Art. 1
Kantonale Koordinationsstelle 1 Das Amt für Justizvollzug betreibt unter Aufsicht des Departementes Inneres und Sicherheit die kantonale Koordinationsstelle für das Strafregister.
Appenzell Ausserrhoden · 331.1 · ordinance
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Kantonale Koordinationsstelle 1 Das Amt für Justizvollzug betreibt unter Aufsicht des Departementes Inneres und Sicherheit die kantonale Koordinationsstelle für das Strafregister.
Aufgaben der kantonalen Koordinationsstelle 1 Die kantonale Koordinationsstelle erfüllt die Aufgaben gemäss Art. 14 Abs. 1 der VOSTRA-Verordnung. 2 Sie unterstützt die beteiligten Behörden beim Vollzug der Gesetzgebung über das Strafregister.
Angeschlossene Behörden 1 Das Departement Inneres und Sicherheit entscheidet nach Rücksprache mit den anschlussberechtigten Behörden, ob sie an VOSTRA angeschlossen werden. 2 Die kantonale Koordinationsstelle übernimmt für Behörden, die nicht an VOSTRA angeschlossen sind, die Aufgaben nach Art. 14 Abs. 2 der VO- STRA-Verordnung. 1) StGB (SR 311.0) 2) VOSTRA-Verordnung (SR 331) 3) bGS 111.1 * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses Lf. Nr. / Abl. 1432 / 04.06.2021 1