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13 provisions
Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
Grundsatz
Für die Benutzung der städtischen Schul- und Sportanlagen ausserhalb des
ordentlichen Schulbetriebes werden gestützt auf Art. 18 des Reglements für die
Benutzung von Schul- und Sportanlagen Gebühren erhoben.
Propose a changeArt. 2
Jugendliche
Als Jugendliche gelten Personen bis zur Vollendung des 16. Altersjahres.
Propose a changeArt. 3
Bezahlte Leistungen
Die Gebühren gemäss diesem Tarif umfassen folgende Leistungen:
a) Nutzung der Anlagen (inkl. allenfalls zur Nutzung überlassene Sportgeräte,
Mobiliar, Material);
b) Übergabe der Anlagen mit allgemeiner Instruktion durch die Hauswartung;
c) Bereitstellen der technischen Anlagen;
d) Schlusskontrolle und Schlüsselrückgabe;
e) Beleuchtung, Strom, Wasser, Lüftung;
f) Benutzung der WC-Anlagen.
Propose a changeArt. 4 II. Gebührenansätze
Jahresnutzung (Dauerbelegung)
Anlage Wochentags Wochenende
Erwachsene Jugendliche
(Beginn vor 20.00 Uhr)
Erwachsene Jugendliche
Schulzimmer, Aula Fr. 300.– Fr. 75.– Fr. 600.– Fr. 150.–
Turnhalle Fr. 400.– Fr. 100.– Fr. 800.– Fr. 200.–
Doppel-Turnhalle Fr. 600.– Fr. 150.– Fr. 1200.– Fr. 300.–
Dreifach-Turnhalle Fr. 700.– Fr. 175.– Fr. 1400.– Fr. 350.–
Spezialzimmer (wie
Küche, Kraftraum) Fr. 400.– Fr. 100.– Fr. 800.– Fr. 200.–
Aussenanlage Fr. 400.– Fr. 100.– Fr. 800.– Fr. 200.–
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Anlage Wochentags Wochenende
Erwachsene Jugendliche
(Beginn vor 20.00 Uhr)
Erwachsene Jugendliche
Office, Theorieraum,
Tribüne keine Dauerbelegung keine Dauerbelegung
Eine Einheit entspricht bis 100 Minuten.
Propose a changeArt. 5
Einzelbewilligung
Anlage Wochentags Wochenende / Ferien /
Feiertage*
Erwachsene Jugendliche
(Beginn vor 20.00 Uhr)
Erwachsene Jugendliche
Schulzimmer, Aula Fr. 15.– Fr. 3.75 Fr. 30.– Fr. 7.50
Turnhalle Fr. 20.– Fr. 5.– Fr. 40.– Fr. 10.–
Doppel-Turnhalle Fr. 30.– Fr. 7.50 Fr. 60.– Fr. 15.–
Dreifach-Turnhalle Fr. 35.– Fr. 8.75 Fr. 70.– Fr. 17.50
Spezialzimmer (wie
Küche, Kraftraum) Fr. 20.– Fr. 5.– Fr. 40.– Fr. 10.–
Aussenanlage Fr. 20.– Fr. 5.– Fr. 40.– Fr. 10.–
Office, Theorieraum,
Tribüne Fr. 10.– Fr. 10.– Fr. 10.– Fr. 10.–
*25 % Rabatt für Vielnutzende auf Einzel-Wochenendvermietungen (Einzelbewilligungen). Als Vielnutzende gelten Mietende, welche die Infrastrukturen an mindestens 39 Tagen pro Jahr mieten.
Eine Einheit entspricht 60 Minuten.
Propose a changeArt. 6
Wegfall Reduktion
Für Jugendliche, die wochentags die Anlagen mit Beginn nach 20.00 Uhr
nutzen, entfällt die gewährte Reduktion und es ist die Gebühr für Erwachsene
zu bezahlen.
Propose a changeArt. 7
Ausnahmen GBC
Die Schulleitung der GBC kann für die Benutzung der Schulzimmer, der
Aula und für Spezialzimmer eigene Gebührenansätze festlegen.
1 Fassung von Art. 4 und 5 gemäss Beschluss des Stadtrates vom 15. August 2023
(SRB.2023.656)
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Propose a changeArt. 8 III. Weitere Bestimmungen
Betriebliche Sport- und Kulturförderung
Gruppierungen, die sich überwiegend aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zusammensetzen, sind von jeglichen Gebühren befreit.
Propose a changeArt. 9
Kommerzielle Veranstalter
Kommerzielle Veranstalter und Veranstalter ohne Sitz bzw. Wohnsitz in
Chur haben die doppelten Gebühren zu entrichten.
Propose a changeArt. 10
Schlüsseldepot
Die Depotgebühr beträgt Fr. 100.– pro Schlüssel und wird bei der Rückgabe zurückerstattet.
Propose a changeArt. 11
Verzicht
Die Schuldirektion bzw. Schulleitung GBC kann auf Gesuch hin in Ausnahmefällen auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichten
(z.B. bei einem begründeten Härtefall).
Propose a changeArt. 12 IV. Schlussbestimmungen
Rechnungsstellung
1 Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Schuldirektion bzw. Schulleitung
GBC.
2 Vorbehalten bleibt die Rechnungsstellung von zusätzlichen Leistungen,
insbesondere für zusätzlich beanspruchte Dienstleitungen der Hauswartung, Abfallentsorgung usw.
Propose a changeArt. 13
Inkrafttreten
Dieser Gebührentarif tritt auf den 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig
werden sämtliche bisher vom Stadtrat erlassenen Gebührentarife betreffend die
Benutzung von Schul- und Sportanlagen aufgehoben.
1 Die Teilrevision gemäss Beschluss des Stadtrates vom 15. August 2023 (SRB.2023.656)
tritt rückwirkend auf den 1. August 2022 in Kraft
Propose a change