März 2026 Gemeinde Balzers Treff bim Rosele – Reglement über die Benützung. Anhang 1: Gebührenordnung Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten Für die Nutzung der Räumlichkeiten gilt folgende Gebührenordnung: Benützungsgebühr Aufenthaltsraum und Mehrzweckraum Multimedia- Nutzung Hausdienste (CHF 60.-/Std.) Endreinigung (CHF 60.-/Std.) Gemeindeverwaltung (inkl. Kommissionen), Vereine mit Sitz in Balzers intern kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Unternehmen mit Sitz in Balzers intern CHF 150.- CHF 50.- nach Aufwand nach Aufwand Öffentliche kostenpflichtige od. gratis Veranstaltungen für Senioren kostenlos kostenlos grundsätzlich nach Aufwand / Ausnahmen durch Vorsteher (siehe unten) grundsätzlich nach Aufwand / Ausnahmen durch Vorsteher (siehe unten) Öffentliche kostenpflichtige Veranstaltungen für alle anderen Altersgruppen CHF 150.- CHF 50.- nach Aufwand nach Aufwand Kurse der Erwachsenenbildung Stein-Egerta kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Klein-Ausstellungen nach Absprache nach Absprache nach Aufwand nach Aufwand Die oben aufgeführten Kosten fallen grundsätzlich pro Veranstaltungstag an. Die Benutzungsgebühren beinhalten die Raummiete, die Nutzung von Tischen, Stühlen und Geschirr sowie Heizung und Strom. Bereitstellung von Mobilien Das Bereitstellen von Tischen und Stühlen kann durch den Hausdienst organisiert und ausgeführt werden. Die Kosten werden jedem Gesuchsteller nach Aufwand verrechnet. Kostenansatz sind CHF 60.-/Std. Die Kosten für das Bereitstellen und Abräumen von Tischen und Stühlen entfallen, falls der Gesuchsteller diese Arbeiten selbst ausführt. Zusatzaufwand / verursachte Schäden Ausserordentliche Instandhaltungs-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten, die nicht durch die Benutzungsgebühren gedeckt sind, werden dem Gesuchsteller zu einem Kostenansatz von CHF 60.-/Std. verrechnet. Verursachte Schäden, zerbrochenes Geschirr oder Sonderreinigungen durch Externe werden nach Aufwand dem Gesuchsteller in Rechnung gestellt. Stornierung Wenn die Stornierung der Reservierung weniger als 6 Arbeitstage vor dem Datum der Veranstaltung erfolgt, wird die Benutzungsgebühr in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Gebührenerlass oder Gebührenerhöhung Die Gemeindevorstehung kann in begründeten Ausnahmefällen teilweise oder gänzliche Erlassung oder Erhöhung der Gebühren verfügen.
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Gebühren
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