Art. 1
Geltungsbereich 1 Die folgenden Bestimmungen gelten für die Lernenden der Sportschule Glarnerland.
Glarus · IV B/4/6 · regulation
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Geltungsbereich 1 Die folgenden Bestimmungen gelten für die Lernenden der Sportschule Glarnerland.
Aufnahmeberechtigung 1 Anspruch auf Aufnahme in die Sportschule haben Lernende mit Wohnsitz im Kanton Glarus, welche die Aufnahmebedingungen gemäss Artikel 3 und 4 erfüllen. 2 Lernende, welche ausserhalb des Kantons wohnen, werden auf der Grundlage von interkantonalen Vereinbarungen aufgenommen. 2. Aufnahme und Austritt
Vorbildung 1 Der Eintritt in die erste Klasse erfolgt aus der sechsten Klasse der Primarschule.
Ordentliche Aufnahme 1 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Sportschule sind: a. erkanntes sportliches Talent, namentlich Mitgliedschaft in einem regionalen oder nationalen Kader eines Swiss Olympic angeschlossenen Sportverbandes resp. Besitz einer Swiss Olympic Talents Card; b. ganzjährig professioneller Trainingsbetrieb. 2 Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit der Sportkoordination. 1) GS IV B/1/4 SBE 2020 28 1
Ausserordentliche Aufnahme 1 Lernende aus anderen anerkannten Sportschulen können aufgenommen werden, wenn sie die Aufnahmebedingungen erfüllen. 2 Die Aufnahme während des laufenden Schuljahres kann in Ausnahmefällen erfolgen.
Austritt 1 Lernende, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme an die Sportschule nicht mehr erfüllen, müssen aus der Sportschule austreten. 2 Der Übertritt aus der Sportschule an eine Regelschule kann auf Quartalsbeginn erfolgen. 3. … * Art. 7–9 * … 4. Promotion
Promotionsverordnung 1 Es gilt die Promotionsverordnung2). 2) GS IV B/31/4 IV B/4/6 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle 11.06.2026 01.08.2026 Titel 3. aufgehoben SBE 2026 34 11.06.2026 01.08.2026 Art. 7 aufgehoben SBE 2026 34 11.06.2026 01.08.2026 Art. 8 aufgehoben SBE 2026 34 11.06.2026 01.08.2026 Art. 9 aufgehoben SBE 2026 34 IV B/4/6 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle Titel 3. 11.06.2026 01.08.2026 aufgehoben SBE 2026 34 Art. 7 11.06.2026 01.08.2026 aufgehoben SBE 2026 34 Art. 8 11.06.2026 01.08.2026 aufgehoben SBE 2026 34 Art. 9 11.06.2026 01.08.2026 aufgehoben SBE 2026 34