Art. 1
Zweck 1 Der vorliegende Beschluss legt die Höhe des Ersatzbeitrages fest, der bei nicht Verwirklichung der Schutzplätze geschuldet ist, sowie denjenigen bezüglich der verlangten Sicherheit bei Verwirklichung eines gemeinsamen
Valais · 520.110 · other
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Zweck 1 Der vorliegende Beschluss legt die Höhe des Ersatzbeitrages fest, der bei nicht Verwirklichung der Schutzplätze geschuldet ist, sowie denjenigen bezüglich der verlangten Sicherheit bei Verwirklichung eines gemeinsamen
Ersatzbeiträge 1 Die Höhe des Ersatzbeitrages wird wie folgt festgelegt: a) 800 Franken je Platz bis zum 12. obligatorischen Schutzplatz; b) bis zum 15. Platz ist dieser Beitrag auf 740 Franken pro Platz reduc) bis zum 17. Platz ist dieser Beitrag auf 720 Franken pro Platz redud) bis zum 20. Platz ist dieser Beitrag auf 680 Franken pro Platz redu- * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 520.110 e) bis zum 23. Platz ist dieser Beitrag auf 650 Franken pro Platz reduf) bis zum 26. Platz ist dieser Beitrag auf 625 Franken pro Platz redug) bis zum 29. Platz ist dieser Beitrag auf 605 Franken pro Platz reduh) bis zum 32. Platz ist dieser Beitrag auf 585 Franken pro Platz redui) bis zum 35. Platz ist dieser Beitrag auf 570 Franken pro Platz reduj) bis zum 38. Platz ist dieser Beitrag auf 555 Franken pro Platz reduk) bis zum 41. Platz ist dieser Beitrag auf 545 Franken pro Platz redul) bis zum 44. Platz ist dieser Beitrag auf 535 Franken pro Platz redum) bis zum 47. Platz ist dieser Beitrag auf 525 Franken pro Platz redun) bis zum 50. Platz ist dieser Beitrag auf 515 Franken pro Platz redu- o) bis zum 53. Platz ist dieser Beitrag auf 505 Franken pro Platz redup) bis zum 74. Platz ist dieser Beitrag auf 500 Franken pro Platz reduq) ab dem 75. Platz ist dieser Beitrag auf 495 Franken pro Platz reduziert.
Sicherheiten 1 Der zu hinterlegende Betrag der Sicherheitsleistungen bei der Verwirklichung gemeinsamer Schutzräume entspricht den Ersatzbeiträgen.
Übergangs- und Schlussbestimmungen 1 Der vorliegende Beschluss hebt den gleich lautenden Beschluss vom 21. Dezember 2011 auf. 520.110 2 Der vorliegende Beschluss tritt nach seiner Publikation im Amtsblatt rückwirkend am 1. Januar 2012 in Kraft. 520.110 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 10.08.2016 01.01.2012 Erlass Erstfassung BO/Abl. 34/2016 20.03.2024 01.01.2024 Erlasstitel geändert RO/AGS 2024-035 20.03.2024 01.01.2024 Ingress geändert RO/AGS 2024-035 20.03.2024 01.01.2024 Art. 1 Abs. 1 geändert RO/AGS 2024-035 20.03.2024 01.01.2024 Art. 3 aufgehoben RO/AGS 2024-035 520.110 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 10.08.2016 01.01.2012 Erstfassung BO/Abl. 34/2016 Erlasstitel 20.03.2024 01.01.2024 geändert RO/AGS 2024-035 Ingress 20.03.2024 01.01.2024 geändert RO/AGS 2024-035 Art. 1 Abs. 1 20.03.2024 01.01.2024 geändert RO/AGS 2024-035 Art. 3 20.03.2024 01.01.2024 aufgehoben RO/AGS 2024-035