Art. 1
Beitritt 1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BAG-Nummer 24-062 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier- Konkordat) bei.
Bern · 105.234 · intercantonal agreement
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Beitritt 1 Der Kanton Bern tritt dem unter der BAG-Nummer 24-062 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier- Konkordat) bei.
Aufhebung 1 Dieser Beschluss und das Konkordat treten gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Januar 2016 betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG)2) ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.
Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.
Obligatorische Volksabstimmung 1 Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung. Bern, 6. März 2024 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Rappa Der Generalsekretär: Trees 1) BSG 101.1 2) BSG 105.233 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 24-063 105.234 2 Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 16. Oktober 2024 Der Regierungsrat, nach Zusammenstellung der Protokolle über die Volksabstimmung vom 22. September 2024, beurkundet: Der Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura ist mit 253’159 gegen 51'104 Stimmen angenommen worden. Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer 3 105.234 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 06.03.2024 22.09.2024 Erlass Erstfassung 24-063 105.234 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 06.03.2024 22.09.2024 Erstfassung 24-063