Art. 1 von der Regierung erlassen am 27. November 2007
Name 1 Der Kanton führt unter dem Namen Arbeitslosenkasse Graubünden (ALK) eine öffentliche Arbeitslosenkasse im Sinne des AVIG2). 2 Die ALK ist eine Abteilung des Amtes für Arbeit (AFA).
Graubünden · 545.280 · regulation
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Name 1 Der Kanton führt unter dem Namen Arbeitslosenkasse Graubünden (ALK) eine öffentliche Arbeitslosenkasse im Sinne des AVIG2). 2 Die ALK ist eine Abteilung des Amtes für Arbeit (AFA).
Kassenführung 1 Für die Kassenführung sind der Kassenleiter oder die Kassenleiterin und das für eine ordnungsgemässe Verwaltung notwendige Personal verantwortlich. Zeichnungsberechtigt sind der Kassenleiter oder die Kassenleiterin sowie weitere durch das Departement bestimmte Verantwortliche. 2 Die für die Kassenführung verantwortlichen Personen vertreten den Träger in allen Kassenangelegenheiten nach aussen in verbindlicher Weise.
Auszahlungsstelle 1 Die ALK führt eine Zahlstelle in Chur. 2 Sämtliche Entschädigungen werden direkt durch die Kasse gemäss Artikel 104 der bundesrätlichen Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung3) ausgerichtet. 1) BR 545.100 2) SR 837.0 3) SR 837.02 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 545.280
Bonus 1 Die Regierung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Bonus gemäss der Vereinbarung zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Graubünden vom 4. Juli / 15. August 2003.
Inkrafttreten 1 Dieses Reglement ersetzt jenes vom 1. Januar 19844) und tritt nach der Genehmigung durch den Bund5) mit dem Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung6) in Kraft7). 4) AGS 1983, 1226 und AGS 2002, KA 2002_693 5) Vom seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) genehmigt am 27. November 2009. 6) BR 545.100 7) 1. Januar 2010 545.280 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle 27.11.2007 01.01.2010 Erlass Erstfassung - 545.280 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 27.11.2007 01.01.2010 Erstfassung -