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4 provisions
Art. 1
1 Die Stadt Schaffhausen erkennt den Klimawandel als grosse Herausforderung unserer Zeit an.
2 Die Stadt Schaffhausen reduziert die Treibhausgase pro Kopf auf
dem Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 um 50% gegenüber dem Jahr
2019 und strebt bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Ziel an: Ab dem
Jahr 2050 sollen keine Treibhausgasemissionen mehr ausgestossen werden und nicht vermeidbare Emissionen müssen durch natürliche oder künstliche Senken aus der Atmosphäre entfernt werden.
3 Durch frühzeitiges und zielgerichtetes Handeln werden Schäden
durch die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels und daraus entstehende Kosten reduziert.
4 Für die stadteigenen Liegenschaften wird Netto-Null bis zum Jahr
2035 angestrebt.
5 Die stadteigene Fahrzeugflotte wird reduziert und der Restbestand
bis zum Jahr 2035 grundsätzlich auf nicht fossile Antriebe umgestellt.
Propose a changeArt. 2
1 Fachliche Grundlage der Klimaverordnung ist die Klimastrategie
der Stadt Schaffhausen.
2 Der Stadtrat legt mit der Klimastrategie die Zwischenziele für die
Treibhausgasemissionen für das Stadtgebiet und die Stadtverwaltung sowie entsprechende Leitsätze und Massnahmen fest.
3 Der Stadtrat überprüft die Strategie periodisch auf ihre Wirksamkeit und überarbeitet sie wenn nötig.
4 Neue Massnahmen können in die Klimastrategie integriert werden.
Entscheide zur Umsetzung der Massnahmen und die Genehmigung
Grundsätze und
Ziele
Klimastrategie
Klimaverordnung 910.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 01.05.2023) 2
der dazu notwendigen Mittel erfolgen gemäss der Kompetenzordnung der Stadtverfassung.
Propose a changeArt. 3
1 Der Stadtrat berichtet dem Grossen Stadtrat alle vier Jahre über
das Erreichen der Ziele gemäss Artikel 1.
2 Er berichtet namentlich über
- die Menge der freigesetzten Treibhausgase
- den Verbrauch an End- und Primärenergie
- den Anteil erneuerbarer Energie
- den aktuellen Stand beschlossener und laufender Massnahmen
- die für die nächsten vier Jahre geplanten Massnahmen zum
Erreichen der Ziele gemäss Art. 1 sowie dem damit verbundenen
maximalen Kostenrahmen.
Propose a changeArt. 4
1 Diese Verordnung untersteht nach Art. 25 lit. b der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. Sie tritt auf einen durch den
Stadtrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft.1
Fussnoten:
1) In Kraft getreten auf den 1. Mai 2023 (Stadtratsbeschluss
vom 4. April 2023)
1 Stadtratsbeschluss Nr. 242 vom 4. April 2023, in Kraft seit 1. Mai 2023.
Berichterstattung
Inkrafttreten
Propose a change