Art. 1
Bei sämtlichen Veranstaltungen im Stadttheater Schaffhausen übernimmt die städtische Feuerwehr die Brandwache.
Propose a changeSchaffhausen (city) · 450.3 · communal act
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In force since 2003-04-08, as the publisher states.
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Bei sämtlichen Veranstaltungen im Stadttheater Schaffhausen übernimmt die städtische Feuerwehr die Brandwache.
Propose a change1 Das Feuerwehrkommando, welches ein Verzeichnis über die in Art.1 erwähnten Veranstaltungen führt, bestimmt die zu stellende Wache. 2 Die Wache beginnt mindestens eine viertel Stunde vor Veranstaltungsbeginn und endet mit einem Rundgang eine viertel Stunde nach Ende der Veranstaltung. 3 Die Wache besteht in der Regel aus einem Chargierten und einem weiteren Angehörigen der Feuerwehr. 4 Für Lesungen und Informationsveranstaltungen kann die Wache auf einen Angehörigen der Feuerwehr reduziert werden. 5 Alle zum Wachdienst Eingeteilten sind im Besitz der Dienstvorschrift “Wache im Stadttheater”, welche alle Einzelheiten des Wachdienstes regelt.
Propose a changeBei allen anderen Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko ( grosse Personenbelegung und erhöhtes Brandrisiko) stellt die städtische Theater- und Saalwachen durch die städtische Feuerwehr 450.3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 Feuerwehr nach Rücksprache mit der Feuerpolizei eine Saalwache.
Propose a change1 Das Feuerwehrkommando bestimmt die personellen und materiellen Mittel, die für Veranstaltungen gemäss Art. 3 bereitzustellen sind. 2 Wachebeginn und Wacheende richtet sich nach den Abmachungen, die das Feuerwehrkommando mit dem Veranstalter trifft. Sie beginnt mindestens eine halbe Stunde vor Beginn und endet spätestens eine Stunde nach Beendigung der Veranstaltung. 3 Die Feuerwehr übernimmt keine sicherheitspolizeilichen Aufgabe, sie kann jedoch nach Rücksprache mit dem Polizeikommando verkehrsdienstliche Aufgaben übernehmen.
Propose a change1 Zu den ständigen Aufgaben der Brand- und Saalwache gehören die Überprüfung der Notausgänge, die Überprüfung des ordnungsgemässen Zustandes der Löschposten, der Sprinkleranlage und der Handfeuerlöscher. 2 Mängel sind via Feuerwehrkommando der Feuerpolizei zu melden.
Propose a change1 Gebühr und Entschädigung der Saal- und Brandwache werden durch das Feuerwehrkommando festgesetzt. 2 Gebühr und Entschädigung richten sich nach den Soldansätzen und nach der Gebührenverordnung der Feuerwehrordnung. 3 Das Feuerwehrkommando bezieht vom Veranstalter gegen Quittung Gebühr und Entschädigung.
Propose a changeDieses Reglement tritt am 8. April 2003 in Kraft und ersetzt das Reglement über die Theater-, Konzert- und Filmwachen der Städtischen Feuerwehr vom 20. September 1933.
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