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Pfadfinderhaus hausordnung

Schellenberg · 5-3-pfadfinderhaus-hausordnung.pdf · communal act

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1 provision

Hausordnung Pfadfinderhaus Allgemeine Regeln Es liegt im eigenen Interesse aller Benutzer, wenn das Pfadfinderhaus in sauberem Zustand gehalten und mit der Einrichtung sorgsam umgegangen wird. Dazu kann jeder seinen Beitrag leisten. Für das ganze Haus gilt ein Rauchverbot. Das Konsumieren von alkoholischen Getränken ist für Jugendliche nicht gestattet. Beim Betreten des Hauses muss der Schuhrost beim Eingang benutzt werden. Die oberen Stockwerke dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Beim Verlassen des Hauses müssen die Lichter gelöscht, alle Fenster und Storen geschlossen und die Aussentüren sorgfältig abgeschlossen werden. Küche Die Küche im Erdgeschoss verfügt über eine Grundausstattung an Geschirr und Besteck. Im Übrigen ist sie auf Selbstversorgung ausgelegt. Handtücher und Abwaschmittel müssen selber besorgt werden. Im Küchenbereich ist besonders auf Reinlichkeit und Hygiene zu achten. Mitgebrachte und nicht aufgebrauchte Lebensmittel müssen wieder mitgenommen werden. Schlafräume Im 1. Obergeschoss befinden sich 28 Schlafplätze in einem Raum. In Absprache mit dem Hauswart können Gruppenräume als Schlafräume genutzt werden, wenn Mädchen, Buben und/oder Leiter getrennt werden möchten. Kissen und Wolldecken sind vorhanden, Schlafsäcke müssen mitgebracht werden. Die Kissen müssen selber abgezogen und die Bezüge im Erdgeschoss oder nach Absprache mit der Hauswartung deponiert werden. Die Kissen (ohne Bezug) und die Wolldecken müssen im dafür vorgesehenen Fach versorgt werden. Aussenbereich und Parkplätze Auch im Aussenbereich ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Fahrzeuge können kurzfristig vor dem Haus abgestellt werden, die Fusswegverbindung und das Trottoir müssen aber unbedingt freigehalten werden. Dauerparkplätze befinden sich beim Areal Säga (ca. 200 Meter Richtung Hinterschellenberg). Reinigung und Abfall Die Benutzer des Hauses sind verpflichtet, das Haus besenrein zu hinterlassen. Das Hauswartungsteam der Gemeinde führt wöchentlich eine Unterhaltsreinigung durch, wobei Toilettenpapier und weitere Hygieneartikel nachgefüllt werden (entfällt während der Zeit einer Vermietung). Nach längerem Aufenthalt im Hause mit Benützung der Schlaf- und Duschräume ist eine Endreinigung vorzunehmen. Die dafür notwendigen Reinigungsgeräte und Putzmittel werden zur Verfügung gestellt. Die Abnahme erfolgt durch einen Angestellten der Gemeinde. Grössere Abfallmengen müssen nach Absprache mit dem Hauswart deponiert werden. Nachtruhe Ab 23.00 Uhr ist jegliche Art von störendem Lärm zu vermeiden. Schellenberg, 3. Oktober 2007 Norman Wohlwend, Vorsteher

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