Open at the publisher →
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 1ff50cb177c15dc4215719a8558485a7819804ad415adfbea159c4d7fc7f928a
6 provisions
§ 1
Fördergrundsätze
1 Der Kanton fördert insbesondere nicht gewinnorientierte Sport- und Bewegungsangebote von Verbänden, Vereinen und Institutionen. Priorisiert werden thurgauische
Organisationen und ihre Mitglieder. *
2 Er fördert vereinsunabhängige Sport- und Bewegungsangebote, wenn sie eine
grosse Breitenwirkung erzielen, sowie Angebote für ältere Menschen und Menschen
mit Behinderungen.
3 Besonderes Gewicht wird auf die Regelmässigkeit der sportlichen Aktivitäten gelegt. *
§ 2
Fördermittel
1 Förderung erfolgt durch Bereitstellen und Vermitteln von Wissen und durch die
Gewährung von Beiträgen.
2. Sportfonds
§ 3–4 * … *
§ 4a * Förderbereiche
1 Der Kanton richtet Beiträge aus dem Sportfonds in folgenden Förderbereichen aus:
1. Breitensport
2. Schulsport
3. Nachwuchsförderung
4. Leistungssport
§ 4b * Breitensport
1 Der Förderbereich Breitensport umfasst Massnahmen zur Förderung von Bewegung und Sport in der breiten Bevölkerung. Er beinhaltet insbesondere Beiträge an:
1. Kantonale Sportverbände und deren Grundtätigkeit
* Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
415.11 SSV
2. Struktur- und Vereinsentwicklungsprojekte
3. Sportveranstaltungen und Jubiläen
4. Schnupperangebote und niederschwellige Sportangebote
5. Materialanschaffungen sowie Sportbauten und frei zugängliche Sportanlagen
6. Innovative Projekte mit breiter Bewegungswirkung
§ 4c * Schulsport
1 Der Förderbereich Schulsport umfasst Massnahmen zur Stärkung von Bewegung
und Sport im schulischen Umfeld. Er beinhaltet insbesondere Beiträge an den freiwilligen Schulsport.
§ 4d * Nachwuchsförderung
1 Der Förderbereich Nachwuchsförderung umfasst Massnahmen zur sportlichen Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er beinhaltet insbesondere Beiträge an:
1. Nachwuchs- und Talentförderung
2. Leistungsorientierte Projekte
3. Sportschulen
§ 4e * Leistungssport
1 Der Förderbereich Leistungssport umfasst Massnahmen zur Förderung des leistungsorientierten Sports. Er beinhaltet insbesondere Beiträge an:
1. Athletinnen und Athleten mit bestimmter Leistungsanerkennung
2. Mannschaften in den obersten nationalen Ligen
3. Erfolgsbeiträge für besondere sportliche Leistungen
§ 5 * …
§ 5a * Finanzierungsgrundsätze
1 Für die Gewährung von Beiträgen müssen angemessene Eigenleistungen erbracht
und Bemühungen zur Erschliessung von Leistungen Dritter, insbesondere der
Gemeinden, auf deren Gebiet ein Vorhaben umgesetzt wird, unternommen werden.
Beiträge können an die Bedingung der finanziellen Beteiligung Dritter geknüpft
werden.
2 Andere Quellen wie Beiträge von Gemeinden, J+S, Swiss Olympic oder Sponsoren
sind vorab auszuschöpfen.
SSV 415.11
§ 5b * Gesuche
1 Das Sportamt legt fest, in welchen Fällen ein Gesuch um Ausrichtung von Beiträgen erforderlich ist.
2 Gesuche sind frühzeitig vor Start des Vorhabens beim Sportamt einzureichen.
3 Das Sportamt regelt die Form der Gesuche, die einzureichenden Angaben und Unterlagen sowie die Einreichungsfristen.
§ 6
Zuständigkeit *
1 Der Regierungsrat entscheidet über Beiträge gemäss § 6 Abs. 1 des Gesetzes über
den Lotterie- und Sportfonds (LSG)1). *
2 Das Departement für Erziehung und Kultur entscheidet über Beiträge bis zu einer
Höhe von Fr. 40'000. *
3 Das Sportamt entscheidet über Beiträge bis zu einer Höhe von Fr. 20'000 und
spricht die jährlichen Verbandsbeiträge zu. *
§ 6a * Auszahlung
1 Bei der Zusage eines Beitrags handelt es sich um einen provisorischen Maximalbetrag, der aufgrund der definitiven Abrechnung nach unten angepasst werden kann.
2 Bei der Gewährung eines Beitrags werden die Voraussetzungen und Modalitäten
der Auszahlung festgelegt.
§ 6b * Publikation
1 Das Sportamt legt auf seiner Webseite mindestens vierteljährlich die gesprochenen
Beiträge offen und nennt Empfängerinnen und Empfänger, Vorhaben und Beitragshöhe.
2 Die Empfängerinnen und Empfänger haben auf die Herkunft der Mittel öffentlich
hinzuweisen.
§ 6c * Kontrolle
1 Auf Verlangen erteilen die Empfängerinnen und Empfänger dem Departement
Auskunft über sämtliche Belange im Zusammenhang mit der Ausrichtung und Verwendung der Beiträge und gewähren Einblick in die entsprechenden Geschäftsunterlagen.
1) RB 935.1
415.11 SSV
3. Organisation
§ 7
Sportkommission
1 Die Sportkommission besteht aus höchstens 13 Mitgliedern. Ihr gehören namentlich an: *
1. * die Chefin oder der Chef des Departementes für Erziehung und Kultur
2. * eine Vertretung des Verbandes Thurgauer Gemeinden
3. * eine Vertretung des Verbandes Thurgauer Schulgemeinden
4. * eine Vertretung von Sport Thurgau
5. * eine Vertretung des Vereins sportunterrichtender Lehrpersonen
6. * eine Vertretung der Sportstiftung Thurgau
7. * Vertreterinnen oder Vertreter der Sportverbände
2 Den Vorsitz hat die Chefin oder der Chef des Departementes für Erziehung und
Kultur.
3 Das Sportamt führt das Sekretariat.
§ 8
Aufgaben der Sportkommission
1 Die Sportkommission berät das Departement in Fragen der Sport- und Bewegungsförderung und nimmt Stellung zu Beiträgen aus dem Sportfonds von mehr als
Fr. 200'000. *
2 Sie unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und
Verbänden im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung.
3 Sie erhält Einsicht in die Vergabe der Mittel aus dem Sportfonds und wird bei der
§ 9 Festlegung der Vergabekriterien angehört. *
Sportamt
1 Das Sportamt koordiniert die Massnahmen zur Förderung von Sport und Bewegung. Es erfüllt namentlich folgende Aufgaben:
1. * Umsetzung des J+S-Programms
2. * Betreuung und Beratung der Verbände, Vereine und Schulen
3. Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Sportverbänden
und anderen Institutionen
4. * Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen
5. Durchführung von Sportanlässen und Jugendsportlagern
6. Beratung bei der Errichtung und Erneuerung von Sportanlagen
7. * Zusammenarbeit mit den kantonalen Bildungsämtern
2 Das Sportamt bearbeitet die Geschäfte des Sportfonds. Es erlässt eine Wegleitung
über die Gewährung von Beiträgen aus dem Sportfonds. *
SSV 415.11
4. Schlussbestimmungen
§ 10–11 * …
415.11 SSV
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt
Erlass 15.05.2012 01.06.2012 Erstfassung 21/2012
Erlasstitel 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
Erlasstitel 08.04.2025 01.06.2025 geändert 15/2025
§ 1 Abs. 1 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 1 Abs. 3 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 3 21.08.2018 01.01.2019 aufgehoben 34/2018
§ 4 08.12.2020 01.01.2021 Titel geändert 50/2020
§ 4 23.06.2026 01.08.2026 aufgehoben 26/2026
§ 4 Abs. 1 21.08.2018 01.01.2019 geändert 34/2018
§ 4 Abs. 1 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 4 Abs. 1, 1. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 4 Abs. 1, 2. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 4 Abs. 1, 3. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 4 Abs. 1, 4. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 4 Abs. 1, 5. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 4 Abs. 1, 6. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 4 Abs. 1, 7. 08.12.2020 01.01.2021 aufgehoben 50/2020
§ 4 Abs. 2 08.12.2020 01.01.2021 aufgehoben 50/2020
§ 4a 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 4b 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 4c 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 4d 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 4e 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 5 23.06.2026 01.08.2026 aufgehoben 26/2026
§ 5 Abs. 1 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 5 Abs. 2 08.12.2020 01.01.2021 eingefügt 50/2020
§ 5 Abs. 3 08.12.2020 01.01.2021 eingefügt 50/2020
§ 5 Abs. 4 08.12.2020 01.01.2021 eingefügt 50/2020
§ 5a 08.12.2020 01.01.2021 eingefügt 50/2020
§ 5b 08.12.2020 01.01.2021 eingefügt 50/2020
§ 6 08.12.2020 01.01.2021 Titel geändert 50/2020
§ 6 Abs. 1 13.12.2016 01.01.2017 geändert 50/2016
§ 6 Abs. 1 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 6 Abs. 2 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 6 Abs. 2 08.04.2025 01.06.2025 geändert 15/2025
§ 6 Abs. 3 13.12.2016 01.01.2017 geändert 50/2016
§ 6 Abs. 3 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 6 Abs. 3 08.04.2025 01.06.2025 geändert 15/2025
§ 6 Abs. 3 23.06.2026 01.08.2026 geändert 26/2026
§ 6a 08.12.2020 01.01.2021 eingefügt 50/2020
§ 6b 08.12.2020 01.01.2021 eingefügt 50/2020
§ 6c 08.12.2020 01.01.2021 eingefügt 50/2020
§ 7 Abs. 1 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 7 Abs. 1 23.06.2026 01.08.2026 geändert 26/2026
SSV 415.11
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt
§ 7 Abs. 1, 1. 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 7 Abs. 1, 2. 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 7 Abs. 1, 3. 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 7 Abs. 1, 4. 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 7 Abs. 1, 5. 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 7 Abs. 1, 6. 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 7 Abs. 1, 7. 23.06.2026 01.08.2026 eingefügt 26/2026
§ 8 Abs. 1 13.12.2016 01.01.2017 geändert 50/2016
§ 8 Abs. 1 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 8 Abs. 3 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 9 Abs. 1, 1. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 9 Abs. 1, 2. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 9 Abs. 1, 4. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 9 Abs. 1, 7. 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 9 Abs. 2 08.12.2020 01.01.2021 geändert 50/2020
§ 10 08.12.2020 01.01.2021 aufgehoben 50/2020
§ 11 08.12.2020 01.01.2021 aufgehoben 50/2020