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Kosten der Anschlüsse an die Verteilnetze der Werke Stadtratsbeschluss

Zürich (city) · 720.120 · decree

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1 provision

720.120 Kosten der Anschlüsse an die Verteilnetze der Werke Stadtratsbeschluss vom 23. Oktober 19531 1Das Tiefbauamt2 verrechnet die Selbstkosten für die Wiederherstellung der Fahrbahn- und Trottoirbeläge bei Anschlüssen an die Verteilnetze der Wasserversorgung, des Gaswerkes und des Elektrizitätswerkes den angeschlossenen Grundeigentümern. 2Zur Verbilligung der Anschlusskosten von Wohnbauten ist gestattet, nach dem Ermessen der Werke mehrere Mehrfamilienhäuser oder Gruppen von Einfamilienhäusern durch eine einzige Zuleitung mit den Verteilnetzen der Werke zu verbinden. Die dadurch begründeten Dienstbarkeiten sind in das Grundbuch einzutragen. 3Beim Gaswerk und der Wasserversorgung sind die Verteilleitungen für die Anschlüsse der einzelnen Häuser ausserhalb der Frontmauern zu erstellen. 1 BS 2, 585. 2 Bezeichnung gemäss Art. 43 des StRB über die Anzahl der Dienstabteilungen und deren Aufgabenkreis vom 15. August 1973 (BS 1, 139).

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