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4 provisions
§ 1
Gebührenkleber für Kehrichtsäcke
1 Für die Bereitstellung des Kehrichts sind die Kehrichtsäcke mit einem offiziellen Gebührenkleber zu
versehen. Es werden folgende Gebühren erhoben:
Gebührenkleber für 35-Liter-Säcke CHF 2.30 pro Stück
Gebührenkleber für 60-Liter-Säcke CHF 3.70 pro Stück *
2 17 Liter-Säcke sind mit der Hälfte eines Gebührenklebers für 35 Liter-Säcke zu versehen.
§ 2 * Containermarken
1 Container, die mit offenem Kehricht, mit Kehrichtsäcken ohne Gebührenkleber oder mit Sperrgut gefüllt werden, sind vor jeder Bereitstellung mit einer offiziellen Containermarke zu versehen. Es wer -
den folgende Gebühren erhoben:
Containermarke für 800-Liter-Container CHF 48.00 pro Stück
Containermarke für 600-Liter-Container CHF 36.00 pro Stück
Containermarke für 400-Liter-Container CHF 24.00 pro Stück
Containermarke für 240-Liter-Container CHF 14.50 pro Stück
§ 3 Containermarke für 140-Liter-Container CHF 8.50 pro Stück
Sperrgutmarke
1 Sperrgutbündel oder einzelne Gegenstände mit der maximalen Abmessung von 1 × 0,5 × 0,5 Meter
oder 2 × 0,5 × 0,25 Meter und dem Höchstgewicht von 15 Kilogramm sind vor der Bereitstellung mit
einer offiziellen Sperrgutmarke zu versehen.
2 Sperrgutbündel oder einzelne Gegenstände mit der maximalen Abmessung von 2 × 1 × 0,5 Meter und
dem Höchstgewicht von 30 Kilogramm sind vor der Bereitstellung mit zwei offiziellen Sperrgutmarken zu versehen.
3 Es wird folgende Gebühr erhoben:
§ 4 Sperrgutmarke CHF 8.50 pro Stück *
Umtriebsentschädigungen
1 Entstehen der Gemeindeverwaltung durch falsch oder in Übermengen bereitgestellte Abfälle zusätzliche Umtriebe, werden diese dem Verursacher nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 5
Schlussbestimmungen
1 Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird am 1. Juli 1993 wirksam.
1) BeE 786.100.
Abfallbeseitigung: Gebührenreglement BeE 786.150
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
04.05.1993 01.07.1993 Erlass Erstfassung KB 29.05.1993
18.03.2008 01.07.2008 Erlasstitel geändert -
25.11.2008 01.07.2008 § 1 Abs. 1 geändert -
25.11.2008 01.07.2009 § 2 totalrevidiert -
25.11.2008 01.07.2009 § 3 Abs. 3 geändert -
Abfallbeseitigung: Gebührenreglement BeE 786.150
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 04.05.1993 01.07.1993 Erstfassung KB 29.05.1993
Erlasstitel 18.03.2008 01.07.2008 geändert -
§ 1 Abs. 1 25.11.2008 01.07.2008 geändert -
§ 2 25.11.2008 01.07.2009 totalrevidiert -
§ 3 Abs. 3 25.11.2008 01.07.2009 geändert -