Law

Vereinbarung über die Ausübung der Jagd in der Gemeinde Reute und im Bezirk Oberegg

Appenzell Innerrhoden · 922.911 · intercantonal agreement

Ask the law about thisMore laws of Appenzell InnerrhodenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-11-01. The page it was read from

sha256 32a0390e50b7d5430f6b7fa13b7a7310f50a9dba85b9b80fa4bfbce4b9fa69e0

Contents: 2 provisions
  1. Art. 1 vereinbaren:1)
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1 vereinbaren:1)

1 Jäger, die mit dem ausserrhodischen Jagdpatent auf dem Gebiete der Gemeinde Reute AR und Jäger, die mit dem innerrhodischen Jagdpatent auf dem Gebiete des Bezirkes Oberegg AI die Jagd ausüben, sind berechtigt, für die Erreichung ihres Jagdgebietes das Territorium des andern Kantons mit entladenen Waffen und an der Leine geführten Hunden zu durchfahren oder zu überschreiten.

Art. 2

1 Diese Vereinbarung tritt sofort in Kraft und kann nach jeder Jagd-Saison durch blosse Mitteilung an die Regierung des andern Kantons aufgehoben werden. 1) Gegenseitig genehmigt am 10./26. September 1955 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 922.911 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 26.09.1955 26.09.1955 Erlass Erstfassung - Kanton Appenzell Innerrhoden 922.911 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 26.09.1955 26.09.1955 Erstfassung -

← Find another law