Gemeinde Saar Bebauungsplan Dorfstrasse/Dorfmatt Etappe 1 1:500 Abteilung Planung/Bau am: 11. März 201 O / 29. Juni 2010 Vom Gemeinderat beschlossen am: 1O. März 2010 Der Gemeindepräsident Andreas Hetz Der Abteilungsleiter Urs Spillmann Der Gemeindeschreiber Walter Lipp Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion am: 16. Juni 2010 1. Publikation im Amtsblatt am: 2. Juli 2010 bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau Der Baudirektor Heinz Tännler öffentliche Auflage bei der Abt eilung Planung / Bau vom: 2. Juli 2010 //~ bis: 2. August 2010 V/ Von der Einwohnergemeindeversammlung beschlossen am. 13. 12. 2010 / , ~~J.72.2nt ~rtt,n~ 2. Publikation im Amtsblatt Nr.: 1 + 2 bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau Von der Baudirektion genehmigt am: Legende Inhalt des Beschlusses Perimeter Bebauungsplan Etappengrenze Abzubrechende Bauten 2 5. FEB. 2011 - Baubereiche Hochbauten (Ziff. 5) ,- - .....!!. _ .. Baubereiche unterirdische Bauten 11 111 il 1U !II Dachgeschoss ~~eomuM! Geschosszahl und maximale Gebäudehöhe (m.ü.M.) - ... Erschliessungsbügel (Ziff. 13) ( ) Feuerwehrzufahrt (Ziff. 13) <J==C> Anschluss Tiefgarage Etappe 1 (Ziff. 14) <J==C> Option Anschluss Tietgarage Folgeetappen (Zlff. 14) (il Behindertenparkfelder (Ziff. 15), (Lage schematisch) Zweiradabstellplätze (Ziff. 17), (Lage schematisch) • • • Öffentliche Fusswege (Ziff. 18) O O O Quartierinterne Fusswege l'\'\Sl Vorbereich (Ziff. 19) Hofbereich (Zlff. 20) - Platzbereich (Ziff. 21) Aufenthalts-, Spielbereich (Ziff. 22) 1) Entsorgungsstelle (Ziff. 26) Informationsinhalt Baubereiche Hauptbauten gemäss Ouartiergestallungsplan - --- Bauboreiche Hofbauten / Anbauten - •- • J gemäss Quartiergestallungsplan - ·- -- Geplante Arkadenbaulinie für Baubereich D gernäss Ouartiergestal1ungsplan - ·-·- Bestehende Arkadenbaulinie 11 1 11 Bestehende Bauten Schützenswertes Kulturobjekt (Grosshaus) :_ ____ ~ Bestehende Tiefgarage Schulhaus Dorfmatt Ilm Bestehende Bushaltestelle .-. Gegenseitiges Fuss- und Fahrwegrecht Öffentliche Auflage bei der Abteilung Planung / Bau vom: 7. Januar 2011 i / h bis: 26. Januar 20M {i// Der Bau !J.or -- Kanton Zug Situationsplan 1:500 1 \ . ' ' ,1 \ l r ~- •Aufenthalts-, • Spiebweic:tl • Oarstellungshinwois: Aufgrund de< pameuen \):>ooagerung verschiedener Inhalte (Linien) wird des Pcr'f'netcf grafisch mit einem AbS1ancl dalgestettt. x·Koon:tlnate y-Koordinate 682354.8 1 227542.40 2 682358.48 227534.55 3 682399.63 227553.77 4 682396.00 227561.45 5 682400.77 227573.87 6 682400.22 227575.04 7 682371 .84 227561.77 L Schemaschnitte 1:500 Schnitt A-A Schnitt 8-8 Schnitt C-C -442.$1m,U,M 13.60 460.SO.-n.ü.M. _L 14,80 r ,;_59.eom.0.M. 2.00 ◄56.60m.0.M. _L ◄42,?()n.ü M. t ti_ T ____ 1 ~ _ _ Baubof ich für un1erirdisctle Bauten U j - "' -f ~-----------~-----------+----~ t 29.10 j ' Baubereich fOr unterirdir he Bauten U ~-------4----- -480.80m,Ci,M, _L 31.00 45960m0M _L 456.60m.ü.M. _L -- --- r- - Bauborech für untori<d;sche Bauten U - --:p ~-----------------~~ IIi II ' '' J,l.lllll~Jjlllll~[\ Unterirdische Erschliessung Informationsinhalt II -------- Bestimmungen Zweck Der Bebauungsplan Dorfstrasse/Dorfmatt bezweckt im Wesentlichen: - die in der Kernzone A (Bebauungsplanpfticht) liegenden Grundstücke der Etappe I baureif zu machen. - die Sicherstellung einer sich gut in das Ortsbild einfügenden Überbauung mit ansprechender ortsbaulicher und architektonischer Qualität. - die rationelle Organisation der Erschliessung und Pal1<ierung für den motorisierten Verkehr sowie Radfahrende. - attraktive öffentliche Wegverbindungen für zu Fuss Gehende. - die Sicherstellung einer attraktiven Umgebungsgestaltung. Allgemeines Geltungsbereich: 2 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorfstrasse/Dorfmatt ist im Situationsplan mtt Perimeter Bebauungsplan bezeichnet. Etappierung: 3 Der Bebauungsplan wird etappiert ausgeführt. In der Etappe I werden für den dargestellten Teilbereich (GS-Nrn. 84, 85, 87, 88 und Teilfläche GS-Nr, 458) alle relevanten Bebauungsplaninhalte abschliessend geregelt. Im übrigen Bereich innerhalb des Bebauungsplanperimeters (Parzellen GS-Nm. 89, 90, 92, 93, 94 sowie Teilflächen GS-Nrn. 95, 96 und 458) werden ausschliesslich die oberirdische Erschliessung sowie die öffentlichen Fusswegverbindungen geregelt. Für diesen Bereich ist der Bebauungsplan in nachfolgenden Etappen zu ergänzen. Bebauung 4 Bauten Anlagen und Freiraum sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. 5 Hauptbauten, inkl. auskragende Gebäudeteile wie Dachvorsprünge, Vordächer, Balkone und dergleichen dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche Hochbauten 8 und C erstellt werden. Im Baubereich 8 wird das bestehende Gebäude als bestehend in den Bebauungsplan aufgenommen. Im Falle eines Ersatzneubaus sind dessen äussere Abmessungen massgebend. Der Baubereich C ennöglicht die Erstellung eines Neubaus. 6 Im Baubereich B sind maximal 5 Vollgeschosse zulässig. Im Baubereich C sind maximal 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Die tor die Baubereiche festgelegten Höhenkoten entsprechen der Gesamthöhe ab gewachsenem Terrain inklusive Dachgeschoss. Sie dürfen nur von untergeordneten technischen Aufbauten um die technisch zwing_end notwendige Höhe überschritten werden. 7 Für die Baubereiche 8 und C gelten folgende maximalen anrechenbaren Geschossflächen (einschliesslich Dachgeschosse aber ohne Aussenwandquerschnitte): Baubereich A: 1 '645m• / Baubereich 8 : 1 '540m2. 8 Die strassenseitige Baubereichsbegrenzung zur Dorfstrasse beim Baubereich B gilt als Baulinie mit Anbaupflicht. Das Erdgeschoss ist von dieser strassenseitigen Baubereichsbegrenzung zurückzuversetzen. Dabei ist die Flucht der bestehenden Arkadenbaulinie auf Parzelle GS-Nr. 81 zu Obernehmen. 9 Balkone sind als im Hauptbau integrierte Aussenräume vorzusehen. 1O In allen Baubereichen sind nur Flachdächer zulässig. Bei Neubauten sind die Dachflächen extensiv zu begrOnen soweit sie nicht für den Bau von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie beansprucht werden. Andersweitige Nutzungen und Anlagen sind nicht zulässig, Nutzung 11 Der Wohn- sowie der Gewerbeanteil muss pro Baubereich für Hauptbauten je mindestens 40% der zulässigen Ausnützung bet ragen. Erschliessung 12 Die Zu- und Wegfahrten dürfen nur an den im Situationsplan bezeichneten Stellen erfolgen. 13 Die oberirdische Erschliessung dient der Anlieferung und Notzufahrt. Die Zu- und Wegfahrt durch den Baubereich B, darf nur solange im Gegenverkehr befahren werden, bis der vollständige Erschliessungsbügel umgesetzt werden kann. Mit Erstellung des vollständigen Erschliessungsbügels gilt Richtungsverkehr gemäss Situationsplan. Für die Feuerwehr ist eine separate Notzufahrt gemäss Situationsplan zu gewährleisten. 14 Für d en Baubereiche 8 dürfen in der Etappe I maximal 21 Parkfelder (inkl. Besucherparkfelder) und für den Baubereich C maximal 19 Parkfelder (inkl. Besucherpar1<felder) für Personenwagen erstellt werden. Je Baubereich sind mindestens 4 Parkfelder für Besucher und Kunden zu reservieren und zu bewirtschaften. Die Parkfelder sind mit Ausnahme von je einem Behindertenparkfeld pro Baubereich nur unterirdisch zulässig und in Sammelgaragen zu konzentrieren. Die unterirdischen Par1delder sind so zu planen, dass sie über die bestehende Tiefgarage Schulhaus Dorfmatt erschlossen werden und eine Erweiterung in Etappen gewährleistet ist. 15 Die heutigen oberirdischen Besucherparkfelder im Baubereich B (Parzelle GS-Nrn. 88) haben solange Bestandesgarantie b is der Baubereich D bzw. der dann erforderliche Erschliessungsbügel realisiert wird. Mit Umsetzung des Erschliessungsbügels sind im Hofbereich zwischen den Baubereichen B und C nur noch die im Sttuationsplan bezeichneten Behindertenpai1delder zulässig. 16 Für die Gemeinde Baar dürfen in der Etappe I maximal 17 öffentliche Parkfelder für Personenwagen erstellt werden. Die Parkfelder sind zusammen mit der Tiefgarage für die Baubereiche B und C zu realisieren. Die öffentlichen Parkfelder sind zu bewirtschaften. 17 Für den Baubereich C müssen mindestens 30 Abstellplätze für Zweiräder erstellt werden. Für den Baubereich B ist die Anzahl Abstellplätze im Falle eines Ersatzneubaus aufgrund der effektiven Wohn- und Gewerbeanteile zu bestimmen. Dabei ist für den Wohnanteil pro Zlmmer ein Abstellplatz vorzusehen. Für den Gewerbeanteil ist Anhang 3 der Bauordnung vom 5. Juni 2005 massgebend. Mindestens 1/3 der Abstellplätze sind oberirdisch in gut erreichbarer Lage anzuordnen und gedeckt auszugestalten. 18 Im Areal sind durchgängige Fusswegverbindungen zu schaffen. Die im Situationsplan bezeichneten öffentlichen und unentgeltlichen Fusswege sind behindertengerecht und hindernlsfrei zu gestalten. Sie müssen eine Mindestbreite von 2.0m aufweisen. Freiraum 19 Der Vorbereich nördlich des Baubereichs B dient der publikumsattraktiven öffentlichen und unentgeltlichen Nutzung. Der Einwohnergemeinde Baar wurde hierzu ein Gestaltungsrecht eingeräumt (gemäss Vertrag vom 24. September 1998). 20 Der Hofbereich zwischen den Baubereichen B und C dient der Anlieferung und Notzufahrt. Einzelne Behindert enparkfelder sind gestattet. Er ist von festen Anlagen und Installationen weitgehend freizuhalten. 21 Im Kreuzungspunkt der öffentlichen Fusswegverbindungen ist ein p latzartiger Freiraum mit öffentlichem Cha· rakter zu schaffen. Der Platz ist mit Sitzelementen und Spielgeräten auszustatten. 22 Der im Plan bezeichnete Aufenthalts- und Spielbereich ist mit der Gestaltung des angrenzenden Schulareals als zusammenhängender, attraktiver Aussenraum zu gestalten. Die Fläche ist mehrheitlich zu begrünen. Für die Begrünung sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Für die weitere Projektierung dient das Richtprojekt Umgebung vom 1. März 2010 als Grundlage. Umwelt 23 Im Baubereich für Hauptbauten B ist im Falle eines Ersatzneubaus ein Lärmgutachten zu erstellen. Der Lärmschutz ist durch Anordnung der lärmemp findlichen Räume auf die lärmabgewandten Seiten des Gebäudes oder durch bauliche und gestalterische Massnahmen am Gebäude sicherzustellen. 24 Sämtliche Neubauten haben die Umweltvorgaben im Sinne d es Labels Minergie-Standard® zu erfOllen. 25 Das Meteorwasser ist möglichst zu retendieren. Ver- und Entsorgung 26 An dem im Situationsplan bezeichneten Standort ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle für die Etappe I einzurichten. Schlussbestimmungen 27 Sofern der Bebauungsplan Dorfstrasse/Dorfmatt keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Sinne von § 31 der Verordnung zum Baugesetz des Kantons Zug ty PBG) Ausnahmen gestatten.
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Dorfstrasse / Dorfmatt
Baar · 7.2.2-17 · communal act
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