei dauernder Verlängerung der Öffnungszeit bis und mit zwei Wochentagen CHF 600 c. bei Verlängerung der Öffnungszeit in Einzelfällen CHF 50 d. Raucherlokal und Fumoir CHF 600

Art. 3 Abgabe auf gebrannten Wassern für Gelegenheitswirtschaften

1 a. Gelegenheitswirtschaften pro Tag CHF 100

Art. 4 Abgabe auf gebrannten Wassern für Handelsbetriebe

1 a. klein: bis 9.00 m² CHF 100 b. mittel: 9.01 m² bis 30.00 m² CHF 250 c. mittelgross: 30.01 m² bis 50.00 m² CHF 500 d. gross: 50.01 m² und grösser CHF 1'000

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