Art. 1
1 In das Gymnasium können nur Schüler1) aufgenommen werden a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.; b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais; c) für das Internat.
Appenzell Innerrhoden · 412.013 · other
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1 In das Gymnasium können nur Schüler1) aufgenommen werden a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.; b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais; c) für das Internat.
1 Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben.
1 Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern.
1 Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt. 1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 412.013 Kanton Appenzell Innerrhoden
1 Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. Kanton Appenzell Innerrhoden 412.013 Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 03.11.2009 01.01.2010 Erlass Erstfassung - 412.013 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 03.11.2009 01.01.2010 Erstfassung -