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Nr. 7708 - Ibelweg 20

Zug · 7.2.4-7 · communal act

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Stadt Zug Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20 im einfachen Verfahren gemäss $ 40 PBG Bestimmungen Plan Nr. 7708 Datum: 24. Juni 2025 Publikation im Amtsblatt: Nr. 2025/12 vom 20. März 2025 Öffentliche Auflage: 20. März - 22. April. 2025 Beschluss Stadtrat: Nr. 308.25 vom 24. Juni 2025 87 x vr And ré Wicki Qualifizierte elektronische Signatur - Schweizer Recht Beat We rder Qualifizierte elektronische Signatur - Schweizer Recht Stadtpräsident Stadtschreiber Format: A4 Datei: RMS / Baudepartement/ Stadtplanung / Sondernutzungsplanung/ Projekte Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 3 Ziff. 1 Zweck 3 Ziff. 2 Geltungsbereich und Bestandteile 3 2. Grundmasse und Nutzung 3 Ziff. 3 Nutzungsmass 3 Ziff. 4 Art der Nutzung 3 3. Bebauung 4 Ziff. 5 Baubereiche 4 Ziff. 6 Fassaden 4 Ziff. 7 Dachgestaltung 4 Ziff. 8 Zugange 4 4. Erschliessung und Mobilitat 4 Ziff. 9 Arealerschliessung 4 Ziff.10 Autoarmes Wohnenund Arbeiten 4 Ziff. 11 Mobilitätskonzept 4 Ziff. 12 Parkierung 5 Ziff.13 Veloabstellplätze 5 5. Freiraum 5 Ziff.14 Gestaltungsgrundsätze Freiraum 5 Ziff. 15 Freiraumtypologien 5 Ziff. 16 Spiel- und Freifläche 5 6. Ver- und Entsorgung 6 Ziff. 17 Retention und Versickerung 6 Ziff. 18 Abfallwirtschaft 6 7. Schlussbestimmungen 6 Ziff. 19 Inkrafttreten 6 Stadt Zug | Bestimmungen Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 2 Ziff. 1 Zweck Ziff. 2 Geltungsbereich und Bestandteile Ziff. 3 Nutzungsmass Ziff. 4 Art der Nutzung Stadt Zug | Bestimmungen Der Stadtrat von Zug, in Vollziehung von § 7 Abs.2 Bst. c des Planungs- und Baugesetzes PBG, beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Der einfache Bebauungsplan «Ibelweg 20»sichert die städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualitäten aus dem Richtprojekt vom 17. September 2024 inkl. Anpassungen vom 21. Oktober 2024. 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (Bebauungsplanperimeter) ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt. 2. Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans «Ibelweg 20», Plan Nr. 7708, bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500. 3. Das Richtprojekt vom 17. September 2024 inkl. Anpassungen vom 21. Oktober 2024 ist für die Beurteilung der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen und Freiräume und deren Einpassungin die bauliche Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Für die gestalterische Beurteilung wesentlicher Abweichungen ist die Stadtbildkommission beizuziehen. 4. Das Mobilitätskonzept vom 14. Januar 2025 ist bezüglich autoarmen Wohnens und Arbeitens wegleitend und dient zur Erläuterung der Planungsabsichten. 5. Soweit diese Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten die jeweils gültigen Bau- und Zonenvorschriften der Stadt Zug und die jeweils gültigen Vorschriften des kantonalen Planungs- und Baurechts. 2. Grundmasse und Nutzung 1. In den jeweiligen Baubereichengelten folgende Grundmasse: Baubereich Anzahl Attikageschoss max. AZ max. aGF Vollgeschosse A 5 Ja B 2 Nein A+B 1.20 3'279.60 m? 1. Die zulässige Nutzung der Baubereiche A und B richtet sich nach den jeweils gültigen Bau- und Zonenvorschriften der Stadt Zug. Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 3 Ziff. 5 Baubereiche Ziff. 6 Fassaden Ziff. 7 Dachgestaltung Ziff. 8 Zugange Ziff. 9 Arealerschliessung Ziff. 10 Autoarmes Wohnen und Arbeiten Ziff. 11 Mobilitatskonzept Stadt Zug | Bestimmungen Bebauung Oberirdische Bauten dürfen nur innerhalb der im Situationsplan festgelegten Baubereiche A und erstellt werden. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten dürfen nur innerhalb der im Situationsplan festgelegten Baubereiche A und B erstellt werden. Unterirdische Bauten dürfen über dem gestalteten Terrain nicht in Erscheinungtreten. Klein- und Anbauten sowie Veloabstellplätze sind ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie sind auf ein Minimum zu beschränken undauf die Umgebungsgestaltung abzustimmen. Die Fassaden sind fein gegliedert und strukturiert und weisen insgesamt eine besonders gute Gestaltung auf. Innerhalb des Baubereichs A ist auf der Südseite eine durchgehende Balkonschicht ab dem 3. bis zum 5. Vollgeschoss zu realisieren. Die Hauptdächer in den Baubereichen A und B sind mit einem Flachdach auszugestalten. Flachdächersind in den nicht begehbarenBereichen zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Wegleitendist die SIA- Norm SN 564 312 Begrünung von Dächern. Das Attikageschoss im Baubereich A muss optisch als auf dem Flachdach aufgesetztes, zusätzliches Geschoss wahrnehmbarsein. Die Gebäudehauptzugänge der Baubereiche A und sind, an den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen, zu erstellen. Erschliessung und Mobilität Die Erschliessung des Grundstücks erfolgt von Westen über denIbelweg (Strassenparzelle Nr. 2655). Innerhalb des Geltungsbereichsist autoarmes WohnenundArbeiten zu realisieren. Die dafür wegleitende Grundlage bildet das Mobilitätskonzept vom 14. Januar 2025. Das Mobilitatskonzept vom 14. Januar 2025 stellt in Bezug auf autoarmes Wohnenund Arbeiten eine wegleitende Grundlage für die Erteilung einer Baubewilligung dar. Zur Kontrolle der Massnahmenführt die Grundeigentümerschaft ein Monitoring/Controlling innerhalb der ersten zwei Betriebsjahre durch. Zeigt das Monitoring/Controlling auf, dass das anvisierte Ziel des autoarmen WohnensundArbeitens nicht erreicht wurde, sind in Abstimmung mit dem Baudepartement Anpassungen vorzunehmen. Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 4 Ziff. 12 Parkierung Ziff. 13 Veloabstellplätze Ziff. 14 Gestaltungsgrundsätze Freiraum Ziff. 15 Freiraumtypologien Ziff. 16 Spiel- und Freifläche Stadt Zug | Bestimmungen Es sind 9 Parkplätze zu erstellen. Von den zu erstellenden Parkplätzen kann ein Anteil ausserhalb des Geltungsbereichs angeordnet werden. Diese müssen auf einem nahliegenden und zu Fuss erreichbaren Grundstück bereitgestellt und rechtlich gesichert werden. Die innerhalb des Geltungsbereichs angeordneten oberirdischen Parkplätze sind mit sickerfähigen Belägen auszugestalten. Es sind insgesamt 133 Veloabstellplätze zu erstellen. Abweichungen sind gestützt auf die effektive Anzahl Zimmer gemäss Baueingabeprojekt im Baubewilligungsverfahren zulässig. Langzeitabstellplätze für Bewohnendesind im Gebäude an gut zugänglicher Lage anzuordnen. Kurzzeitabstellplätze für Besuchende sind, an den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen nahe den Gebäudezugängen, anzuordnen und auf die Freiraumgestaltung abzustimmen. Sie sind mit Haltevorrichtungen auszurüsten. Freiraum Es ist eine über den gesamten Geltungsbereich abgestimmte besonders gute Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt vorzusehen, mit hoher Qualität bezüglich des Aufenthalts, Ökologie und Klimaverträglichkeit. Für die Begrünung sind standortgerechte und vorzugsweise einheimische Pflanzen zu verwenden. An den im Situationsplan schematisch bezeichneten Lagen sind mindestens 80 % der hochstämmigen Bäume zu pflanzen. 5 hochstämmige Bäume am Ibelweg sind an den schematisch bezeichneten Lagen zu pflanzen. Befestigte Flächen sind mit einem Hartbelag zu gestalten. Chaussierte Flächen sind sickerungsfähig auszugestalten. Darin ist die Spiel- und Freifläche anzuordnen. Begrünte Flächen sind gestützt auf das Richtprojekt zu bepflanzen. Anderim Situationsplan bezeichnetenStelle sind Spiel- und Freiflächen im Ausmass von mindestens 15 % der anzurechnenden Landfläche mit Sitzgelegenheiten und einer besonders guten Aufenthaltsqualität zu erstellen. Die Anlagen sind auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Alters- und Benutzergruppen abzustimmen. Die Spiel- und Freiflächen sind in die gesamthafte Umgebungsgestaltung einzubinden. Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 5 Ziff. 17 Retention und Versickerung Ziff. 18 Abfallwirtschaft Ziff. 19 Inkrafttreten Stadt Zug | Bestimmungen Ver- und Entsorgung Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern. Das anfallende Regenwasseristin erster Priorität im Planungsgebiet zu versickern. In zweiter Priorität ist das anfallende Regenwasserüber Retentionsanlagen zurückzuhalten. Bäume und begrünte Umgebungsflächen sind primär natürlich zu bewässern. Im Baubewilligungsverfahren sind die geeigneten Standorte für eine Entsorgungsstelle für Grünabfälle nachzuweisen. Schlussbestimmungen Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Stadtrats von Zug in Kraft. Einfacher Bebauungsplan Ibelweg 20, Plan Nr. 7708 vom 24. Juni 2025 | 6

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