Art. 1 <strong>*</strong> Zweck
1 Diese Verordnung regelt die Benützung der gemeindlichen Schulräume. Ausgenommen sind die Turnhallen, für welche die entsprechende Verordnung gilt.
Risch · 6.6-3 · communal act
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1 Diese Verordnung regelt die Benützung der gemeindlichen Schulräume. Ausgenommen sind die Turnhallen, für welche die entsprechende Verordnung gilt.
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1 Sämtliche Schulräume dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Soweit die Räume nicht von der Schule beansprucht werden, können sie den ortsansässigen Vereinen sowie Organisationen auf Gesuch hin zur Verfügung gestellt werden. Auswärtigen Vereinen, Organisationen und Privaten kann die Benützung der Räume in 2. Priorität bewilligt werden.
1 Für den Unterhalt und Reparaturen der Schulräume ist die Abteilung Bau/Raumplanung/Immobilien in Absprache mit der Abteilung Bildung / Kultur zuständig. *
1 Die Benutzer haften für alle Schäden und Verluste, die sie an Gebäuden, Anlagen, Mobiliar und Geräten verursachen. Die Benutzer sind verpflichtet, verursachte Schäden unverzüglich dem Hausdienst zu melden. Für Unfälle und Diebstähle lehnt die Gemeinde jede Haftung ab. Versicherung ist Sache der Benutzer. *
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1 Für die Verwaltung und Zuteilung der Schulräume ist die Abteilung Bildung/Kultur verantwortlich. Diese können im Interesse eines geordneten Betriebes und zur Schonung der Einrichtungen bei Bedarf zusätzliche Weisungen erlassen.
1 Für die Entgegennahme von Reservationen, die Administration und die Sicherstellung der Einhaltung der Benützungsvorschriften werden folgende Kontaktstellen bestimmt: a) Schulsekretariat: Entgegennahme von Reservationen für Belegungen für alle Schulräume (ausgenommen Aussenanlagen) sowie Erteilung von Auskünften und Weisungen b) Hausdienst: Sicherstellung der Einhaltung der Benützungsvorschriften und Meldung von Verstössen an die Abteilung Bildung/Kultur
1 Über die Zuteilung der Räumlichkeiten entscheidet das Schulsekretariat in Absprache mit dem Raumverantwortlichen. *
1 Für die Zuteilung gelten folgende Prioritäten: a) Ordentlicher Schulbetrieb b) Veranstaltungen Musikschule c) Schulische und gemeindliche Veranstaltungen (inkl. Kurse der Lehrpersonen Kanton Zug und Weiterbildung Risch) d) Veranstaltungen Eltern-Lehrpersonen-Gemeinschaft Risch/ELG e) * Vereine der Gemeinde Risch f) * Sportorganisationen z.B. Jungend+Sport g) * Andere
1 Gesuche für Veranstaltungen sind spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung an das Schulsekretariat (Gemeinde Risch, Abteilung Bildung/Kultur, Meierskappelerstrasse 15, 6343 Rotkreuz), zu richten. *
1 Benützungszeiten während der Schulzeit: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 17:50 Uhr haben die Benützungsbedürfnisse der Schulen Risch Vorrang. 2 Benützungszeiten ausserhalb der Schulzeit: Ausserhalb der Schulzeit können die Schulräume von Montag bis Freitag ab 17:50 Uhr bis 22:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. 3 Wochenendbetrieb: An Sonntagen bleiben die Schulhäuser grundsätzlich geschlossen. Die Abteilung Bildung/Kultur kann Ausnahmen bewilligen.
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1 Die Schulhäuser bleiben während der Sommerferien geschlossen. Während der übrigen Ferien kann die Abteilung Bildung/Kultur in Absprache mit dem Hausdienst Bewilligungen erteilen.
1 Die Benutzer haben sich an diese Verordnung des Gemeinderates zu halten und den Anordnungen des Hausdienstes Folge zu leisten. 2 Auf der gesamten Schulanlage gilt die rauchfreie Zone und bei Turnhallen besteht ein Rauchverbot. 3 Die Räume sind in sauberem und ordentlichem Zustand zu verlassen. 4 Nach der Veranstaltung muss das Licht von den Verantwortlichen gelöscht werden. Fenster sind zu schliessen und die Storen abends herunter zu lassen. 5 Der Hausdienst überwacht die Einhaltung der Benützungsvorschriften und informiert bei Verstössen die Abteilung Bildung/Kultur.
1 Die Gebühren für die Benützung der Schulräume richten sich nach den Benützungsgebühren in Anhang 1. *
1 Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung kann eine erteilte Bewilligung durch die Abteilung Bildung/Kultur zeitlich beschränkt oder ganz entzogen werden.
1 Für die Benützung der Schulräume gelten folgende Gebühren: Anlagen Kategorie A Kategorie B Schulzimmer Gratis CHF 60.00/Tag Schulküchen CHF 40.00/Tag CHF 80.00/Tag Informatikzimmer Oberstufe Gratis CHF 300.00/Tag Musikzimmer Oberstufe Gratis CHF 60.00/Tag Singsaal Schulhaus 5 Gratis CHF 60.00/Tag Textiles Gestalten Gratis CHF 60.00/Tag Werkräume Gratis CHF 60.00/Tag 2 Kategorie A umfasst: a) Dorfvereine Gemeinde Risch b) Gemeinnützige Institutionen und Institutionen, welche öffentliche Aufgaben übernehmen (nicht kommerziell) 3 Kategorie B umfasst: a) Auswärtige Vereine, Institutionen und Organisationen b) Private 4 Zusätzliche Dienstleistungen durch Hausdienst (z.B. Nachreinigung, Spezialeinrichtungen) werden zu CHF 60.00/Stunde in Rechnung gestellt. * 5 Zusätzliche Abfallentsorgung wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. *