Art. 1
Schlichtungskommissionen – Zusammensetzung 1 Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion veröffentlicht die Zusammensetzung der Schlichtungskommissionen und ihre örtliche Zuständigkeit im Internet.
Fribourg · 222.3.11 · ordinance
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Schlichtungskommissionen – Zusammensetzung 1 Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion veröffentlicht die Zusammensetzung der Schlichtungskommissionen und ihre örtliche Zuständigkeit im Internet.
Schlichtungskommissionen – Geschäftsstatistik 1 Die Schlichtungskommissionen erstellen zuhanden des Amtes für Justiz halbjährlich eine Statistik der ihnen unterbreiteten Fälle. Sie nennen für jeden Fall die von den Parteien angeführten Gründe und den Ausgang des Streits. 2 Das Amt für Justiz verfasst halbjährlich einen Bericht zuhanden des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements.
Bekanntgabe richterlicher Urteile 1 Die Gerichtsbehörden stellen dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein Doppel der Urteile über angefochtene Mietzinse oder andere Forderungen der Vermieter zu. 222.3.11
Zinssatz für hinterlegte Mietzinse 1 Der nach Artikel 24 Abs. 2 MPVG 1) hinterlegte Mietzins wird mit dem bei der betreffenden Bank üblichen Zinssatz für Sparhefte verzinst.
Begriff des Wohnungsmangels 1 Wohnungsmangel nach Artikel 27 Abs. 1 MPVG 2) besteht, wenn der Leerwohnungsbestand im Kanton unter 1,8 % des Wohnungsbestands liegt.
Aufhebung bisherigen Rechts 1 Das Ausführungsreglement vom 3. Juni 1997 zum Ausführungsgesetz über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVR) (SGF 222.3.11) wird aufgehoben.
Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. 1) SGF 222.3.1 2) SGF 222.3.1 222.3.11 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 30.11.2010 Erlass Grunderlass 01.01.2011 2010_133 27.06.2017 Art. 1 geändert 01.07.2017 2017_061 25.02.2022 Art. 1 Abs. 1 geändert 01.02.2022 2022_024 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 30.11.2010 01.01.2011 2010_133 Art. 1 geändert 27.06.2017 01.07.2017 2017_061 Art. 1 Abs. 1 geändert 25.02.2022 01.02.2022 2022_024