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3 provisions
Art. 1
1 Der Wald in der Gemeinde Haut-Intyamon im Perimeter des Plans im Massstab 1:5000, der am 2. November 2015 vom Amt für Wald und Natur erstellt
wurde, wird zum Waldreservat erklärt.
2 Der Plan des Perimeters ist integrierender Bestandteil dieser Verordnung
und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
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3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen.
4 Der Dienstbarkeitsvertrag vom 23. November 2015 zwischen dem Waldeigentümer und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.
Art. 2
1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbauliche Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
a) Beseitigung von Bäumen, die auf Landwirtschaftsland oder auf einen
Weg gestürzt sind; diese Bäume werden im Wald belassen;
b) Nutzung von Bäumen für den Eigengebrauch vor Ort (Brennholz für
die Alphütten und Holz für Zaunpfähle für Alpweiden in unmittelbarer
Nachbarschaft des Waldreservats);
c) Nutzung von Bäumen für den Unterhalt der Gebäude und der Zufahrtswege in unmittelbarer Nachbarschaft des Waldreservats;
d) Eingriffe im Falle einer drohenden Massenvermehrung von Borkenkäfern, die Folgen für die angrenzenden Waldbestände haben könnte; diese Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur angeordnet werden;
das Holz wird nach der Entastung und eventueller Entrindung liegengelassen;
e) der Durchgang des Viehs zwischen den beiden Alpweiden von Bonaudon, die Ausübung der Jagd, das Sammeln von Pilzen und das Wandern
unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.
Art. 3
1 Diese Verordnung tritt am 1. März 2016 in Kraft.
721.3.25
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
29.02.2016 Erlass Grunderlass 01.03.2016 2016_030
02.04.2019 Art. 1 Abs. 1 geändert 01.04.2019 2019_023
02.04.2019 Art. 1 Abs. 2 geändert 01.04.2019 2019_023
02.04.2019 Art. 2 Abs. 2, d) geändert 01.04.2019 2019_023
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 29.02.2016 01.03.2016 2016_030
Art. 1 Abs. 1 geändert 02.04.2019 01.04.2019 2019_023
Art. 1 Abs. 2 geändert 02.04.2019 01.04.2019 2019_023
Art. 2 Abs. 2, d) geändert 02.04.2019 01.04.2019 2019_023