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5 provisions
§ 1
1 Die Ortschaften Hagenbuch und Egghof (Politische Gemeinde Hagenbuch) sowie
der Hof Haggenberg (Politische Gemeinde Elgg) werden von der Evangelischen
Kirchgemeinde Aadorf-Aawangen abgetrennt und der evangelisch-reformierten
Kirchgemeinde Elgg zugeteilt.
§ 2
1 Die Grenze zwischen den Kirchgemeinden Aadorf-Aawangen und Elgg fällt mit
der Kantonsgrenze zusammen.
§ 3
1 Zwischen den beteiligten Kirchgemeinden erfolgt keine vermögensrechtliche Auseinandersetzung.
§ 4
1 Evangelische Kirchgenossen aus den abgetrennten Gebieten, deren Ehegatten vor
Inkrafttreten dieses Vertrages in Aawangen oder Aadorf bestattet wurden, können
auf Verlangen ihrer Angehörigen ebenfalls daselbst bestattet werden. Die Kosten
trägt die Politische Gemeinde Hagenbuch gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 1973.
* Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
187.522 Vertrag - Bereinigung der Grenzen zwischen Aadorf-Aawangen und Elgg
§ 5
1 Dieser Vertrag tritt auf den 1. April 1974 in Kraft. Er ist in den Amtsblättern der
Kantone Zürich und Thurgau zu veröffentlichen und in die kantonalen Gesetzessammlungen aufzunehmen.
Vertrag - Bereinigung der Grenzen zwischen Aadorf-Aawangen und Elgg 187.522
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt
Erlass 13.03.1974 01.04.1974 Erstfassung -