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Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Glarus und den Technischen Betrieben Glarus

Glarus · 7.5-1.1 · communal act

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Seite 1 von 7 K o n z e s s i o n s v e r t r a g z w i s c h e n d e r G e m e i n d e G l a r u s ( g e n a n n t G e m e i n d e ) u n d d e n T e c h n i s c h e n B e t r i e b e n G l a r u s ( g e n a n n t t b . g l a r u s ) Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 2 von 7 I. Präambel 1 Mit Werkordnung vom 22. Januar 2010 wurde in Art. 7 die Grundlage für den Abschluss eines Konzessionsvertrags zwischen den Parteien geschaffen. 2 Dieser Vertrag regelt namentlich a. die Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden der Gemeinde durch die tb.glarus welche für die Erstellung, den Betrieb, den Unterhalt und den Ersatz von sämtlichen Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit der Verteilung von Elektrizität, Erdgas und anderen Energieträgern sowie mit Trinkwasser und Kommunikationsleitungen benötigt werden, b. die Belieferung von Endkunden durch die tb.glarus mit Elektrizität, Erdgas, Trinkwasser, und Kommunikationsleistungen und weiteren, damit zusammenhängenden Dienstleistungen, wie z. B. Datenübertragung, Fernwärme usw. im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und der technischen Möglichkeiten, c. die Löschwasserversorgung der Gemeinde durch die tb.glarus sowie d. die öffentliche Beleuchtung auf dem Gebiet der Gemeinde. 3 Der besseren Lesbarkeit wegen wird auf die Wiedergabe der weiblichen Form verzichtet (Kundinnen und Bezügerinnen usw. sind ebenfalls gemeint). Dies vorausgesetzt, vereinbaren die Parteien, was folgt. II. Eignerstrategie des Gemeinderates für die tb.glarus 1 Längerfristige Ausrichtung a. Im nationalen Vergleich sehr attraktive Energiepreise stellen einen wichtigen Standortvorteil in Glarus dar. Die tb.glarus leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Glarus indem sie ihre Position als führender Energiedienstleister festigen und die Tarife so tief wie möglich ausgestalten. b. Die tb.glarus bewegen sich im geöffneten Energiemarkt grundsätzlich in einem Monopolbereich (Netze für Elektrizität, Erdgas, Wasser, Kommunikation sowie die Wasserlieferung) und einem Marktbereich (Lieferung von Elektrizität, Erdgas, Wärme, Kommunikationsleistungen sowie weitere Dienstleistungen). c. Die tb.glarus richten ihre Strategie und Geschäftspolitik derart aus, dass sie sowohl im Monopol- als auch im Marktbereich längerfristig Bestand haben. Sie erwirtschaften unter Berücksichtigung einer angemessenen Fremdfinanzierung die dafür nötigen Investitionsmittel. d. Die tb.glarus bieten marktgerechte Anstellungsbedingungen und sichern damit die für ihre Aufgaben nötigen personellen Ressourcen. e. Die tb.glarus fördern die Zusammenarbeit mit kantonalen und nationalen Partnern aktiv und können die für eine längerfristige Ausrichtung förderlichen Kooperationen eingehen, was auch Anpassungen an der heutigen Rechtsform und den Eigentümerverhältnissen der tb.glarus beinhalten kann. 2 Strategische Ziele im Monopolbereich a. Die tb.glarus stellen durch einen einwandfreien Betrieb und Unterhalt der Netze für Strom, Gas, Wasser und Kommunikation die Versorgungssicherheit der Kunden sicher. Sie halten die Netze auf dem dafür notwendigen technischen Stand. b. Die tb.glarus stellen durch einen kosteneffizienten Betrieb und Unterhalt der Netze günstige Netznutzungstarife sicher. c. Die tb.glarus entschädigen die Gemeinde für sämtliche erteilten Rechte durch die Entrichtung von Konzessionsgebühren gemäss Artikel XII dieses Konzessionsvertrags. d. Die tb.glarus erzielen im Monopolbereich keine nennenswerten Gewinne. Allfällig aus dem Monopolbereich erzielte Gewinne werden nach Tätigen der nötigen Investitionen an die Kunden zurückgegeben Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 3 von 7 e. Die Wasserversorgung der tb.glarus ist eigenwirtschaftlich als Spezialfinanzierung und nicht gewinnorientiert. 3 Strategische Ziele im Marktbereich a. Die tb.glarus bieten eine entsprechend den Preis- und Qualitätsanforderungen der Kunden differenzierte Produktpalette an. b. Die tb.glarus verfolgen eine Best-Preis-Strategie, d.h. sie bieten Energie und Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen der Kunden zu möglichst günstigen Preisen an. c. Die tb.glarus erzielen im Marktbereich keine nennenswerten Gewinne. Die Gemeinde unterstützt die Best-Preis-Strategie, indem sie von den tb.glarus keine Gewinnablieferungen einfordert. Erzielte Gewinne werden nach Tätigen der nötigen Investitionen an die Kunden zurückgegeben. d. Die tb.glarus positionieren sich als lokal und regional bevorzugter Anbieter von Energie und Dienstleistungen. III. Konzession 1 Die Gemeinde erteilt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen den tb.glarus die Konzession, auf dem Gemeindegebiet die Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und anderen Energieträgern sowie mit Trinkwasser und Kommunikationsdienstleistungen sicherzustellen. 2 Die Gemeinde erteilt den tb.glarus das Recht, sämtliche für die diesbezügliche Verteilung und Abgabe notwendigen Bauten und Anlagen (wie ober- und unterirdische Leitungsnetze und Leitungsverteilanlagen, Signalkabel, Datenleitungen für leittechnische Zwecke, Transformatorenstationen, Verteilkabinen und andere Verteilanlagen, Wasserleitungen, Gasleitungen usw.) in, auf oder über öffentlichem Grund und Boden (sei es im Finanzvermögen oder im Verwaltungsvermögen der Gemeinde) zu erstellen, zu betreiben, zu belassen, auszubauen und zu unterhalten. IV. Pflicht zur Versorgung 1 Die tb.glarus verpflichten sich, die Bezüger der Gemeinde innerhalb der Versorgungsgebiete (Begriffs Definition gemäss Anhang 1) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit mit Elektrizität und Trinkwasser zu versorgen. 2 Ausserhalb der Versorgungsgebiete besteht diese Verpflichtung vorbehältlich gesetzlicher Bestimmungen nur gegen Übernahme der Anschlusskosten durch den Bezüger, und vorbehältlich der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit. 3 Die tb.glarus verpflichten sich, die Bezüger der Gemeinde mit Erdgas, anderen Energieträgern und Kommunikationsdienstleistungen zu versorgen soweit dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. 4 Die Lieferungen müssen stets in qualitativ einwandfreier Form und quantitativ ausreichendem Masse erfolgen. 5 Im Falle von Versorgungsengpässen sind die tb.glarus verpflichtet, die Gemeinde und die betroffenen Endbezüger rechtzeitig zu informieren. Sind die tb.glarus namentlich nicht in der Lage, ausreichend Trinkwasser zu liefern, informieren sie rechtzeitig die Gemeinde. Die Gemeinde unterstützt die tb.glarus nach Bedarf bei den entsprechenden Kommunikations- Massnahmen. 6 Die tb.glarus werden die Gemeinde bei der Erstellung von kommunalen Energiekonzepten unterstützen. Die tb.glarus beraten die Netznutzer im Versorgungsgebiet über Möglichkeiten der Einsparung und des effizienten Verbrauchs von Energie und Trinkwasser. 7 Soweit die Gemeinde für ihre Wasserbezugsrechte Leistungen (namentlich Geldleistungen) an Dritte zu erbringen hat, werden dieselben für die Dauer des vorliegenden Vertrages direkt von den tb.glarus übernommen. Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 4 von 7 V. Koordination von Bauvorhaben 1 Die Gemeinde und die tb.glarus koordinieren frühzeitig die Bauvorhaben. Sofern die durchzuführenden Arbeiten der unaufschiebbaren Behebung von Störungen oder Schäden dienen, ist die Benachrichtigung des jeweiligen Vertragspartners so rasch wie möglich nachzuholen. Es wird 2-mal pro Jahr zwischen den zuständigen Abteilungen der Gemeinde und der tb.glarus eine gemeinsame Koordinationsbesprechung einberufen, mit dem Ziel die gemeinsame Planung zu optimieren. 2 Falls die Herstellung von Bauten und Anlagen besondere Aufwendungen der Gemeinde in ihrem öffentlichen Verkehrsraum erfordert, haben die tb.glarus den dadurch verursachten Mehraufwand zu tragen, soweit die Bauten und Anlagen der tb.glarus für den Mehraufwand ursächlich sind. 3 Sofern sich die Verhältnisse wesentlich ändern, kann die Gemeinde verlangen, dass die tb.glarus ihre Bauten und Anlagen auf eigene Kosten und innert angemessener Frist zu verlegen hat. Die Gemeinde unterstützt die tb.glarus nach besten Möglichkeiten bei der Findung eines Ersatzstandortes. Führt die Verlegung zu einem wesentlichen Vorteil bei der Gemeinde, ist diese verpflichtet, sich an den Verlegungskosten anteilsmässig zu beteiligen. 4 Baukostenteilung bei Sanierung von Werken der Gemeinde und den tb.glarus werden nach dem Kostenteiler Strassen und Werkleitungen „Anhang 2“ jeweils gemeinsam vor dem Projektstart ausgeführt. VI. Öffentliche Beleuchtung 1 Die tb.glarus erstellen, betreiben und unterhalten die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung im Auftrag und zu Lasten der Gemeinde (Eigentümer). 2 Die Stromlieferung für die öffentliche Beleuchtung richtet sich nach den Preisen für die Abgabe der elektrischen Energie. 3 Die Ein- und Ausschaltungen erfolgen über die Steueranlagen der tb.glarus. Dabei sind die Wünsche der Gemeinde, vorausgesetzt die Sicherheit ist gewährleistet, zu berücksichtigen. VII. Lieferung von Wasser für die Bedürfnisse der Gemeinde Die tb.glarus stellen der Gemeinde für folgende Zwecke unentgeltlich und in ausreichendem Masse Wasser zur Verfügung für: a. Brandbekämpfung b. Feuerwehrübungen Für die gemeindeeigenen Sportanlagen (exkl. Skilifte) sowie die Besprengung/Bewässerung und die Reinigung von Plätzen, Anlagen, Strassen und Trottoirs durch die Gemeinde, vereinbaren die tb.glarus mit der Gemeinde eine jährliche Pauschale von Fr. 15'000. VIII. Öffentliche Brunnen 1 Die öffentlichen Brunnen werden durch die Gemeinde erstellt und unterhalten. 2 Anschluss, Installationen und Reparaturen der Zuleitungen der öffentlichen Brunnen führen die tb.glarus gegen Aufwandverrechnung an die Gemeinde aus. 3 Für die Lieferung von Wasser für öffentliche Brunnen gemäss Brunnenverzeichnis (Anhang 4) vereinbaren die tb.glarus mit der Gemeinde eine jährliche Pauschalabgabe von Fr. 46.80 pro Brunnen. Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 5 von 7 IX. Quellfassungen und Schutzzonen 1 Die Quellfassungen in der Schutzzone (S1) sind im Eigentum der tb.glarus. Ausserhalb der Schutzzone (S1) werden die effektiven Schutzmassnahmen durch die tb.glarus abgegolten. Der Eigentumsübertrag der Schutzzonen (S1) hat unverzüglich nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu erfolgen. 2 Das Wasserrecht verbleibt bei der Gemeinde. X. Löschwasserversorgung 1 Die tb.glarus sind verpflichtet, jederzeit einen für Brandbekämpfungszwecke und Feuerwehrübungen ausreichenden Wasservorrat nach den Bestimmungen der zuständigen kantonalen Amtsstellen bereitzuhalten. 2 Die Wasserabgabe zu Feuerlöschzwecken geschieht über die an das Verteilnetz der tb.glarus angeschlossenen Hydranten. Die Standorte der Hydranten werden von den tb.glarus im Einvernehmen mit den zuständigen kommunalen und kantonalen Amtsstellen festgelegt. Die tb.glarus finanzieren die Lieferung, die Montage und den Unterhalt der Hydranten samt den dazugehörenden Wasserleitungen. 3 Die ausgerichteten Beiträge an die Kosten für die Neuerstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Löschwasserversorgungen, Hydrantenanlagen und Reservoirs stehen den tb.glarus zu. 4 Die Erstellung, Wartung und der Unterhalt der Löschwasserversorgung sind Aufgabe der tb.glarus und werden über die Wasserrechnung finanziert. 5 Die Schneeräumung der Hydranten ist Aufgabe der Gemeinde. XI. Eigentum und Haftung 1 Sämtliche Bauten und Anlagen gemäss diesem Vertrag stehen im Eigentum der tb.glarus. Auf Wunsch einer Partei werden die angemessenen sachenrechtlichen Massnahmen getroffen (namentlich Einräumung von Baurechten oder Inventarisierung). 2 Die tb.glarus, als öffentlich rechtlich selbständige Anstalt, gelten als verantwortliche Betriebsinhaberin gemäss den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und als Werkeigentümerin gemäss Art. 58 Schweizerisches Obligationenrecht. XII. Konzessionsgebühren 1 Die tb.glarus entrichten der Gemeinde während der Dauer dieses Vertrages und für sämtliche darin erteilte Rechte, insbesondere für die Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden, eine jährliche Entschädigung. 2 Die laufende Entschädigung wird wie folgt festgelegt (jeweils zzgl. etwaige MwSt): a. Elektrizitätsversorgung / -Netz Die Konzessionsgebühr wird in Rp/kWh verteilte elektrische Energie bemessen und auf den Kundenrechnungen ausgewiesen. Der Ansatz beträgt 1.1 Rp/kWh. In diesem Ansatz ist die Entschädigung für die Nutzung des energetischen Potentials des Trinkwassers enthalten. b. Erdgasversorgung Eine allfällige Konzessionsgebühr wird in Rp/kWh verteilte Gasmenge bemessen und auf den Kundenrechnungen ausgewiesen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Gasversorgung wird auf die Erhebung einer Konzessionsgebühr bis auf weiteres verzichtet. c. Kommunikationssignalversorgung Die Konzessionsgebühr wird in CHF pro Kunde und Monat bemessen und auf den Kundenrechnungen ausgewiesen. Der Ansatz beträgt CHF 1.- pro Kunde und Monat. Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 6 von 7 3 Die Konzessionssätze werden ab 2018 alle vier Jahre jeweils für das übernächste Rechnungsjahr nach Beginn einer neuen Legislaturperiode einer Überprüfung unterzogen. Die Parteien verpflichten sich diesbezüglich zu fairen Verhandlungen. Eine Nichteinigung berechtigt nicht zu einer Kündigung des Vertrags. 4 Die laufenden Konzessionsgebühren werden jeweils per Ende Jahr gestützt auf die von den tb.glarus gemeldeten Bezugsmengen abgerechnet. 5 Für die Vorzugsenergie gemäss Vertrag mit der Axpo bezahlen die tb.glarus der Gemeinde die Differenz zwischen Vertragspreis und dem Klemmenpreis. Es erfolgt eine quartalsweise Abrechnung gestützt auf die von den tb.glarus gemeldeten Bezugsmengen. 6 Erhält die Gemeinde für die konzessionierten Leistungen Subventionen, sind diese soweit rechtlich zulässig, an die tb.glarus abzutreten. XIII. Dienstleistungen 1 Weitere Dienstleistungen zwischen den tb.glarus und der Gemeinde werden gegenseitig in Rechnung gestellt. 2 Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund des effektiven Aufwandes. Verrechnungsansätze gemäss Anhang 3. 3 Die tb.glarus und die Gemeinde können Pauschalvereinbarungen abschliessen. 4 Die tb.glarus sind berechtigt, für die Gemeinde oder Dritte weitere Dienstleistungen oder Tätigkeiten zu erbringen, sofern dadurch die ordnungsgemässe Erfüllung der Aufgaben unter diesem Vertrag nicht beeinträchtigt wird. XIV. Informationen 1 Weiter verpflichtet sich die Gemeinde, die für die Gewährleistung der Energieversorgung und für die Erschliessungsanlagen notwendigen Planungswerte und statistischen Angaben zu liefern. 2 Die tb.glarus halten der Gemeinde die allgemeinen Gesamtdaten der Energieversorgung in ihrem Hoheitsgebiet auf deren Verlangen einmal jährlich unentgeltlich zur Verfügung. 3 Die tb.glarus und die Gemeinde greifen auf den gleichen Datenbestand von Objekt- und Subjektstammdaten zu. XV. Ausschluss der Übertragbarkeit Die tb.glarus sind nicht befugt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Gemeinde auf Dritte zu übertragen. XVI. Allgemeine Vertragsbestimmungen 1 Im Umfang der übertragenen Aufgaben werden die tb.glarus im Rahmen der Gesetzgebung von Bund, Kanton und Gemeinde mit dem Vollzug der damit verbundenen öffentlichen Aufgaben betraut. Soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist, überträgt die Gemeinde den tb.glarus die notwendigen hoheitlichen Befugnisse. Solange das Verhältnis zwischen den tb.glarus und den Kunden von Energie, Wasser oder Kommunikationsleistungen öffentlich-rechtlich geregelt ist, sind die tb.glarus ermächtigt, entsprechende Verfügungen zu erlassen. Sie beachten dabei die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts. 2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, wie auch die Änderung des Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. 3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als nichtig oder rechtlich ungültig erweisen oder unmöglich sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Das gleiche gilt für eine Regelungslücke. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, die nichtigen, ungültigen oder unmöglichen Bestimmungen durch Sonderregelungen zu ersetzen oder die Regelungslücke dergestalt auszufüllen, damit der gemeinsam beabsichtigte Zweck erreicht werden kann. Anhang 1 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 1 von 1 Anhang 1 zum Konzessionsvertrag Glarus Begriffs Definition Konzession Mit der Erteilung der Konzession weist die Gemeinde den tb.glarus die Zuständigkeit und die Verantwortung zu, die in diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen und Leistungen zu erfüllen. Versorgungsgebiet Strom Das Versorgungsgebiet der tb.glarus erstreckt sich innerhalb des vom Kanton Glarus für die Elektrizitätsversorgung festgelegten Gebietes. Dieses deckt sich nicht mit dem Gemeindegebiet. Innerhalb der Gemeinde Glarus gelten als Versorgungsgebiet die als Bauzonen ausgeschiedenen Gebiete. Die heute schon versorgten nicht ganzjährig bewohnten Liegenschaften werden im Sinne der Besitzstandswahrung ebenfalls zum Versorgungsgebiet gezählt. Versorgungsgebiet Trinkwasser Das Versorgungsgebiet der tb.glarus erstreckt sich über die rechtsgültig ausgeschiedenen Bauzonen der Gemeinde Glarus sowie über die bereits erschlossenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen. Auch die heute schon versorgten nicht ganzjährig bewohnten Liegenschaften werden im Sinne der Besitzstandswahrung zum Versorgungsgebiet gezählt. Versorgungsgebiet Erdgas & Kommunikationsleistungen Das Versorgungsgebiet der tb.glarus erstreckt sich innerhalb des Gemeindegebietes. Die heute schon versorgten nicht ganzjährig bewohnten Liegenschaften werden im Sinne der Besitzstandswahrung ebenfalls zum Versorgungsgebiet gezählt. Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 1 von 4 Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus Kostenteiler tba zwischen der Gemeinde Glarus und den tb.glarus für Strassen- und Werkleitungsbau Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 2 von 4 Strassensanierungen (Kostenteiler 1) Verursacher Gemeinde ● Erneuerung Trottoir- und Fahrbahnbelag (wenn notwendig inkl. Kieskoffer) ● Die Randsteinführung bleibt unverändert ● Erneuerung von alten Leitungstrassen wie Rohrleitungen und Rohrblöcke ● Erstellen von neuen Leitungstrassen wie Rohrleitungen und Rohrblöcke Zu Lasten des Strassenbaues:  Belagsarbeiten und Kieskoffer  Neuversetzen der Randsteine  Werkleitungsprovisorien Zu Lasten der Werke:  Leitungsbauarbeiten inkl. Tiefbauarbeiten bis unter den Kieskoffer (Trasseeerstellung inkl. Rohrumhüllung) Grundsatz: Bei einer Strassensanierung ohne bauliche Änderungen haben die Werke für ihre Leitungsbauarbeiten nur die Kosten der Leitungsgräben bis unter den Kieskoffer zu übernehmen. Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 3 von 4 Strassen und Werkleitungserneuerung (Kostenteiler 2) Verursacher Gemeinde & tb.glarus  Erneuerung Trottoir- und Fahrbahnbelag (wenn nötig inkl. Kieskoffer)  Neue Randsteinführung teilweise auf Leitungen  Neue Baumrabatten teilweise auf Leitungen  Erneuerung von alten Leitungstrassen wie Rohrleitungen und Rohrblöcke  Erstellen von neuen Leitungstrassen wie Rohrleitungen und Rohrblöcke Zu Lasten des Strassenbaues:  Neuversetzen der Randsteine  Belagsarbeiten und Kieskoffer  Leitungsbau inkl. Tiefbauarbeiten anteilmässig bis unter den Kieskoffer Zu Lasten der Werke:  Leitungsbauarbeiten inkl. Tiefbauarbeiten bis unter den Kieskoffer (Trasseeerstellung inkl. Rohrumhüllung)  Werkleitungsprovisorien Grundsatz: Kommen bei der Erneuerung einer Strasse Leitungen unter den verschobenen neuen Randstein oder unter neue Baumrabatten zu liegen, werden die zu verlegenden Leitungen der Gemeinde anteilmässig verrechnet. Bei neuen oder auszuwechselnden und von Randsteinverschiebungen nicht betroffenen Leitungen haben die Werke den Leitungsbau inkl. Tiefbau bis unter den Strassen- oder Trottoirkoffer zu übernehmen. Anhang 2 zum Konzessionsvertrag Glarus.doc Seite 4 von 4 Erneuerung von Werkleitungen (Kostenteiler 3) Verursacher tb.glarus  Ersatz von Rohrleitungen und Leitungstrassen  Neubau von Rohrleitungen und Leitungstrassen Zu Lasten des Strassenbaues:  Bei einem sehr schlechten Zustand der Strassenanlage wird mit dem Hauptabteilungsleiter Bau und Umwelt, vor Einleitung der Planauflage, fallweise eine Kostenbeteiligung festgelegt. Zu Lasten der Werke:  Leitungsbau inkl. Tiefbauarbeiten, Trottoir- und Strassenbelag inkl. Kieskoffer  Werkleitungsprovisorien Grundsatz: Werden in einer Strasse von den Werken Leitungen ausgewechselt oder neue Leitungstrassen erstellt, ohne dass andere Arbeiten ausgeführt werden müssen, haben die Werke sämtliche Tiefbaukosten inkl. Beläge im Bereich der Leitungsbauten zu übernehmen. Anhang 3 zum Konzessionsvertrag Glarus interne Verrechnungsansätze Nr. Artikel Preis / Einheit Einheit 1 Betriebsleiter/Revierförster 1 108.00SFr. Std 2 Revierförster 2 99.00SFr. Std 3 Vorarbeiter 1 72.00SFr. Std 4 Vorarbeiter 2 76.50SFr. Std 5 Forstwart 63.00SFr. Std 6 Waldarbeiter 49.50SFr. Std 7 Auszubildender 40.50SFr. Std 8 Motorsäge/Freischneider/Rückengebläse 14.40SFr. lt 9 Entrindungsgerät Eder/Biber 13.50SFr. lt 10 Motorsägenwinde 22.50SFr. lt 11 Hacker 67.50SFr. Std 12 Grossgebläse 49.50SFr. Std 13 Spaltmaschine 4.50SFr. Rm 14 Motorkarrette 49.50SFr. Std 15 Walze BOMAG 63.00SFr. Std 16 Steigausrüstung 54.00SFr. Std 17 Pw 4x4 40.50SFr. Std 18 Forstschlepper HSM 805 D 139.50SFr. Std 19 Rungenwagen HSM 67.50SFr. Std 20 Mulcher Mulchy HSM 81.00SFr. Std 21 Muli Rerfom/Aebi TP 67.50SFr. Std 22 Schlittenwinde SACO 18.00SFr. Std 23 Wyssenwinde W10 36.00SFr. Std Nr. Artikel Preis / Einheit Einheit mit Bedienung 1 Vorarbeiter 67.50SFr. Std 2 Werkstattchef 65.70SFr. Std 3 Allrounder I 59.40SFr. Std 4 Allrounder II 54.00SFr. Std 5 Lernende 37.80SFr. Std 6 Meili 7000 58.50SFr. Std SFr. 117.90 7 Meili 3500 54.00SFr. Std SFr. 113.40 8 Unimog U 90 72.00SFr. Std SFr. 131.40 9 Holdre 978 58.50SFr. Std SFr. 117.90 10 Holder 240 36.00SFr. Std SFr. 93.60 11 Holder mit Aufbaugeräten 49.50SFr. Std SFr. 102.60 12 Meili 1300 58.50SFr. Std SFr. 117.90 13 Carraro Traktor 36.00SFr. Std SFr. 93.60 14 Kramer Pneulader 54.00SFr. Std SFr. 111.60 15 Hako Wischmaschine 63.00SFr. Std SFr. 120.60 16 Raupentrax Liebherr 76.50SFr. Std SFr. 134.10 17 Kässbohrer Pistenfahrzeug 49.50SFr. Std SFr. 107.10 18 Daihatsu 31.50SFr. Std SFr. 89.10 interne Verrechnungsansätze Abteilung Forst an die tb.glarus Preise exkl. MwSt interne Verrechnungsansätze Abteilung Werkhof an die tb.glarus Preise exkl. MwSt Anhang 3 zum Konzessionsvertrag Glarus.xls Seite 1 von 2 Anhang 3 zum Konzessionsvertrag Glarus interne Verrechnungsansätze Nr. Artikel Preis / Einheit Einheit 1 Abteilungsleiter 108.00SFr. Std 2 Fachstellenleiter 99.00SFr. Std 3 A-Monteur 76.50SFr. Std 4 B-Monteur 63.00SFr. Std 5 Lehrling 40.50SFr. Std 6 Mechanische Anhängeleiter 50.00SFr. Std 7 Notstromaggregat bis 5kVA inkl. Treibstoff (Benzin) 10.00SFr. Std 8 Notstromaggregat 13kVA ohne Treibstoff (Benzin) 15.00SFr. Std 9 Notstromaggregat 100kVA ohne Treibstoff (Diesel) 30.00SFr. Std Einsatzpauschale für das 100kVA Notstromaggregat für Instruktion, Hin+Rücktransport mit Tandemachsanhänger 400.00SFr. pro Einsatz 11 Flächenleuchte Apollo 18.00SFr. Std 12 PW 2 x 4 30.00SFr. Std 13 PW Kastenwagen 4x4 40.50SFr. Std 14 Brückenwagen mit Kran/ Generator 50.00SFr. Std 15 Tauchpumpe bis 2.5 kW 25.50SFr. Std 16 Tauchpumpe bis 5.0 kW 38.00SFr. Std 17 Wassersauger 7.50SFr. Std 18 Spitz- und Bohrhammer bis 12 kg 15.50SFr. Std 19 Spitz- und Bohrhammer über 12 kg 38.00SFr. Std 20 Kompressor 230 V 12.00SFr. Std 21 Säbelsäge 230 V (Tigersäge) 10.00SFr. Schnitt 22 Benzintrennschleifer 25.00SFr. Schnitt 23 Rohrtrennsäge mit Diamantkette ICS Power Grit 87.00SFr. Schnitt 24 PE- Stumpfschweissmaschiene - d 250 mm +GF+ CNC 60.00SFr. Std 25 PE- Muffenschweissgerät +GF+ MSA 250 42.00SFr. Std 26 PE- Schweisszelt 12.00SFr. Std 27 Schweissanlage Autogen 18.00SFr. Std 28 Schweissanlage Elektrisch 18.00SFr. Std 29 Leitungsortungsgerät für metallische Leitungen Metrotech 41.00SFr. Std 30 Metallsuchgerät 12.00SFr. Std 31 Leckortungsgerät Bodenmikrofon Wagamet 18.00SFr. Std 32 Leckortungsgerät Korrelator Wagamet 38.00SFr. Std 33 Druckprüfgrät mit Datenlogger Micromec 32.00SFr. Std 34 Einzugsband bis 180 m 7.50SFr. Std interne Verrechnungsansätze der tb.glarus an die Gemeinde Preise exkl. MwSt Anhang 3 zum Konzessionsvertrag Glarus.xls Seite 2 von 2 Anhang 4 zum Konzessionsvertrag Glarus Brunnenverzeichnis von Glarus Nr. Ort Laufnummer Gemeinde Brunnenstandort Flurnamen 1 Glarus 1 Hauptstrasse, westlich Gemeindehaus Berggeistbrunnen 2 Glarus 2 Bärengasse 13/ 19 3 Glarus 3 Rosengasse 1 4 Glarus 4 Rosengasse 24 5 Glarus 5 Abläsch 91/ 96 6 Glarus 6 Abläsch-/ Brauereistrasse 7 Glarus 8 Schwertgasse 25, Glärnischschulhaus 8 Glarus 9 Abläschstrasse (Rest. Steinbock) 9 Glarus 10 Hauptstrasse 6/ 8 10 Glarus 11 Zaunplatz Süd (südlich Zaumplatz 34) 11 Glarus 12 Zaunplatz Nord (westlich Zaunstrasse 13) 12 Glarus 13 Cityplatz 13 Glarus 14 Im Sand (Schützenhausstrasse) 14 Glarus 15 Schützenhaus-/ Obere Erlenstrasse 15 Glarus 16 Obere Erlenstrasse 33 16 Glarus 17 Friedhof (Brunnen im Zentrum) 17 Glarus 18 Friedhof (Kindergräber) 18 Glarus 19 Fiedhof (Urnengräber) 19 Glarus 20 Friedhof (Nord- West) 20 Glarus 21 Bank-/ Gartenstrasse (Hinterhof) 21 Glarus 22 Sportplatz Gründli 22 Glarus 23 Rathausgasse 11/ 15 23 Glarus 24 Rathausgasse 25 (Hinterhof) 24 Glarus 25 Zollhausstrasse 6 (Rest. Adler) 25 Glarus 26 Spielhof 5/ 7 26 Glarus 27 Eichen-/ Landstrasse (südlich Route 66) 27 Glarus 29 Langenackerstrasse 9 28 Glarus 30 Stützli 8 29 Glarus 31 Zollhaus-/ Reitbahnstrasse 30 Glarus 32 Burgstrasse 78 (Burgschulhaus) 31 Glarus 33 Burghügel 32 Glarus 34 Stampf 33 Glarus 36 Volksgarten, Springbrunnen 34 Glarus 37 Volksgarten, Stägerbrunnen 35 Glarus 41 Werkhof Oele 36 Glarus 42 Sommerweg (westlich Schulhaus Buchholz) 37 Glarus 47 Sportplatz Bucholz (nördlich Fussballplatz) 38 Glarus 48 Dr. Joachim Heerstrasse/ Postgasse, Spielplatz Turngut 39 Ennenda 1 Oberes Dörfli 40 Ennenda 2 Mettlen 41 Ennenda 3 Küngenhoschet 42 Ennenda 4 Sturmigen 43 Ennenda 5 Ennetbühlerstrasse 44 Ennenda 6 Restaurant Freieck 45 Ennenda 7 Kilchenstutz 46 Ennenda 8 Unteres Dörfli 47 Ennenda 9 Schlattweg 48 Ennenda 10 Mühle 49 Ennenda 11 Oelberg 50 Ennenda 12 Kirchweg, Nord 51 Ennenda 13 Kirchweg Mitte 52 Ennenda 14 Kirchweg Süd 53 Ennenda 15 Aeugstenstrasse 54 Ennenda 16 Villastrasse 55 Ennenda 17 Freuligerweg 56 Ennenda 18 Gemeindehaus 57 Ennenda 19 Bahnhofstrasse hinten 58 Ennenda 20 Schulhausplatz 59 Ennenda 21 Alte Wiese 60 Ennenda 22 Holensteinstrasse Anhang 4 zum Konzessionsvertrag Glarus.xls Seite 1 von 2 Anhang 4 zum Konzessionsvertrag Glarus Brunnenverzeichnis von Glarus 61 Ennenda 23 Schulhaus 62 Ennenda 24 Sternen 63 Ennenda 25 Friedhof 64 Netstal 1 Rütigasse, Reservoir Rütigasse 65 Netstal 2 Rütigasse, oberhalb Seilbahnstation 66 Netstal 3 Risi, bei AXPO Gebäude 67 Netstal 4 Risistrasse rechts 68 Netstal 5 Gässli, an Hauptstrasse Schmelzibrunnen 69 Netstal 6 Hintere Allmeind, Spielplatz hinter Fussballplatz 70 Netstal 7 Fussballplatz (roter Platz) 71 Netstal 8 Friedhof Mauer Nordseite 72 Netstal 9 Friedhof Mauer Südseite 73 Netstal 10 Friedhof Betonbrunnen 74 Netstal 11 Friedhof, runder Brunnen 75 Netstal 12 Reformierte Kirche 76 Netstal 13 Schulhausplatz 77 Netstal 14 Altigerweg 78 Netstal 15 Casinoweg bei Hauptstrasse 79 Netstal 16 Casinoweg Wendeplatz 80 Netstal 17 Hauptstrasse (Sauter Heizungen) Stelzibrunnen 81 Netstal 18 Kreuzbühlstrasse (Cafe Wiggis) 82 Netstal 19 Kreuzbühlstrasse bei katholischer Kirche 83 Netstal 20 Sternenplatz (Restaurant Sternen) 84 Netstal 21 Kreuzbühlstrasse (ehemals Metzgerei Kamm) 85 Netstal 22 Hauptstrasse (alte Post) Mettlenbrunnen 86 Netstal 23 Kreuzbühlstrasse (oberhalb MFH Schnyder) 87 Netstal 24 Molliserstrasse Büehlhof 88 Netstal 25 Molliserstrasse (ehemals Schwert) 89 Netstal 26 Ennetbachstrasse, Volksgärtli 90 Netstal 27 Grosser Zaun Süd 91 Netstal 28 Grosser Zaun Nord 92 Netstal 29 Lerchenstrasse (linke Strassenseite) 93 Netstal 30 Schwimmbadstrasse (Sommerweg) 94 Netstal 31 Mattstrasse (Leuzingenweg/ Mattstrasse) 95 Netstal 32 Altersheim Bruggli 96 Riedern 1 Schulhaushoschet (Weidebrunnen) 97 Riedern 2 Grossguet (Weidebrunnen) 98 Riedern 3 Bifangbrunnen 99 Riedern 4 Oberdorfbrunnen 100 Riedern 5 Schalenbrunnen, Auli 101 Riedern 6 Töbeli 102 Riedern 7 Mühle 103 Riedern 8 Bruch 104 Riedern 9 Stampfrüti 105 Riedern 10 Untere Stampfrüti 106 Riedern 11 Waid Stall (Gemeinde Glarus) 107 Riedern 12 Treschen (Wasser ab Leitung Glarus) 108 Riedern 13 Lurigen (Wasser ab Leitung Glarus) 109 Riedern 14 Stall Oberdorf 110 Riedern 15 Weidbrunnen, in den Weiden 111 Riedern 16 Dorfplatz (vor Dorfladen) Anhang 4 zum Konzessionsvertrag Glarus.xls Seite 2 von 2

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