§ 1 Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Business Administration.
Zürich · 414.253.815 · other
Ask the law about thisMore laws of ZürichFor machines: Markdown
In force since 2009-08-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 5a03802caf7d35e71cfe4d8cfbc695c1a36148aa9eafcc0d94729ba3d9e00e2f
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Masterstudiengang Business Administration.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt. Teilzeitstudium und Umfang § 3.10 1 Der Masterstudiengang wird als Teilzeitstudium angeboten. 2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits12.
Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:16 a.5 Health Economics and Healthcare Management, b.11 Innovation and Entrepreneurship, c. Marketing, d.19 Public Management, e.19 Unternehmensentwicklung. 414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW Anrechnung von ECTS-
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits12 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen. Wechsel der
Ein Wechsel der Vertiefung richtet sich sinngemäss nach § 18 RPO. B. Zulassung zum Studium Voraussetzungen § 7.15 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgendem Abschluss werden zum Aufnahmeverfahren zugelassen:10 a. Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule in Business Administration von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen, b. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 ECTS-Credits mit mindestens guten Leistungen. 2 Die Studienleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.8 3 Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznachweis bestehen. 4 Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt. 5 Falls Studierende mit Vertiefung «Marketing» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse im Themenbereich «Marketing» besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 12 ECTS-Credits verlangt werden. Für allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlagenfächer kann eine Nachqualifikation von bis zu 30 ECTS-Credits verlangt werden. Falls Studierende mit Vertiefungen «Health Economics and Healthcare Management», «Innovation and Entrepreneurship», «Public Management» oder «Unternehmensentwicklung» bei Studienbeginn noch keine vertieften Kenntnisse in den betreffenden Themenbereichen besitzen, können Nachqualifikationen von bis zu 30 ECTS-Credits verlangt werden.19 b. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen § 8.13, 14 1 Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem a. nachweislich in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Sprache zu folgen, b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren. 2 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt. a. Anforderungen an den Bachelorabschluss Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 414.253.815 3 Die Studienleitung teilt den Zulassungsentscheid schriftlich mit. Der Zulassungsentscheid kann Auflagen zur Nachqualifikation mit Erfüllungsfristen enthalten. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule § 9.7 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium in der entsprechenden Vertiefung verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studienleitung. C. Module
Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien: a. Advanced Management Topics, b. Wissenschaftliches Arbeiten/Wissenschaftliche Praxisprojekte, c. Major-Angebot in der gewählten Vertiefung, d. Masterarbeit.
Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Bestehen von Modulen § 12.20 1 Ein Modul ist bestanden, wenn a. die Modulnote mindestens 4,0 beträgt oder b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird. 2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweisende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten. Expertinnen
1 Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte herangezogen werden. 2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.11
1 Die Studienleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten. 2 Die Nachbesserung von unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.10 414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 3 Die Studienleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung. Wiederholung von Modulen § 15.15 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.
Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 ECTS- Credits12 erreicht sind. E. Studienabschluss und Masterdiplom Titel § 17.17 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen. Abschluss des Studiums § 18.12 Der Mastertitel wird vergeben, wenn a. alle erforderlichen Module bestanden und b. 90 ECTS-Credits erreicht sind. Abschlussnote § 19.12 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen § 19 a.11 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule. 2 Die Studienleitung regelt, a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind. 3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen. F. Schlussbestimmungen Genehmigung und
Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft.
Die Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Marketing) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. September 2008 wird aufgehoben. Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 414.253.815 G. Übergangsbestimmungen18 Vertiefung Public and Nonprofit Management § 22.18 1 Studierende im Studiengang Business Administration mit Vertiefung in Public and Nonprofit Management, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2024/2025 begonnen haben, schliessen ihr Studium mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mit Vertiefung in Public and Nonprofit Management» ab. 2 Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Business Administration mit Vertiefung in Public Management» ab. 1 OS 64, 428. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009. 2 LS 414.252.3. 3 Fassung gemäss B vom 8. September 2011 (OS 66, 812; ABl 2011, 2867). In Kraft seit 1. Januar 2012. 4 Aufgehoben durch B vom 8. September 2011 (OS 66, 812; ABl 2011, 2867). In Kraft seit 1. Januar 2012. 5 Eingefügt durch B vom 30. April 2015 (OS 70, 426; ABl 2015-10-09). In Kraft seit 1. November 2015. 6 Fassung gemäss B vom 30. April 2015 (OS 70, 426; ABl 2015-10-09). In Kraft seit 1. November 2015. 7 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 115; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017. 8 Fassung gemäss B vom 3. November 2016 (OS 72, 115; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017. 9 Eingefügt durch B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 52; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018. 10 Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 52; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018. 11 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 39; ABl 2019-11-01).In Kraft seit 1. April 2020. 12 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 39; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020. 13 Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 39; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020. 14 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 15; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1. Februar 2022. 414.253.815 Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 15 Fassung gemäss B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 15; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1. Februar 2022. 16 Fassung gemäss B vom 23. September 2021 (OS 77, 17; ABl 2021-11-12. In Kraft seit 1. Februar 2022. 17 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 517; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023. 18 Eingefügt durch B vom 1. Juni 2023 (OS 78, 316; ABl 2023-07-21). In Kraft seit 1. August 2024. 19 Fassung gemäss B vom 1. Juni 2023 (OS 78, 316; ABl 2023-07-21). In Kraft seit 1. August 2024. 20 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 410; ABl 2024-09-27). In Kraft seit 1. Dezember 2024. Masterstudiengang Business Administration an der ZHAW 414.253.815 Anhang19 zur Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public Management sowie Unternehmensentwicklung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Business Administration (Health Economics and Healthcare Management, Innovation and Entrepreneurship, Marketing, Public Management sowie Unternehmensentwicklung) an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.