Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung enthält die Verzeichnisse der gemäss dem nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung eingestuften Berufsbildungsabschlüsse der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der Berufsbildungsverantwortlichen mit den zugehörigen Titeln beziehungsweise Diplomen. 2 Die Verzeichnisse sind im Anhang aufgeführt.