§ 1
Höhe der Inkonvenienzentschädigung 1 An selbstständig tätige Hebammen werden folgende Inkonvenienzentschädigungen für geleistete Bereitschaftsdienste bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen ausgerichtet: a. für eine Hausgeburt inkl. Wochenbettbetreuung CHF 650; b. für eine Hausgeburt ohne Wochenbettbetreuung CHF 325; c. für eine Wochenbettbetreuung CHF 325.