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Bebauungsplan «Dorfmatt und Bahnhof Süd»

Risch · 7.2.2-4 · communal act

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Contents: 17 provisions
  1. Art. 1 ~
  2. Art. 2
  3. Art. 3 Be~t,mdleile
  4. Art. 5 B2ufelder
  5. Art. 7 'Nitteru ngsschutz
  6. Art. 9 Nutzungsmasse
  7. Art. 10
  8. Art. 11
  9. Art. 15 Bushof
  10. Art. 16
  11. Art. 17
  12. Art. 18
  13. Art. 19 ••
  14. Art. 20
  15. Art. 21
  16. Art. 22
  17. Art. 23

17 provisions

Art. 1 ~

Zweck und Ziele 1 Der BGb.:iuungsplan ~Dorfmatt und Bahnhof Süd> bezweckt die Vcwaussptzungen für eine etappierbare, städtebaulich dichte zentrums- und idcntitätsstiftende überbauung zu schaffen, sowie die Qualit~ de;; Ö\1-Knotenpunktes Ru lkreuL zu stärken.

Art. 2

Wegleitende

Art. 3 Be~t,mdleile

Stellung zur Grundordnung und Gesetze 2. Bauweise Art 4

Art. 5 B2ufelder

Bauten und Gebäudeteile ausserhalb der Baufelder 2 Es werden folgende Ziele verfolgt: - Haushälterische B::idennutzung - Hohe städtebauliche Qualitäten bei hoher Verdichtung - Stärkunq des OV-Kno:enpunktes Rotkreu2 - Effizienle Losung rler f r<;chliessungsaufgaben für den Fuss- und Radverkehr, den OV und des motorisierten Verkehrs - Autoa rmes Wutmer1 - Zentrumsbildung und Schaffung ein E·s identitäts~-tiftenden Orts ·wegleitende Bestandteile de~ Bebauungsplanes sind: - Städtebauliches Richtprojekt vom 06. f.1ai 2022 - Umgebungsplan vom 06. Ma i 2022 - Planungsbf'richt vom 19. September 2022 - Verkehrsberk:ht vom 76. September 2022 - UmWEltberid1L vom 19. Septeml-:€r 2022 - Lärmgutcchten 1;om 19. September 2022 - Konzept Oberflächenentwässerung 22. September 2022 - Risikobericht vom 06. Mcii 2022 - Schlussbericht stadtebauITcher Studienauftrag vom 1. Februar 2018 - Vorprüfungsbericht 1 vom 26.11.2020 - Vorprüfungsbericht 2 vom 17.08.2022 - Bedarfsnachv1·eis OelB Zonen vom 09.02.2021 Wo di8Ser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der kommun:ilen Bauordnung und der o·oergeordneten Gesetz:gebungen. 1 Die Baufelder definieren die rni l Hcx::h bamen bebaubaren Geblete. 2 Im Freiha ltebereich EG ist das Erdgeschoss zu rückzusetzen und üb2rwiegend freizuha lten. Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über die Baufelder hinausreichen oder ausserhalb der Baufelder eist.elll werden: a) Die Nordfassade des Baufeldes B1 darf ab einer Hahe von 45 m bls mcxirnal 3 m über das R2uff'lr:I hinausragen. b) Der Bust";of c) Kleinbauten (2.B. für Veloabstellplat2e), Ersch liessungsanlag81"7, Entsorgur~~- cmlagen und Elemente der Frei- und Aussenrnurrgestaltung, sofern sie sehr gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden. d} Im Perimeter Tiefgarag12 sind unterirdi~ch EinsteHplätze für Autos, Motorräder, Velos und weite re Verkehrsmittel, sowie Nebennutzflächer1 zulässig. Bauteile wie Anl;gen zur Belichtung oder Ersch1iessung (7:_ß_ Glasr:lach/- kuppel, Zugänge) dürfen„ soweit technisch notwendig, obffirc'isch sichtbar sein. e) Dachvorsprünge bis maximal 1 m. t) Witterungsschutz gern~ M. 6 g) Mobiler Witterungs;chutz Dorfmattplc1tz Schnitt A - A' (orientierend) Art. 6

Art. 7 'Nitteru ngsschutz

Dachgeschosse/ Dachgestaltung A H<'ih•.,.kule: 456.00 (m.U.M.) Im dem im r1c1n be2eich neten Bereich Witterungsschutz sind für den Fussverkehr wilterur-.,::rsgeschützte Verbindungen in Form von Überdachur.,::en / Gf'- bäudevorsprüngen sicherzustellen. ' Es sind nur Fl2chdJchE r oder flach geneigte D<icher (bis T) zuldSsig. 2 Dachaufbauten dürfen nur dann üb::Y die zulässigen HohEnkoten gemäss Art . 9 hinausragen, wf>nn sie technisch richt anderweitig realis iert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien sind davon ausgenorrnner1. 3 Dachfli.iche n dürfen als Dachterrassen genutzt werden. • Nicht bc:gehbare FlacllOOcher der Hauptbauten auf den Baufeldern sind mit Saatgut von eir1helmisd1en Wildpflanzen zu begrünen . s Mit Ausnahme der Nebenbauter1 (z.B. Bust1of, Vrdoabstell platze) sind auf Dach- und Terrassenflächen vollumfängliche RetentionsmilSSnahmen au;zubilden. 3. Nutzung un d Höhen Art 8

Art. 9 Nutzungsmasse

Höhenmasse 1 In df>n BaufekJern sind folgende maximale anrechenbaren Geschossflächen zulässig (inklusi•,e: virtuef!e Geschosse) Baufeld Wohnen Weitere Nut- aGf Maximal aGf Maximal aGf Maxi- mrgen (Arbeit, Im'! [m1] für Aula mal [m' J Dienstleistun~, (mit Kantons- Retail, Verkauf ,chule) [m' ] A Frei 6'600 B1 -t B2 12'500 Frei 9'600 C Frei '.'000 / 10·200 ~ D 6'300 Frei 12'600 600 F 3'?00 Frf'i 6'300 Total 22'000 Frei 42•100 ; 4:i'3uu• *Wird im Bcufeld C keine Woh:n.11:rung realciert. so erhöht sich d:e zUäs~e maximale aGf ftir Baufeld C auf 10-200 rri'. ' Bis zu 5% der cGr rot:il können 2w;schen den einzelnen Baufeldern transferiert w!:'rde11. Dabei ist die maximalen aGF für Wohnen einzuh,ilten. i Im dargestellten Bereich «publikumsorientierte Nutzung» sind im EG vorwiegend publikumswirksame Nutzungen erlaubt die funktional zum entsprechen - den Aussenraum hin orientiert sind. "Die aGt von 600 m2 kann nur konsumt2rt werden, wenn der Kanton Zug und die Gemeinde Risch die Aula/Dorfmattsaal gemeinsam realisieren . FUr den höchsten Punkt der Dachkonstrnktion gelten j e ßaufeld fo lgende maximJlen Höhenkotcn (in m.ü.i-.1.): ,\ B1 82 C D E F 456.00 499.50 445.50 456.00 456.00 449.00 449.00 473.00 i ~ V B1 Haienkote: 499.50 (111.iLM.J ..•• •. ' ~ 4. Umgebung

Art. 10

Umgebungsgestaltung

Art. 11

Dorfmattplatz ~ C Huhellkole. 400.00 (m.Q.M.} ~ 1 Die Umgebung ist so zu gestalten, da>s hinsichtlich Massstäblid1kelt, Furrn&isprcche, Gliederung, ~1aterialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesumtwirkung entsteht. 2 Die Gestaltung der Umgebunq erfolqt gestützt auf den umgebung~plan \IOm 06. Mai 2022. Die Bepfiaflzung hat mi t 1;nrwiege1Y.1 elnheimischen und standortgerechten Arten 2u erfo lgen. Diese müssen genügend Wurzelraum zur Verfügung haben. Die Bepflanzung soll, wo möglich, zu einer ökologischen Au fwertung und zur Kühlung des Stadtraums beitragen. 3 Fntlang df'r D:irfmattstrasse ist eine Alleeartige Baumbepflanzung zu realisieren, wobei für Ein- und Ausfahrten die erforderlichen Sidltfelder eiruuhalten ~iricl. lrn Untergrund isl genügend Raum frein1halten, um langjährig gesunde und grosskronige Bdumz zu ermöglichen. Lösungen lediglich mit minimalen Aufbauhöhe n oberhalb der nefgarag81"7 ;ind n!d7t erlaubt ~ r ür die Bcuprojekte müssen qualifizierte Lan,:jschaftsarchitekten beige.zogen werden. 1 Der Dorfmattplat2 wird durch die umliegenden Hochbcrnten gefasst. Er d:eri l als vielfältig nutzbarer öffentlicher Freiraum und Aufenthaltsort und ist angemessen zu begrünen. ' Der Dorfmattpliltz dient als Ort für verschiedenste öffentliche Veranstaltungen un'.:I ist dafür entsprechend auszurüsten. Für die Orgar1isa!iori von Veranstaltungen ist eine grosse zusammenhängende offene Platz:fläche freizuhalten. l Der Dorfmattplatz ist als durchgängi]er, parzelleniit:ergreifender Platz zu rea lisieren. Mit der Baueingubc auf einer mit dem Dcrfmattplatz belegten Par- Z!:'lie i;;l ein wsammenhängendes Platzkonzept einZL.geben . [)ie Rahnhofstr;me sowie der ßushof sind in Abstimmur,g mit dem Dorfm;ittplatz zu gestolten. ~ Der Dorlmattpla1z ist mit Ausnahmen für die □ ahnh ofst rass e sowie den Bushof autofrei zu gestalten. Er ist wo nätig entsprechend aufzuwenen. 5 In der als Dortmattpliltz ausgewiesern;n Fldchc dürfen insgesamt mindestens 1000ml nid1t unterbaut und versiegelt werden. Oie,e sind rür c.lie Bepna11w119 von grosskronigen Hochstammbäumen sowie die lokale Versick12rung vorzusehen. Diese Flä(he kann in Teilfl.;chen aufgebrochen werden, wobei ein2 Mind::stfläche •1on 200m 2 j e Tei lfläche eingehalten werden muss. 5 Erschliessung urid Verkehr 1'.\rt. ·12 Mobilitätskcnzept Art. 73 Erschliessung Mit jedem Bciugesuch ist ein Mobilitätskonzept einzureichen, welches auf die ubergeordnete GesamtentNicklung abgestimmt ist. 1 Die Erschlies5ung für den Velo- u,7d Fussverkehr erfolgt über die dargestellten Zufahrten. Sie ist so anzuordnen, dass eine komfortable Umsteigesituation zwischen Fiuc; und Bahn sowie eine gute Anbindung an das Dorfzentrum Rotkreuz entsteht. 2 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr und Anlieferung erfolgt über die dargestellten Zufahrten MIV. i Die Zufahrt zu den Tiefgamgen, mit zugehöriger Infrastruktur (B>p.: Überdachung und dergleichen) erfolgt in den dargestellten Bereid 1e11 «Ein- und Ausfahrt Tiefgarage zulässig~. 4 Die Erscl"il!essung der Tiefgarage des Baufuld E mu~-.; ciu1ch das Baufeld [) gev,älYleistet sein, sofern dies für die Erschliessung cier Tiefgamge im &lute ld E erforderlich Ist. ' Der Busverkehr wird über die Dorfmattstrasse und über die Bahnhofsstrasse g:, leilel. Zwischen den Baufeldern C und D ist der Bushof zur rea lisieren. /. Art 14

Art. 15 Bushof

Fusswegverbindungen

Art. 16

VeloabstelJplätze, Parkplätze 6. Umwelt

Art. 17

Lä rmschutz

Art. 18

Beleuchtung G C , .. --··-. \\... .... - . ~ ·-. •'• \ c-::-- . \ Schnitt B - 8' (orientierend) e-L~ i ' B1 Höhen kote· 499.50 (m.ü.M.) - '' E Höhen\ ote, 449.00 (mü.M.) B2 '1iiht11k " -~~5.50 mOMI 1 Der Bushof dient einem schnellen und komfortablen Umsteigen zwi~chen den verschiedenen Verkehrstragern. 2 Die Gestaltung des Bushcfs hat sich an den bestehenden und g~p lanten Aussenraumelementen 2u orientieren und sich gut In die Umgebung einzufügen. 1 Die im Plcn dargestellten Fussweg1;erbindungen sind öffentlich zugclnglich. sicher und grosszügig auszugestalten und dauerhaft als solche freizuhalten. 2 Den im Bebauungsplan eingezeichneten russwegverbindungen ist, mit Ausnahme der Querung durch das Baufeld A, ein öffentliches Wegrecht einzuräumen. 3 Die Fusswegverbindurgen müssen behi ndertengerecht au>gestaltet sein. 4 rne Bauten der Baufelder A und Bl + B2 dürfen einen zukünftigen Ausbau der Personenunterführung (Verbreitung / Verldngerurg) nicht behindern. 1 FUr die Baufelder A, Bl+B;,i und C sind mindestens 500 (bzw. 550 b2i der Vari - ante Wohnnutzung in Baufeld .0.-C) Veloabstel lplatze zu erstellen. Davon sind 310 (bzw. 360) als Langzeit- und 190 :ils Kurzzeit-Velo:ibstellplätze anzubieten. Zuscitzlich ~irid 340 Veluabstellpl<itze fü1 den Fremdl:;er.l<1rf ('Jelostatirn Blh:> & Ride) zu errichten. 2 Für die Baufelder D und E sind min::Jestens 485 \leloabstellplätze zu erstellen. Davon sind 3;,io als Langzeit- und 165 als Kurzzeit-Ve:oabstellplätze anzub:eten. i ror WOOnnutzung ist in der Stellplatzberechnung mindestens ein Veloabstellplatz pro Zimmer aus2uweisen. o:e Mindest-Stellplatzzchlen sind entsprechend zu erhöhen, fa lls ·,,orhergehende Mindest-Gesamtzahlen dafür nicht ausreichen. ~ Langzeit-Veloabslellpläl.ze sind von aussen mil Rarnpen oder Trepμeruar11μen zu realisieren. Kurz2eit-\/eloabsteilplätze sind nachfrage::irientiert, möglichst ebenerdig, in unmittelbarer Nähe allfälliger Publikumsnutzungen zu erstellen. s Für die einzelnen Baufelder gelten folgende m:.ximale Parkplatzzahlen: a) Baufeld A. B1+82 und C: Maximal 217 b) Baufeld D: 100 c) Baufeld E: SO "Die Parkplätze siOO grurdsätzlich im Perimeter Tiefgarage zu erstellen. ' Alle öffentlich zugänglichen Park p!i'itzf' sind rrone,ar und lenkungswirksam ab der ersten Minute zu bewirtschaften . 8 Die Erstellung der Velo und Autoabstellplätze kann in der Jewei ligen Bauetappe erfolgen. Aufgrund der Lärmvorbelastung sind im l:laugesuch!:veriahren auf der Bas is des Lärmgutachtens 'JO!l F.RP Schweil.. AG 1;om 19. Septemher 2022 geeignete Massnahmen zur Reduzierung der Ltirmimmissioncn ,:rntzuzeigen. Die Nac hweise zur Einh3ltung der m35,;gebenden Belastungsgrenzwerte müssen im Rahmen des Baugesu:hsverfahrens erbracht werden. 1 Die Beleuchtung ist bestmöglich auf die Funktionalität des Raumes abzustimmen. Dle Lichtquellen im P.,ussenraum müssen dem Sicherheitsbedürfnis der Passanten Rechnung tragen; unnötige Lichtemissionen sind Jedoch zu vermeideo. 2 Die Beleuchtungen sind so zu planen und zu betreiben, dass Llchtimmlssionen gegenüber Dritten und der Umwelt minim:ert werden. \ '' 1 ' •••• ' ••• ' •• •• • • •••

Art. 19 ••

Entsorgung

Art. 20

Retention

Art. 21

Störiall D HO!>en~ote: 456.00 (m.ü. M.) E Hohenkote: !' 449.00 (m.O.M.) \ Die Bereiche für Abstf>llplätze der Container sind im Bebauungsplan dargestellt. Die genaue Anordnung ist in der Baubewilligung aufzuzeigen. ~s sin::t ausreichend Retentionsbec ken zu er~tellen. Die df'taillierte Lage und die Vo!umina der Retentionsflachen sind im Bauc;esuchsverfahren auf der l:lo~is des Konzepts Oberflächenentwässerung der '.Nismer+Partner AG vom 22. September 2022 aufzuzeigen_ Im Rahmen der Sttrlallvor<;orge sir..:I folgende Massrlc!hn1er1 zu treffen: d) Fluchtwege und Notausgänge sind so anzuordnen, dass auch bei Bran:lereignissen auf der Bahn linie eine sichere Entfluchtung der Gebeude möglich ist b) Fassaden und Tragkonstruktionf'n sind so aus7l1gestalten, dass sie ,cuftretenden Hitzeeinwirkungen so lange standhaltrn können, wie für eine E·,,akuation des Gebäude komplexes notwerx::lig ist. C) 1:rnpfindliche Mut2ungen (wie Kinderkrippen oder Spielplätze), sowie personeninlensive Aussenftachen (wie Tena~;;f:!ri uder Park,mlagen) sind in einer Distanz von mindestens 50 rn zur Bahnlinie und an Orten, die geger(iber Ereignissen auf der Bahnlinie gut geschül2t sind, anzuordnen. d) All fällige Ei nlässe für die Aussenluftzufuhr sind in möglichst grosser Distanz zur Bahn li n:e anzuordnen. 7. Qua litätssicherung

Art. 22

Konkurren zv,:rfahren

Art. 23

Konzeptänderung M.24 Ausnahmen ' In den l:!aufeldem /\ Bl+B2 und C ist bei Neubauten oder grösserer Veränderurigen an der Bautejewe:ls ein qualifiziertes Konkurren:zverfahren du rchzufühceo z 1n den Baufeldern D und E ist bei Neubciuten oder grös~erer Veränderungen an der Baute ein qualifiziertes städtebauliches Konkurrenzverfahren durchzuführen. Dabei sind insbf'sorniere folgende Aspekle zu be10chichti9eri: - Städtebauliche Ciesamtwirkung auf die uml:egenden Hcx:hbauten und den Dorfmattpla12. - lrn Ber!:'k.17 Edöhung Baufelr.l D slnd ein bis zwei Hochpunkte bis zur ma~imcl zu li'lssigen Höhenkote gestcittet. 3 Werden die Baufelder D und E gemeinScm beplant. darf das Baufeld F zusät1.- lich überbaut werden. Die heutige möglkhe lJurchwegung zwischen den Baufeldern D und E muss in geeigneter Form erhalten bleiben. Die wlc!ssige Nutzung gemäss Art 8 erhöht >ich nicht. 4 Die Gemeinde ist bei allen durchgefühnen Konkurrenzverfahren ein2ubinden. Für wesentliche .11.nderurgen am Bebauungsplan, insbesondere wenn wesentlich vom stadtebaulichen Richtprojekt oder vom Umgebungsplan abgewichen werden soll, ist nach Vorgabe des Gemeinderats eln neues qualifiziertes städtebauliches Konkurrenzverfahren durchzuführen. Der Gemeinderct k2nn in begründeten Fällen geringfügige Ausnahmen von de11 Fesllegurigen des Bebauungsplans gestallen, sorern l<:eine wesenLlicheri Interessen Dritter verletzt werden, mit der Ausnahme keine Mehrnutzung verbunden ist und dadurch eine gestalterische Verbesserung erzielt werden kann.

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