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Parkplatzbewirtschaftungsreglement

Unterägeri · 7.7-1 · communal act

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Contents: 10 provisions
  1. Art. 1 Zonen
  2. Art. 2 Benützungsvorschriften
  3. Art. 3 <strong>*</strong> Regelmässige Tag- und Nachtparkierer
  4. Art. 4 <strong>*</strong> Unregelmässige Parkierer
  5. Art. 5 Gelbe Parkplätze
  6. Art. 6 Anspruch auf Parkplätze
  7. Art. 7 Haftung
  8. Art. 8 <strong>*</strong> Gebühren
  9. Art. 9 Widerhandlungen
  10. Art. 10 Änderungen

10 provisions

Art. 1 Zonen

1 Die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Unterägeri werden in drei Zonen eingeteilt: a) Blaue Zonen (Parkieren mit Parkscheibe) b) Weisse Zonen (Parkieren mit Parkscheibe, erweiterte Zeitbeschränkung) c) Bewirtschaftete Zonen (Parkieren gegen Gebühr)

Art. 2 Benützungsvorschriften

1 Grundsätzlich gelten für die Parkierung an den jeweiligen Standorten die für die betreffende Zone geltenden Vorschriften und/oder die auf den Zusatztafeln angegebenen Bestimmungen.

Art. 3 <strong>*</strong> Regelmässige Tag- und Nachtparkierer

1 Tag- oder Nachtparkierer können eine Monats- oder Jahresbewilligung beziehen. Die Parkbewilligungen sind gültig für die weissen und die bewirtschafteten Zonen. 2 Die Tagbewilligung ermächtigt zum Parkieren von 05:00 bis 22:00 Uhr, die Nachtbewilligung zum Parkieren von 17:00 bis 10:00 Uhr. 3 Diese können via App oder am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Art. 4 <strong>*</strong> Unregelmässige Parkierer

1 Halbtag- und Tagbewilligungen können ausschliesslich am Parkautomaten oder via App bezogen werden und sind in den weissen und bewirtschafteten Zonen gültig.

Art. 5 Gelbe Parkplätze

1 Die gelb markierten Parkplätze stehen tagsüber grundsätzlich den darauf bezeichneten Benützern zur Verfügung und sind von den übrigen Parkplatzbenützern freizuhalten. Die Nutzungsberechtigten unterstehen dem Parkplatzbewirtschaftungsreglement, sie benötigen zum Parkieren eine Monats- oder Jahresbewilligung. 2 Am Abend, in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen stehen sie den übrigen Benützern gemäss den Bestimmungen der Zusatztafeln zur Verfügung.

Art. 6 Anspruch auf Parkplätze

1 Die Parkbewilligungen verschaffen keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Sie berechtigen die Parkplatzbenützer lediglich, im Rahmen des geltenden Reglements das Fahrzeug in den jeweiligen Zonen zu parkieren.

Art. 7 Haftung

1 Die Einwohnergemeinde lehnt jegliche Haftung bei Sachbeschädigung oder Diebstahl ab.

Art. 8 <strong>*</strong> Gebühren

1 Es gelten folgende Gebühren: a) Bewirtschaftete Zone: 1. erste zwei Stunden: gratis 2. jede weitere Stunde: CHF 1.00 3. pro Tag: CHF 5.00 b) Tagbewilligungen (05:00–22:00 Uhr): 1. pro Monat: CHF 40.00 2. pro Jahr: CHF 400.00 c) Nachtbewilligungen(17:00–10.00 Uhr): 1. pro Monat: CHF 40.00 2. pro Jahr: CHF 400.00 d) Tag- und Nachtbewilligung (24h): 1. pro Monat: CHF 80.00 2. pro Jahr: CHF 800.00 e) Tagbewilligung, pro Tag: CHF 5.00 f) Halbtagbewilligung, pro Halbtag: CHF 3.00 g) Mehrtagbewilligung (max. 7 Tage), pro Tag: CHF 5.00

Art. 9 Widerhandlungen

1 Widerhandlungen gegen die signalisierten Verkehrsanordnungen werden nach Art. 27 und 90 SVG zur Anzeige gebracht.

Art. 10 Änderungen

1 Der Gemeinderat ist ermächtigt, kleine Anpassungen und Änderungen an diesem Reglement vorzunehmen.

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