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056 Kinder- und Jugendleitbild

Ruggell · Kinder-und-Jugendleitbild.pdf · communal act

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1 provision

Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell Vom Gemeinderat genehmigt am 24.06.2026, mit Wirkung ab 24.06.2026. Reglement Nr. 056 Version 01 Soweit in diesem Reglement für Personen die männliche oder weibliche Form verwendet wird, gilt diese auch für das andere Geschlecht. 1. Einleitung Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft und spielen eine zentrale Rolle in der Gestaltung unserer Gemeinde. Die Gemeinde Ruggell wurde als erste Gemeinde in Liechtenstein im Jahr 2018 mit dem Unicef Label «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet und mit dem vorliegenden Kinder- und Jugendleitbild möchten wir einen Rahmen schaffen, der die Bedürfnisse, Rechte und Anliegen der Kinder und Jugendlichen ins Zentrum stellt. Dieses Leitbild basiert auf den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention, die auch in Liechtenstein ratifiziert wurde und somit als grundlegende Orientierung dient. Die Konvention fordert, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, sich zu entwickeln, geschützt zu werden und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu sein. In Liechtenstein sind diese Prinzipien nicht nur international anerkannt, sondern auch in der nationalen Gesetzgebung verankert. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen, wie etwa dem Kinder- und Jugendgesetz (KJG), ist es Aufgabe der Gemeinden, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und ihre Lebenswelt mitzugestalten. Die Förderung von Partizipation stärkt nicht nur das Verantwortungsbewusstsein junger Menschen, sondern auch ihr Zugehörigkeitsgefühl und ihre soziale Kompetenz. Mit diesem Leitbild wollen wir sicherstellen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen respektiert, ihre Interessen berücksichtigt und ihre aktive Teilhabe gefördert wird – in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention und den gesetzlichen Grundlagen Liechtensteins. Das Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell verfolgt daher das Ziel, eine klare Vision für die Rolle und Einbindung junger Menschen in unserer Gemeinschaft zu entwickeln. Das Leitbild dient als Wegweiser für die Politik wie auch für alle Akteure, die sich in Ruggell mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Kinder und Jugendliche bewegen sich in unterschiedlichen Lebensbereichen, die mit den definierten Handlungsfeldern umfassend abgedeckt werden. Gemeindevorsteher Christian Öhri Jugendkommission 2. Vision Die Gemeinde Ruggell ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche geschützt aufwachsen, ihre Rechte geachtet werden und sie in ihrer Entwicklung umfassend unterstützt werden. Soziale, kulturelle und politische Partizipation werden ermöglicht, sodass junge Menschen aktiv ihre Lebenswelt mitgestalten und als wertvolle Mitglieder der Gemeinschaft wachsen können. 3. Aufgabe des Leitbildes Das Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell dient als Grundlage, um eine klare Ausrichtung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Ziel ist es, die Bedürfnisse und Perspektiven junger Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihre persönliche Entwicklung, ihren Schutz und ihre Mitbestimmung nachhaltig stärken. Gleichzeitig dient das Leitbild als Orientierung für Politik, Verwaltung und alle Beteiligten, um ein kinder- und jugendfreundliches Umfeld in der Gemeinde Ruggell jederzeit zu gewährleisten. 4. Handlungsfelder Das Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell gliedert sich in sechs zentrale Handlungsfelder, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen umfassend abdecken. Zu jedem dieser Handlungsfelder werden Leitsätze definiert, die als Wegweiser für die Gestaltung und Umsetzung konkreter Massnahmen dienen. 4.1. Angebote Das Handlungsfeld Angebote umfasst sämtliche ausserschulischen Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche betreffen und ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten. Ein besonders wichtiger Bestandteil sind die Vereine, die nicht nur sportliche, sondern auch kulturelle, musische und soziale Interessen abdecken. In Ruggell gibt es über 45 Vereine, die sich auf 14 verschiedene Betätigungsbereiche verteilen – von Sport über Musik bis hin zu gemeinnützigen Aktivitäten. Diese Vielfalt bietet den Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde zahlreiche Gelegenheiten, ihre Talente zu entdecken, Freundschaften zu knüpfen und sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen. Neben den Vereinen spielt der Jugendraum in Ruggell eine zentrale Rolle für Jugendliche zwischen 12 bis 18 Jahren. Hier haben sie die Möglichkeit, sich in einem sicheren und betreuten Umfeld zu treffen, ihre Freizeit zu verbringen und an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen. Der Jugendraum dient als wichtiger Rückzugsort, in dem sich Jugendliche frei entfalten und gemeinsam mit Gleichaltrigen Zeit verbringen können. Im Jugendraum wird kein Alkohol ausgeschenkt. In der Jugendbeiz B28 in Bendern finden Veranstaltungen für Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren statt. Es ist ein Ort der Begegnung, des Austauschs und der kreativen Entfaltung für Jugendliche aus der Region. Ebenfalls kann der Raum für private Anlässe gemietet werden. In der Jugendbeiz wird kein harter Alkohol ausgeschenkt. Für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft bietet Ruggell ebenfalls ein vielfältiges Angebot. Dazu zählen die Raum- und Waldspielgruppe, das Muki-Turnen (Mutter-Kind-Turnen), die Schulbibliothek sowie die Mütterberatung. Die Schulbibliothek bietet für Kleinkindern bis drei Jahre in der Gruppe «Hoppa, hoppa Reiter» einfache Fingerverse, Reime und Lieder an. Als Vorbereitung auf den Kindergarteneintritt können Familien den «Mach met Morga» der Gemeindeschule besuchen. All diese Angebote werden durch die Gemeinde Ruggell finanziell unterstützt, um sicherzustellen, dass sie allen Familien zur Verfügung stehen. Leitsätze Angebote: - Wir setzen uns dafür ein, dass ein breites und vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche in unserer Gemeinde vorhanden ist. - Wir fördern den aktiven Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Anbietern. - Wir unterstützen und sorgen für Angebote der Frühen Förderung. - Wir schaffen die nötigen Rahmenbedingungen, damit das Vereinsleben in Ruggell intakt ist. 4.2. Plätze Unter Plätzen werden in diesem Kinder- und Jugendleitbild alle öffentlichen Aufenthaltsräume von Kindern und Jugendlichen verstanden. Dazu gehören die Spielplätze, das Schulareal und sonstige Aufenthaltsbereiche. In Ruggell können sich Kinder an zahlreichen Spielplätzen vergnügen und austoben. Die Spielplätze sind in den verschiedenen Quartieren gut verteilt, damit von überall rasch eine Spielmöglichkeit erreichbar ist. Ein wichtiges Ziel ist neben der Verteilung auch, dass die Spielplätze auf verschiedene Altersgruppen ausgerichtet sind. So finden sich auf einigen vorwiegend Spielgeräte für Kleinkinder, während andere, wie jener bei der Gemeindeschule, vor allem auf Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter ausgerichtet sind. Ebenfalls werden die Kinder und Jugendlichen in die Planung von Spielplätzen miteinbezogen und können ihre Meinung einbringen. Neben Spielgeräten sollen den Kindern und Jugendlichen auch Sportplätze zur Verfügung stehen, wo sie sich polysportiv austoben können. Auch ältere Kinder und Jugendliche sollen in Ruggell Orte und Plätze vorfinden, wo sie sich willkommen fühlen und aufhalten dürfen. Dazu gehört der Skaterplatz, die Pumptrackanlage oder der Aufenthaltsbereich vor dem Jugendraum No Limit. Beim Jugendplatz beim Vereinshaus können sich Jugendliche aufhalten und treffen. Die klar formulierten Regeln vor Ort sorgen für ein friedliches Miteinander. Bei der Planung von Plätzen für Kinder und Jugendliche sowie bei der Festlegung der dort geltenden Regeln sind Kinder und Jugendliche als Hauptnutzerinnen und Hauptnutzer im Rahmen eines partizipativen Prozesses einzubeziehen und anzuhören. Leitsätze Plätze: - Wir setzen uns dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen jeden Alters passende öffentliche Plätze in Ruggell zur Verfügung stehen. - Wir prüfen in regelmässigem Abstand die Sicherheit der Spielplätze und Sportplätze. 4.3. Mitwirkung «Kinder und Jugendliche haben das Recht in sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten, die sie besonders betreffen, mitzureden, mitzuwirken und mitzubestimmen sowie am gesellschaftlichen Leben in altersgerechter Weise teilzunehmen». (Kinder- und Jugendgesetz, Art. 3 Abs. 1c) In Ruggell wird den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, aktiv mitzugestalten. Die Mitwirkung findet auf mehreren Ebenen statt, sowohl in Form von festen Gremien als auch projektbezogen. Gemäss dem Kinder- und Jugendgesetz fördert die Gemeinde die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in allen Angelegenheiten, die sie besonders betreffen. In der Gemeindeschule findet in jeder Klasse wöchentlich ein Kinderrat statt, welcher von den Kindern zum Teil selbst geleitet wird. Je nach Alter der Kinder werden dabei unterschiedliche Themen besprochen. Das Ziel ist die sozialen Kompetenzen zu fördern und die Möglichkeit zu geben, eigene Wünsche und Ideen einzubringen. In der Planung von Klassenaktivitäten werden die Schülerinnen und Schüler miteinbezogen. Die offene Jugendarbeit fördert die Eigeninitiative der Jugendlichen und unterstützt sie bei der Umsetzung eigener Ideen. Sie erhalten dabei die Möglichkeit eigene Ideen einzubringen und umzusetzen. In Ruggell findet regelmässig abwechselnd ein Kinder- oder Jugendmitwirkungstag statt. Dazwischen haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit an projektbezogenen Mitwirkungsanlässen mitzuwirken. An den Anlässen ist auch die Politik vertreten, um den Anlässen das nötige Gewicht zu geben und die Wünsche der Kinder und Jugendlichen direkt entgegenzunehmen. Die Kinder und Jugendlichen werden motiviert und dabei unterstützt, die Projekte anschliessend partizipativ weiterzuführen. Nach jedem Mitwirkungsanlass werden die Teilnehmenden in kindgerechter Form über den aktuellen Stand der erarbeiteten Projekte informiert. Kinder und Jugendliche können ihre Ideen, Anregungen und Meinungen jederzeit einbringen. Die Verwaltung stellt sicher, dass ihre Anliegen angehört und berücksichtigt werden. Leitsätze Mitwirkung: - Wir geben Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Formen die Möglichkeit, sich einzubringen und eigene Projekte umzusetzen. - Jugendarbeitende sowie die Lehrkräfte fördern die Eigeninitiative der Kinder und Jugendlichen. - Kinder und Jugendliche kennen ihre Rechte und Möglichkeiten, sich bei Themen, die sie betreffen, aktiv einzubringen. 4.4. Bildung Die Gemeinde Ruggell legt grossen Wert auf eine umfassende Bildung, die bereits in der frühen Kindheit beginnt und sich über alle Bildungsstufen hinweg fortsetzt. Durch vielfältige Angebote sollen Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, sozialen und akademischen Entwicklung bestmöglich unterstützt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühen Förderung. Die Gemeinde setzt sich dafür ein, Familien und Kleinkinder bereits in den ersten Lebensjahren zu unterstützen. Diese Angebote werden aktiv gefördert und finanziell unterstützt, damit alle Kinder, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familien, von Bildungsmassnahmen profitieren können. In Ruggell haben Kinder und Jugendliche Zugang zu einer breiten Bildungslandschaft, die Spielgruppen, Kindergärten, die Grundschule und weiterführende Schulen umfasst. Die Gemeinde steht im engen Austausch mit den Bildungseinrichtungen und unterstützt diese bestmöglich, um deren Bildungsauftrag erfolgreich umzusetzen. Leitsätze Bildung: - Wir fördern Angebote der frühen Förderung organisatorisch und finanziell. - Die Angebote der frühen Förderung werden aktiv bekannt gemacht. - Zwischen der Gemeinde, der Schule sowie dem Elternrat herrscht ein regelmässiger Austausch. - Bei der Bildung steht die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt 4.5. Prävention und Schutz In der Gemeinde Ruggell steht der Schutz und die Prävention von Kindern und Jugendlichen an erster Stelle. Ziel ist es, ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu schaffen, das die physische und psychische Gesundheit der jungen Generation schützt und stärkt. Ein zentrales Element ist die aufsuchende Jugendarbeit, die durch Streetwork Liechtenstein und die Jugendarbeitenden der OJA Liechtenstein umgesetzt wird. Streetworker agieren im öffentlichen Raum, um direkt mit Jugendlichen in Kontakt zu treten, ihnen ein offenes Ohr zu bieten und sie in ihrer Lebensrealität zu unterstützen. Der Jugendraum Ruggell ist ein weiterer wichtiger Baustein für Prävention und Schutz. Als alkoholfreier Begegnungsort bietet er jungen Menschen die Möglichkeit, in einem gesunden, sicheren und respektvollen Umfeld zusammenzukommen. Neben dem Jugendraum unterstützen auch die Vereine aktiv die geltenden Alkohol- und Drogenregeln, um Verantwortung und ein gesundes Miteinander zu fördern. Bei öffentlichen Veranstaltungen sorgt der Einsatz von Sicherheitsdiensten dafür, dass alle Teilnehmenden in einem friedlichen und sicheren Umfeld gemeinsam feiern können. Bei Veranstaltungen, die speziell auf Jugendliche ausgerichtet sind, sind Jugendarbeitende vor Ort, um Präsenz zu zeigen, Unterstützung zu bieten und gezielte Aufklärungsarbeit zu leisten. Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu unterstützen, setzt die Gemeinde an ausgewählten Orten Videoüberwachung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein. Diese Massnahme wird gezielt und mit Bedacht eingesetzt, um die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer zu respektieren. Leitsätze Prävention und Schutz: - Wir schaffen einen geschützten Raum, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher und frei entfalten können. - Notwendige Präventionsmassnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und Fachstellen entwickelt und umgesetzt. - Durch suchtmittelfreie Begegnungsräume und klare Regeln wird ein gesundes, respektvolles Miteinander gestärkt. 4.6. Betreuung Die Gemeinde Ruggell ist bestrebt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und somit die Lebensqualität der Familien zu steigern. In Ruggell stehen für die ausserhäusliche Betreuung zwei Kindertagesstätten sowie eine Tagesstruktur zur Verfügung. Die Kindertagesstätte Ruggell sowie die private Einrichtung Kita Star bieten eine Betreuung für Säuglinge und Kleinkinder an. Die Tagesstruktur Ruggell stellt die Betreuung für Kindergarten- und Schulkinder sicher. Alle Einrichtungen legen Wert auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien. Die Gemeinde Ruggell unterstützt die Anbieterinnen dieser Einrichtungen sowohl durch die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, wenn möglich, als auch durch finanzielle Förderung. Ein enger Austausch zwischen der Gemeinde, dem Amt für Soziale Dienste, den Betreuerinnen der ausserhäuslichen Betreuungseinrichtungen und dem Eltern-Kind-Forum wird aktiv gefördert. Diese regelmässige Kommunikation dient dazu, die Betreuung und Förderung der Kinder kontinuierlich zu verbessern und auf die Bedürfnisse der Familien abzustimmen. Seit Januar 2019 bietet die Gemeinde eine Kontaktstelle für Familie, Kinder und Jugendliche an, die den Bürgern bei Fragen rund um die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Seite steht. Diese Stelle vermittelt den Kontakt zu den passenden Ansprechpartnern und stellt sicher, dass Familien schnell und unkompliziert die benötigten Informationen und Angebote erhalten. Darüber hinaus setzt sich die Gemeinde Ruggell als Arbeitgeberin für eine familienfreundliche Arbeitsgestaltung ein. Sie bietet Teilzeitstellen an und fördert flexible Arbeitszeiten, um den Mitarbeitenden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Zudem wird auf die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern geachtet. Im Dienstreglement sind zudem zusätzliche freie Tage bei Vaterschaft festgelegt, um die familiäre Verantwortung und die Betreuung von Kindern zu unterstützen. Leitsätze Betreuung: - Wir fördern die Einrichtungen der ausserhäuslichen Betreuung finanziell, um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. - Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass ausreichend Betreuungsplätze für alle Kinder zur Verfügung stehen, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. - Wir fördern den Austausch zwischen den verschiedenen Institutionen, um das Wohl der Kinder bestmöglich zu unterstützen. - Die Arbeitsbedingungen der Gemeindeverwaltung Ruggell ermöglichen es den Mitarbeitenden, ihre Verantwortung sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft wahrzunehmen. 5. Qualitätssicherung und Monitoring Die Qualitätssicherung und das Monitoring sind entscheidende Instrumente, um sicherzustellen, dass alle Angebote und Massnahmen kontinuierlich den Bedürfnissen und Erwartungen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Einmal jährlich wird in der Jugendkommission eine Auswertung durchgeführt, bei der die Umsetzung des Leitbildes überprüft und bewertet wird. Im Fokus dieser Auswertung stehen insbesondere die Leitsätze des Leitbildes. Es wird geprüft, ob noch ausreichend Aufmerksamkeit auf diese Leitsätze gelegt wird und ob Anpassungen notwendig sind, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Monitorings sind die Mitwirkungstage. Diese bieten den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde eine direkte Gelegenheit, ihre Meinung zu den bestehenden Angeboten zu äussern und aktiv an der Überprüfung und Weiterentwicklung des Leitbildes mitzuwirken. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven und Erfahrungen in den fortlaufenden Verbesserungsprozess einfliessen. Diese kontinuierliche Überprüfung stellt sicher, dass das Kinder- und Jugendleitbild in Ruggell lebendig bleibt, sich an den sich wandelnden Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert und stets weiterentwickelt wird. 6. Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für das Kinder- und Jugendleitbild der Gemeinde Ruggell basiert auf den Kinderrechten der Vereinten Nationen, insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention, sowie dem Gesetz über Kinder und Jugendliche in Liechtenstein. Die UN-Kinderrechtskonvention, die von Liechtenstein 1997 ratifiziert wurde, bildet einen internationalen Rahmen, der die Rechte der Kinder weltweit schützt und fördert. Sie garantiert Kindern und Jugendlichen grundlegende Rechte, darunter das Recht auf Schutz, Förderung, Mitbestimmung und die Wahrung ihrer Identität. Sie fordert Staaten dazu auf, die Rechte von Kindern durch gesetzgeberische, administrative und andere Massnahmen zu sichern und in der Gesellschaft umzusetzen. Besonders betont wird das Recht auf Partizipation, also das Recht der Kinder, ihre Meinung in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, frei zu äussern und in Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. Diese Rechte sind die Grundlage für alle Massnahmen und Angebote, die in der Gemeinde Ruggell für Kinder und Jugendliche bereitgestellt werden. Das Kinder- und Jugendgesetz in Liechtenstein (KJG) stellt auf nationaler Ebene die rechtliche Grundlage dar, um die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Es regelt unter anderem die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die Beteiligung der Eltern an Entscheidungsprozessen und den Zugang zu umfassender Unterstützung für Familien. Das Gesetz betont ebenfalls die Bedeutung von Partizipation und Inklusion für Kinder und Jugendliche und stellt sicher, dass ihre Meinungen und Bedürfnisse in die Gestaltung von Angeboten und Massnahmen einfliessen. Durch die Verbindung dieser internationalen und nationalen Regelungen wird das Kinder- und Jugendleitbild in Ruggell auf einer soliden rechtlichen Basis errichtet, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht als auch die Rechte und Bedürfnisse der jungen Generation in den Mittelpunkt stellt. 7. Inkrafttreten Das Reglement wurde vom Gemeinderat Ruggell an seiner Sitzung vom 24.06.2026 genehmigt und tritt sofort in Kraft. Ruggell, 25.06.2026

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